GP-Vergabe Neubau Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65 12 14:GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.panketal.de
Abschnitt II: Gegenstand
GP-Vergabe Neubau Grundschule
Die Gemeinde Panketal hat auf Grundlage einer integrierten Kita- und Schulbedarfsplanung (Stand: 26.9.2018) mit Beschluss-Nr. P V 09/2018/6 am 28.10.2019 beschlossen, zur Deckung weiterer Bedarfe eine dritte Grundschule mit 3 Zügen am Standort Elbestraße zu errichten. Dazu gehören weiterhin ein Hort, eine Zweifeld-Sporthalle und die Außensportanlagen sowie eine Mensa zur Mehrfachnutzung für schulische und kommunale Veranstaltungen. Weiterhin sind auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück mit einer Größe von ca. 34 900 m2 die notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie Pausen- und Spielflächen vorzusehen und der Freiraum entsprechend zu gestalten. Außerhalb dieses Projektes, aber auf dem Vorhabengrundstück, ist ebenfalls eine Kita mit 150 Plätzen zu errichten. Diese ist nicht Gegenstand des Auftrags. Für die Kita wird im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens vorzugsweise ein Baufeld an der Ladestraße ausgewiesen (Änderungen vorbehalten).
Für die Erbringung aller für das Bauvorhaben erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Verhandlungsfahren mit Teilnahmewettbewerb ein Auftragnehmer als Generalplaner beauftragt werden. Damit soll eine schnittstellenfreie, alle Baufachbereiche übergreifende und integrierte Gesamtplanung sichergestellt werden. Es wird eine nutzerorientierte, praxis- und ausführungstaugliche Planung erwartet, die den Anforderungen an einen Modernen Bildungsstandort entspricht. Ziel ist die Vergabe der Ausführungsplanung und Bauausführung an einen Generalübernehmer.
Gemeinde Panketal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Generalplanung für den Neubau einer dreizügigen Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Panketal. Neben dem Schulgebäude sind die Objektplanungen für die Errichtung des Hortes mit mindestens 300 Plätzen, der Zweifeld-Sporthalle sowie der Mensa zur Mehrfachnutzung zu erbringen. Weiterhin sind als Freianlagen die notwendigen ungedeckten Sportflächen für den Schulbetrieb, die Anlagen zur inneren Erschließung (Erschließungsstraße, Fuß- und Radwege und Spiel- und Pausenflächen), Stellplätze für 92 Pkw und 300 Fahrräder sowie Grünanlagen einschließlich Schulgarten zu planen. Die notwendige Erschließungsstraße ist als Verkehrsanlage zu planen. Ziel ist ein schlüsselfertiges Objekt inkl. Möblierung und Küche. Neben diesen Leistungsbildern (Gebäudeplanung, Freianlagenplanung, Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) sind diverse zusätzliche Leistungen (u.a. HOAI-Beratungsleistungen, AHO-Brandschutzplanung) zu erbringen.
Die Leistungen werden gestuft beauftragt. Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 3) abgerufen.
Einzelheiten zum Beschaffungsvorgang, der Aufteilung des Auftrages in mehrere Stufen und der Rahmenbedingungen können der Leistungsbeschreibung als Teil B. der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden, die den Bewerbern zu Informationszecken online zur Verfügung gestellt wird, siehe unter I.3.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Bieter im Wege des Losverfahrens statt, vgl. VI.3.
Es ist eine gestufte Beauftragung vorgesehen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568) vorliegen – Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland als Architekt sowie als Landschaftsarchitekt durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2 und III.1.3 gelten.
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Folgende Deckungssummen sind gefordert: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich [Betrag gelöscht] EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden, wobei jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen jährlichen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen muss.
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu geforderten Referenzen wie unten bei Mindeststandards näher erläutert.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis von Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
Der Bewerber muss Referenzen nachweisen, die folgende Anforderungen erfüllen:
— Kriterium 1: Mindestens 3 Referenzen für die Planung eines Kita- oder Schulneubaus in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß dem Leistungsbild Gebäudeplanung, wobei inhaltlich gilt: Schulbauprojekte müssen mindestens 2-zügig und Kitas für die Betreuung von mindestens 100 Kindern geplant worden sein,
— Kriterium 2: Mindestens eine Referenz für die Planung einer Sport-, Mehrzweck- oder Stadthalle in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI,
— Kriterium 3: Mindestens eine Referenz für die Planung eines Sportplatzes in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI,
— Kriterium 4: Mindestens eine Referenz für die Planung eines Spielplatzes in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI,
— Kriterium 5: Mindestens eine Referenz für erbrachte Generalplanerleistungen in den Leistungsphase 2 bis 8.
Für alle Referenzen gilt:
— Die Referenzen können mit getrennten Projekten nachgewiesen werden, das ist aber nicht zwingend. Es reicht auch aus, wenn ein Projekt mehrere der obigen Anforderungen erfüllt. Maßgeblich ist, dass in Summe alle sieben Referenzen vollständig erfüllt sind,
— Der Nachweis hinsichtlich der Leistungsphasen kann auch dadurch erfolgen, dass mehrere Projekte in Summe die oben genannten Anforderungen erfolgen. Es reicht folglich aus, wenn die einzelnen Leistungsphasen in mehreren Projekten bearbeitet wurden. Beispielhaft wären die Anforderungen in Kriterium 2 durch folgende Referenzen erfüllt: Projekt 1 (Lph 1 bis 4), Projekt 2 (Lph 5 bis 8),
— Der Beginn der Bearbeitung muss jeweils nach dem 1.1.2011 gelegen haben. Die Projekte müssen abgeschlossen sein (= Abschluss der Leistungsphase 8).
b) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren von 15 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet (Dipl.-Ing. oder vergleichbar).
Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter*innen, nachgewiesen werden.
Schon mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen, dass im Betrieb des Bewerbers mindestens ein/eine eingetragene/r Landschaftsarchitekt/in sowie ein/eine Hochbauarchitekt/in beschäftigt sind, vgl. § 75 Abs. 1 VgV.
Im später anschließenden Verhandlungsverfahren müssen die ausgewählten Bieter dann auch nachweisen, dass im Projektteam die Mitarbeit eines/einer eingetragenen Hochbauarchitekt/in sowie eines/einer eingetragene/r Landschaftsarchitekt/in vorgesehen ist; dieser Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag aber noch nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu 4 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Im Teilnahmewettbewerb werden zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe geprüft. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Es werden bis zu 4 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen. Die Vergabestelle erachtet Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kommt das Losverfahren zur Anwendung, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit eingescannter Unterschrift, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Für den Teilnahmewettbewerb werden keine Formulare zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen steht es selbstverständlich frei, einschlägig bekannte Formulare zur Abgabe der geforderten Erklärungen zu verwenden (z. B. die des Vergabehandbuch Brandenburg).
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5ZR5Q9.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.