Neubau Justizzentrum II Potsdam, Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 61 / 2020
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Justizzentrum II Potsdam, Objektplanung Freianlagen
In Potsdam ist die Errichtung eines zweiten Justizzentrums geplant. Der Neubaukomplex befindet sich auf einer Liegenschaft des Landes Brandenburg in der Pappelallee im Ortsteil Potsdam-Bornstedt, nördlich des Ruinenbergs gelegen.
Mit dem Neubau werden das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Sozialgericht Potsdam, das Arbeitsgericht Potsdam sowie 2 der Justiz untergeordneten Dienststellen zusammen geführt. Das geplante Gebäudeensemble mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 11 140 m2 wird mehrere 2 - 4 geschossige verbundene Baukörper umfassen, die zentral erschlossen werden.
Neben dem Justizzentrum plant die Stadt Potsdam auf einem Teil des derzeit noch vereinten Grundstückes
Eine erweiterte Gesamtschule mit Sportanlagen. Als Planungsgrundlage wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 113 „Pappelalllee/ Reiherweg“ aufgestellt.
Für die geplante Bebauung wird der Altbestand an Gebäuden und Medien rückgebaut.
Die geplanten Baumaßnahmen betreffen die Umgebung eines Denkmals, hier: UNESCO Denkmalbereich Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Der Ruinenberg ist Teil des UNESCO-Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Gemäß Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde und für die Stiftung preußische Schlösser und Gärten (SPSG) ist für die Erlebbarkeit und das Erscheinungsbild des Denkmalteils „Ruinenberg“ und dessen Rundweg (Drive) u. a. eine begleitende landschaftliche Gestaltung von großer Bedeutung.
Vorwiegend auf dem Gelände des zukünftigen Justizzentrums befindet sich ein z. T. erhaltenswerter Baumbestand, der im Rahmen des Bebauungsplanes bereits kartiert wurde. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird von einer weitestgehend gestalterischen Berücksichtigung wertprägender Baumbestände sowie der planerischen Umsetzung einer hohen umweltgerechten Freiflächenqualität ausgegangen.
Die Liegenschaft wird seit Jahren nur in Teilen genutzt. Für den Bebauungsplan wurde u. a. der Bestand der Avifauna, der Fledermausfauna und weiterer relevanter Artengruppen erfasst und bewertet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: [Betrag gelöscht] EUR
Zu 2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: [Betrag gelöscht] EUR
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: [Betrag gelöscht] EUR
Zu 2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: [Betrag gelöscht] EUR
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3. Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3. Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 6 Jahren
Der Bewerbungsbogen und das Formblatt Mindestkriterien wurden entsprechend angepasst und stehen unter den Teilnahmeunterlagen ab 26.1.21 zur Verfügung.