Deutschland – Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen – Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026

647758-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen – Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
OJ S 182/2026 21/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose
Kennung des Verfahrens: 5e262d90-2587-4504-8fb4-a883ed6c778f
Interne Kennung: Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HXGQ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betriebsstrom Fernwärme-Hausanschlussstationen
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch: 1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030 bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2. Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 - Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030, 24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption 2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1 genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150 Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000 bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5 Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Hauslicht
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch: 1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030 bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2. Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 - Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030, 24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption 2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1 genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150 Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000 bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5 Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch: 1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030 bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2. Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 - Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030, 24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption 2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1 genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150 Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000 bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5 Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3557826-122
Internetadresse: https://www.gwc-cottbus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0dc95df-aba9-4cdb-8d25-f456948bd927 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2026 12:54:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 647758-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026