FFP2-Masken für Lehrkräfte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFP2-Masken für Lehrkräfte
Lieferung von FFP2-Masken.
14473 Potsdam
Lieferung von FFP2-Masken.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Ausstattung der Lehrer aller Schulen des Landes Brandenburg mit FFP2-Masken. Im Präsenzunterricht sind nach § 17 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Die Lieferung hat äußerst kurzfristig zu erfolgen, um die Masken zum Beginn des Präsenzunterrichtes verfügbar zu haben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Lunarix GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lunarx.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY6ZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de