Stadt Cottbus – OV 260-2020 – Energetische Sanierung Theodor-Fontane-Schule – Umbau Haus A und B – Los A 14 Trockenbauarbeiten Haus A Referenznummer der Bekanntmachung: OV 260-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus – OV 260-2020 – Energetische Sanierung Theodor-Fontane-Schule – Umbau Haus A und B – Los A 14 Trockenbauarbeiten Haus A
Los A 14: Trockenbauarbeiten.
Theodor-Fontane-Schule, Haus A
Kahrener Straße 16
03042 Cottbus
Gerüstarbeiten:
— Raumgerüste 250,0 m3.
Stahlbau- und Schlosserarbeiten:
— Stahlrahmenkonstruktionen 2 800,0 kg.
Trockenbauarbeiten:
— Ständerwände 550,0 m2,
— Wandvorsatzschalen 750,0 m2,
— Stützenverkleidungen 380,0 m2,
— Abgehangene Unterdecken 3 150,0 m2,
— Deckenkoffer und -verkleidungen 300,0 m.
u. a. RENplus 2014-2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elster-Ausbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vetschau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD2V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]