Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Analgen Referenznummer der Bekanntmachung: Los 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dahlwitz-Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15336
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoppegarten.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Analgen
Die „Rennbahn Hoppegarten“ erstreckt sich auf einer weiträumigen Liegenschaft im Gemeindegebiet der amtsfreien Gemeinde Hoppegarten im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Weite Teile dieser Liegenschaft sind als Kulturdenkmal nationaler Bedeutung ausgewiesen. Dies betrifft vor allem die vom Projektgebiet umfassten Tribünen und Freianlagen. Die Liegenschaft wird nach wie vor, im Sinne des ursprünglichen Verwendungszweckes, zur Durchführung von Pferdesportveranstaltungen genutzt. Als zusätzliche Nutzung werden diverse Events (z. B. Musikveranstaltungen) durchgeführt. Auch zukünftig soll die Liegenschaft für den Pferdesport und für Events genutzt werden.
Aufgrund veränderter Anforderungen an die Geschäftsprozesse und aufgrund des erheblich sanierungsbedürftigen und nicht mehr rechtskonformen Zustandes der Gebäude und Freianlagen, ist eine Nutzung in Zukunft nur möglich, wenn die Gebäude und Freianlagen einerseits denkmalgerecht saniert sowie andererseits umgebaut und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden.
Dies betrifft auch die Technische Ausrüstung der 5 zentralen und denkmalgeschützten Gebäude
— Haupttribüne,
— Klub-Tribüne,
— Rechengebäude,
— Pumpenhaus und
— Waagegebäude sowie
Das Versorgungsnetz und die Technische Ausrüstung in den Freianlagen im gesamten Projektgebiet.
Ausschreibungsgegenstand sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach den §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, einschließlich der Planung der Technischen Ausrüstung in den Außenanlagen der Rennbahn Hoppegarten sowie Besondere Leistungen in dem in Teil B und Teil C der Vergabeunterlagen beschriebenen Umfang.
Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag beauftragt der Auftraggeber zunächst die Stufe 1 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen oder der Besonderen Leistungen besteht für die Bieter nicht. Einzelheiten zu den genauen Leistungsbestandteilen und den Projektbausteinen können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Teil B) entnommen werden. Die Gestaltung des Abrufs richtet sich nach dem Vertrag (Teil C).
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Büros im Losverfahren statt, vgl. § 75 Abs. 6 VgV
Es erfolgt eine gestufte Beauftragung. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Teil B. und Teil C.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert in Art. 1 Vergaberechtsmodernisierungsge-setz vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen.
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht.
d) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2), III.1.3) und III.2.2) gelten.
Siehe nachfolgend, „Mindeststandards“
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich [Betrag gelöscht] EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Alternativ: Die Umsätze sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Deckungssumme beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und/oder Vermögenschäden, jeweils für 2 Versicherungs-fälle pro Jahr (2-fache Maximierung).
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu geforderten Referenzen wie unten bei Mindeststandards näher erläutert.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 5 dauerhaft beschäftigen Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet (Dipl.-Ing. oder vergleichbar). Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter*innen, nachgewiesen werden.
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis von mindestens 4 Referenzen, die die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
— Mindestens 4 Referenzprojekte müssen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroanlagen) zur Sanierung/Instandsetzung von Gebäuden (keine Ingenieurbauwerke) ggf. kumulativ über die Leistungsphasen 2 bis 8 belegen,
— von diesen 4 Referenzen muss
—— mind. eine Referenz Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Sanierung/Instandsetzung von Gebäuden unter Denkmalschutz mit Baukosten der Technischen Ausrüstung, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR über die Leistungsphasen 2 bis 8,
—— mind. eine Referenz Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung bei Versammlungsstätten für mehr als 200 Personen über die Leistungsphasen 2 bis 8 und
—— mind. eine Referenz Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung in Außenanlagen über die Leistungsphasen 2 bis 8 beinhalten. Der Nachweis hinsichtlich der Leistungsphasen kann auch dadurch erfolgen, dass mehrere Projekte in Summe die oben genannten Anforderungen erfüllen. Es reicht folglich aus, wenn die einzelnen Leistungsphasen in mehreren Projekten bearbeitet wurden.
Für alle Referenzen gilt:
— Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt. Gelingt es dem Bewerber beispielsweise, die geforderten Mindeststandards bereits mit 2 Referenzen nachzuweisen, ist es ausreichend, wenn der Bewerber 2 weitere Referenzen zu Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 2 bis 8 vorlegt, die keine der genannten Mindestanforderungen erfüllen,
— Der Beginn der Leistungsaufnahme (LP 2) muss bei allen Referenzen nach dem 1.1.2011 gelegen haben,
— Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bietergemeinschafts-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Im vorgesehen Projektteam ist schon mit dem Teilnahmeantrag die Mitarbeit mindestens eines/einer eingetragenen Architekt/in vorzusehen, vgl. § 75 Abs. 1 VgV.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Planungsvertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
Die Vergabestelle weist aber bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sie beabsichtigt, den Zuschlag, wenn möglich, bereits auf das erste Angebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, Teil A. Verfahrensbedingungen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu 4 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Im Teilnahmewettbewerb werden zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe geprüft. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Es werden bis zu 4 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen. Die Vergabestelle erachtet Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kommt das Losverfahren zur Anwendung, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQQDPF1
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.