Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"

668941-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"
OJ S 188/2026 29/09/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
E-Mail: oepnv@l-os.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"
Beschreibung: Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nach §§ 42 und 44 PBefG mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2036 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt auf Grundlage des bestehenden Referenzfahrplanes 6,4 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr , darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistung werden insgesamt sechs barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Im Bediengebiet soll einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sichergestellt (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits der Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleistet werden (Erschließungsfunktion).
Interne Kennung: IV10113926
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHXAB# Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung ihren Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Durchführung der beschriebenen Leistung mit Personenkraftwagen und/oder Kraftomnibussen spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten, zu stellen ist. Fristauslösend ist die Veröffentlichung der beabsichtigten Dienstleistungen dieser Vorabbekanntmachung. Die Beschaffung erfolgt in Form eines wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erlöse im Rahmen des Einnahmeaufteilungsverfahrens aus der verpflichtenden Anwendung des VBB-Tarifs, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften gemäß Art. 3 Abs. 2 und 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, gedeckt wird. Es gilt das ÖPNV-Gesetz Brandenburg mit der dazu erlassenen ÖPNV- Finanzierungsverordnung, wobei die an die Aufgabenträger ausgereichten Landesmittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz Brandenburg für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre nicht bereitgestellt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Bei einer beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Durchführung einzelner bzw. aller Lose müssen nachfolgende Mindestanforderungen vollständig erfüllt sein: - Beantragung von vollständigen Losen und für die gesamte vorgegebene Laufzeit; - keine Zuschussforderung an den Aufgabenträger für die Durchführung der Leistungen je Los; - vollständige Anwendung und Anerkennung des Verbundtarifs (VBB-Tarif) und Teilnahme am eTicketing sowie der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg; - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; über den Nahverkehrsplan hinausgehende qualitative Anforderungen sind den einzelnen Losen zugeordnet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Linienbündel Oder-Spree/Bus
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 49 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien und der PlusBus-Linie 428 in Form einer gemeinsamen Genehmigung mit der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,4 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region Oderland-Spree mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Bei besonderen Angebotsformen wie bspw. dem Produkt "PlusBus" sind zusätzliche Markenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu schließen. Linien in Form von PlusBussen müssen die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift PlusBus des Landes Brandenburg erfüllen.
Interne Kennung: 1
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Oder-Spree mit Teilleistungen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder)
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung der Regional- und Stadtbus-spezifischen Maßnahmen im Leistungsangebot gemäß Kapitel 6.1 des NVP26; - besondere Berücksichtigung der Beförderungsqualität im Schülerverkehr gemäß Kapitel 5.4 in Verbindung mit Maßnahme L-15 des NVP26, wobei eine Neuordnung der Linienverkehre mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung zu keiner Verschlechterung der Warte- und Reisezeiten führen darf.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree
3.1.
Teil: PAR-0002
Titel: Linienbündel DALLI I
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit barrierearmen Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Teilen des Amtes Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 295 qkm und mit rund 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird von einem Paralleleinsatz von bis zu sechs elektrifizierten Personenkraftwagen mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeuge ausgegangen, wovon mindestens zwei Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Donnerstag den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und Feiertag von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Für die Nutzung des Markennamens "DALLI Oderland-Spree" ist eine Markenvereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree abzuschließen, welche das Corporate Design sowie Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien enthält. - Ergänzende Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz: Parallelbetrieb von bis zu sechs Großraum-Personenkraftwagen (zzgl. Reservefahrzeuge); davon vier Fahrzeuge mit mind. sechs Fahrgastsitzplätzen und zwei behindertengerechte Fahrzeuge mit mind. 5 Sitzplätzen; Vorhalten eines Lademanagements für die Fahrzeuge.
Interne Kennung: 2
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Storkow (Mark), Teile des Amtes Scharmützelsee sowie Teile von Rietz-Neuendorf
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung von On-Demand-spezifischen Maßnahmen im Leistungsangebot aus Kapitel 6.1 des NVP26; - besondere Berücksichtigung der Maßnahmen L-19, L-20 und M-1 des NVP26.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Registrierungsnummer: 12-12992262163063-66
Postanschrift: Breitscheidstraße 7
Stadt: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
E-Mail: oepnv@l-os.de
Telefon: +49 3366 35-1806
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer - Die Vorsitzende
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 45b164db-58c7-4f09-bad1-a4966d96f041 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 11:45:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 668941-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 188/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 30/12/2027