Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden. Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren. Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich. Die Arbeiten sind gemäß den )Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1). Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten. Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Land Brandenburg – Landkreis Märkisch Oderland
Siehe Anlage 1
16259 Bad Freienwalde
Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.
Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.
Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa
3 m zu befahren.
Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen,
Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).
Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.
Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung
Ort: Sundhagen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]