Stadt Königs Wusterhausen, Neubau Kita „SpielSpaß“; Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-182 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königs Wusterhausen, Neubau Kita „SpielSpaß“; Fliesen- und Plattenarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten.
Stadt Königs Wusterhausen
Ersatzneubau Kita „SpielSpaß“
Rosa-Luxemburg-Str. 17
15711 Königs Wusterhausen
— Herstellen von 290 m2 Verbundabdichtung an der Wand und 456 m2 Verbundabdichtung auf dem Boden (Zementestrich) in kleineren Teilflächen,
— Verlegen von 580 m2 Wandfliesen einfarbig 30x60 cm,
— Verlegen von 73 m2 Wandfliesen einfarbig 10x10 cm,
— Verlegen von 187 m2 Wandfliesen in verschieden Farben 10x10 cm,
— Einlegen von weißen Wandfliesen in vorg. Wandfliesenbelag 310 Stk. 10x10 cm,
— Verlegen von 544 m2 Bodenfliesen Feinsteinzeug 30x60 cm,
— Verlegen von 32 m2 Bodenfliesen 15x15 cm, ableitfähig,
— Verlegen von 88 m2 Bodenfliesen inkl. Hohlkehlsockel R11 in Küche und Nebenräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glienicke/Nordbahn
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16548
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen (§ 11 EU VOB/A) werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis 19.11.2020 eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingestellt wurde.
Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.
3.) Die Einreichung der Angebote per E-Mail oder über den Bereich „Kommunikation“ des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) ist unzulässig!
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWR534
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.