1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Essenversorgung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile (2 Lose)
Beschreibung: Die Leistung beinhaltet die Herstellung und Lieferung eines täglichen, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften (Voll-)Verpflegungsangebotes (Frühstück, Mittagessen, Vesper) für die Kinder der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile (Verpflegungssystem der Mittagsverpflegung: Warmverpflegung - "Cook & Hold").
Kennung des Verfahrens: c3941970-83ea-4366-9d28-c1030b4b09ce
Interne Kennung: 2026-035-OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55321000 Zubereitung von Mahlzeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Niederlehme, Zernsdorf, Kablow und Senzig (insgesamt 511 Kinder) - Kita "Waldhaus", Heinrich-Heine-Straße 3a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Zernsdorfer Rübchen", Alte Trift 3 a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Schatzkiste", Undinestraße 34, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Kleine Pfefferkörner", Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Zwergenstadt", Liebknechtstraße 16, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Pumuckl" inkl. Waldgruppe, Werftstraße 103/104, 15712 Königs Wusterhausen Los 2 - Kernstadt und Zeesen (insgesamt 575 Kinder) - Kita Knirpsenstadt, Rosa-Luxemburgstarße 7 C, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Spatzennest", Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Steinbergwichtel", Puschkinstraße 86-88, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Am Darwinbogen", Emma-Ihrer-Straße 2a/b, 15711 Königs Wusterhausen (Der Eröffnungstermin ist noch nicht bekannt, wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens bekanntgegeben)
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 225 985,12 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWH3BF# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen. Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: Kita Waldhaus, Zernsdorfer Rübchen, Schatzkiste, Kleine Pfefferkörner, Zwergenstadt, Pumuckl inkl. Waldgruppe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55321000 Zubereitung von Mahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Niederlehme, Zernsdorf, Kablow und Senzig (insgesamt 511 Kinder) - Kita "Waldhaus", Heinrich-Heine-Straße 3a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Zernsdorfer Rübchen", Alte Trift 3 a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Schatzkiste", Undinestraße 34, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Kleine Pfefferkörner", Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Zwergenstadt", Liebknechtstraße 16, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Pumuckl" inkl. Waldgruppe, Werftstraße 103/104, 15712 Königs Wusterhausen Los 2 - Kernstadt und Zeesen (insgesamt 575 Kinder) - Kita Knirpsenstadt, Rosa-Luxemburgstarße 7 C, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Spatzennest", Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Steinbergwichtel", Puschkinstraße 86-88, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Am Darwinbogen", Emma-Ihrer-Straße 2a/b, 15711 Königs Wusterhausen (Der Eröffnungstermin ist noch nicht bekannt, wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens bekanntgegeben)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bestell- und Abbestellverfahren
Beschreibung: Bestell- und Abbestellverfahren Einzelheiten - siehe 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Angebotspreis Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität Unterkriterien 3.1 Speiseplanwechsel 8% 3.2 Warmhaltezeit 12 % 3.3 Weg-Streckenprofil 8 % 3.4 erweiterter Bioanteil 12 % Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschwerdemanagement
Beschreibung: Beschwerdemanagement Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: Kita Knirpsenstadt, Spatzennest, Steinbergwichtel, Am Darwinbogen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55321000 Zubereitung von Mahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Niederlehme, Zernsdorf, Kablow und Senzig (insgesamt 511 Kinder) - Kita "Waldhaus", Heinrich-Heine-Straße 3a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Zernsdorfer Rübchen", Alte Trift 3 a, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Schatzkiste", Undinestraße 34, 15712 Königs Wusterhausen - Kita "Kleine Pfefferkörner", Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Zwergenstadt", Liebknechtstraße 16, 15713 Königs Wusterhausen - Kita "Pumuckl" inkl. Waldgruppe, Werftstraße 103/104, 15712 Königs Wusterhausen Los 2 - Kernstadt und Zeesen (insgesamt 575 Kinder) - Kita Knirpsenstadt, Rosa-Luxemburgstarße 7 C, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Spatzennest", Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Steinbergwichtel", Puschkinstraße 86-88, 15711 Königs Wusterhausen - Kita "Am Darwinbogen", Emma-Ihrer-Straße 2a/b, 15711 Königs Wusterhausen (Der Eröffnungstermin ist noch nicht bekannt, wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens bekanntgegeben)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bestell- und Abbestellverfahren
Beschreibung: Bestell- und Abbestellverfahren Einzelheiten - siehe 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Angebotspreis Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität Unterkriterien 3.1 Speiseplanwechsel 8% 3.2 Warmhaltezeit 12 % 3.3 Weg-Streckenprofil 8 % 3.4 erweiterter Bioanteil 12 % Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschwerdemanagement
Beschreibung: Beschwerdemanagement Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 225 985,12 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 612 992,56 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wildauer Service Gesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: wirtschaftlichstes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-035-OV Los 1
Titel: 2026-035-OV Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 05/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 612 992,56 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wildauer Service Gesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: wirtschaftlichstes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-035-OV Los 2
Titel: 2026-035-OV Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 05/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262151511-93
Postanschrift: Schlossstraße 3
Stadt: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3375273-0
Fax: +49 3375273-134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318660
Fax: +49 3318661533
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Wildauer Service Gesellschaft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE237704242
Postanschrift: Lessingstr. 24
Stadt: Wildau
Postleitzahl: 15745
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Telefon: +493375514559
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 713dfd8d-3ab2-4401-8670-60e3405c76cf - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 15:41:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 692084-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2026