Lieferung von Atemschutzersatzteilen mittels Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-20-106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Atemschutzersatzteilen mittels Rahmenvertrag
Lieferung von Atemschutzersatzteilen der Hersteller Dräger, MSA Auer und Interspiro mittels Rahmenvertrag.
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers Dräger
Brand- und Katastrophenschutzzentrum
Südpromenade 8a
15926 Luckau
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers Dräger mittels Rahmenvertrag.
Der Vertrag kann um weitere 2 Jahre verlängert werden bis max. 31.12.2024
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers MSA Auer
Brand- und Katastrophenschutzzentrum
Südpromenade 8a
15926 Luckau
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers MSA Auer mittels Rahmenvertrag.
Der Vetrag kann um weitere 2 Jahre verlängert werden, max. bis 31.12.2024
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers Interspiro
Brand- und Katastrophenschutzzentrum
Südpromenade 8a
15926 Luckau
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers Interspiro mittels Rahmenvertrag.
Dieser Vertrag kann um weitere 2 Jahre verlängert werden, max. bis zum 31.12.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers MSA Auer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Atemschutzersatzteilen des Herstellers Interspiro
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Aufklärungsfragen zum Vergabeverfahren sind bis zum 6.10.2020 zu stellen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Angebotsabgabe:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument „Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren“.
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Gleichstand: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. In die Wertung fließen ein der Rabatt abzüglich eines ggf. gewährten Skontos. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTR5GH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]