Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-501

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-501
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden. Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa 3 m zu befahren. Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen, Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich. Die Arbeiten sind gemäß den )Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1). Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten. Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Land Brandenburg – Landkreis Märkisch Oderland

Siehe Anlage 1

16259 Bad Freienwalde

Eine Übersicht der zu vermessenden Gewässer kann der Anlag 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg beabsichtigt für die sich im Oderbruch befindlichen Gewässer der I. Ordnung Land einen Unterhaltungsrahmenplan zu erstellen. Das Oderbruch befindet sich im Osten Brandenburgs und umfasst eine Fläche von etwa 800 km2 mit insgesamt 160 km Gewässer I. Ordnung Land die durch das LfU unterhalten werden.

Für die geplante Erstellung des URP sind im Zuge der Grundlagenermittlung die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gewässerabschnitte mittels Echolot vermessungstechnisch aufzunehmen. Ziel ist die Aufnahme der Struktur der Gewässersohle.

Die in der Anlage 2 aufgelisteten Gewässer sind auf der gesamten, in der technisch max. möglichen Aufnahmebreite zu befahren. Es wird davon ausgegangen, dass eine linienhafte Echolotaufnahme durchgeführt wird. Die Gewässerabschnitte sind mit max. 5 Spuren in einem Regelabstand von etwa

3 m zu befahren.

Es sind detaillierte Aufnahme der Sohlstruktur vorzunehmen, in deren Ergebnis Aussagen über die Mächtigkeit von Schlammauflagen, als auch Aussagen zu lokalen Kolkbildungen und Anlandungen (Abflusshindernisse) zu treffen sind. Darüber hinaus ist der jeweilige Wasserstand zu erfassen. Stangenpeilungen und Land- bzw. Uferanbindungen sind nicht erforderlich. Zusätzliche Tachymetrische oder GPS-gestützte Aufnahmen von linearen Gewässerstrukturen (Gewässerrandstreifen,

Böschungskanten, Uferlinien etc.) außerhalb der Aufnahmespur oder das Aufmessen von Querbauwerken im Gewässerprofil (Brücken) sind ebenfalls nicht erforderlich.

Die Arbeiten sind gemäß den „Technischen Vorgaben für Vermessungsarbeiten an Gewässern, Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen“ (TV-Vermessung) Stand 01/20 durchzuführen (s. Anlage 4-1).

Insgesamt ist eine Aufnahme von etwa 88 km Gewässer erforderlich, deren Breiten (freifließende Abflussquerschnitte) zwischen 3 und 25 Meter schwanken. Angaben zu Längen und Breiten der relevanten Gewässerabschnitte sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Aus den Messwerten sind Längsschnitte entlang der Gewässerachse zu entwickeln welche die Sohlenlage, die Mächtigkeit der (Schlamm-) Auflandungen sowie die Wasserspiegellagen enthalten.

Aus den aufgenommenen Echolotspuren und dem DGM1 ist ein Gerinnesohlenmodell zu erstellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Das Projekteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Qualifikationen sowie der entsprechenden Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung vollumfänglich dargestellt. / Gewichtung: 13
Qualitätskriterium - Name: Die benötigten technischen Ressourcen sowie der Umgang mit diesen wurde plausibel dargestellt. / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten. / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Es wurde auf alle Leistungsbereiche der Leistungsbeschreibung eingegangen. Die Vorgehensweise zu den einzelnen Leistungsbereichen wurde plausibel und zielorientiert erläutert. / Gewichtung: 9
Qualitätskriterium - Name: Es wurden hinreichende Prüfungskapazitäten für den AG berücksichtigt und auf Randbedingungen wurde eingegangen. / Gewichtung: 9
Qualitätskriterium - Name: Ein wirksames Qualitätssicherungssystem ist vorgesehen bzw. es existieren Vorkehrungen/Routinen zur Gewährleistung der Qualität. / Gewichtung: 9
Kostenkriterium - Name: Angebotssumme / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VB-20-501
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltungsrahmenplan (URP) der Gewässer I. Ordnung Land, Oderbruch – Teil 1: Vermessung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Sundhagen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzende Hinweise:

I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.

II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.

Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R52A

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.

Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2021

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