5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse, 34121400 Niederflurbusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird an dieser Stelle auf die Bestimmungen aus dem technischen Lastenheft verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brücker Landstraße 22
Stadt: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Sommer
Beschreibung: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT 2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von 30°C und einer Innenraumtemperatur von max. 25°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Winter
Beschreibung: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von -10°C und einer Innenraumtemperatur von min. 16°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftskonzept
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu folgenden Punkten zu erstellen: -Maßnahmen zur ressourcenschonenden Nutzung und Instandhaltung der Fahrzeuge -Maßnahmen zur Erhöhung der Recyclebarkeit der Fahrzeuge -Reparatur-und Austauschfähigkeit wesentlicher Fahrzeugkomponenten -Strategien zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Fahrzeugkomponenten und Batteriesystemen - Rückführungs-, Rücknahme- und Verwertungskonzepte -Einsatz recyclingfähiger bzw. wiederverwertbarer Materialien Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Fahrgastinnenraumgestaltung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zum Fahrgastinnenraum zu folgenden Punkten zu erstellen: -Kapazität und Flächenaufteilung -Fahrgastfluss und Zugänglichkeit - Sitzkomfort und Ergonomie -Zweckmäßigkeit und Funktionalität -Reinigungsfreundlichkeit -Beständigkeit gegen Vandalismus -Farbkonzept Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung technischer Anforderungen gemäß Lastenheft
Beschreibung: Mit dem Kriterium "Erfüllung technischer Anforderungen" werden qualitative Aspekte berücksichtigt, die eine differenzierte Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der angebotenen Fahrzeuge ermöglichen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Anschaffungspreis gesamt (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 300 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf das Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Betriebskosten Instandhaltungsaufwand (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist der § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH