5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleuse Königs Wusterhausen
Stadt: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Schleuse Königs Wusterhausen befindet sich oberwasserseitig der Schlossstraße (Königs Wusterhausen) im Nottekanal.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Befähigung zur Berufsausübung): Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an, unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Mindestjahresumsatz 300.000,00 Euro (brutto).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - einen Bauingenieur, Ingenieur für Wasserbau/ -wirtschaft (mit Berufserfahrung Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung) oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Maschinenbau mit Spezialisierung Stahlwasserbau oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen Ingenieur für Biologie/Landschaftsökologe oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation, - einen zertifizierten SiGeKo-Koordinator, Weiterbildung Bauüberwachung, Weiterbildung Ökologische Baubegleitung. Der/Die mit der Projektleitung betraute/n Mitarbeiter muss/müssen eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweisen. Es wird die längste Berufserfahrung eines qualifizierten Mitarbeiters mit der Projektleitung zur Wertung herangezogen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausführung von wasserbaulichen Massivbauleistungen in den letzten 5 Jahren (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Der Bewerber muss die Planung (Objektplanung: mind. LPH 2 - 8, Tragwerksplanung mind. LPH 2 - 6) für mindestens ein Komplexbauwerk (wasserwirtschaftliche Anlage im Fließgewässer), bestehend aus Wehr, Schleuse und Fischwanderhilfe in Massivbauweise erbracht haben (Referenzobjekt ist bereits abgeschlossen). Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbs vor, auch ältere Referenzen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, zu berücksichtigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Eignungskriteriums: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): Der Bewerber muss mindestens über eine Führungskraft und acht Ingenieure/technische Mitarbeiter verfügen (ohne Geschäftsführer, ohne Projektleiter, ohne Azubi).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (§ 46 (3) Nr. 9 VgV): Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Geeignete Computertechnik für notwendige Software bspw. AutoCAD 3D, Statik-Software für die Tragwerksplanung, Software für die Darstellung von Bauwerken in 2D und hydraulische Simulation in 2D.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten (§ 46 (3) Nr. 3 VgV): Der Bewerber muss nachweisfähige Qualitätsmanagementmaßnahmen im Unternehmen führen (z.B. verbindliche Qualitätsmanagementrichtlinien) und durch entsprechende Nachweise belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5,00
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der Präsentation im Verhandlungsgespräch
Beschreibung: siehe Anlagen A5 und A6. Im Verhandlungsgespräche stellen die Bieter ihr Büro und das vorgesehene Projektteam vor und machen Aussagen zur Projektabwicklung, Kommunikation und zur Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung des angebotenen Gesamthonorars
Beschreibung: siehe Anlage A6. Das Angebot ist gemäß der Aufgabenstellung in Leistungsphasen zu gliedern und nach AVB-Ing. 2019 anzubieten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Bewerber-/Bieterkommunikation zwischen Bewerber/Bieter und Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die vorhabensbezogene Kommunikationsplattform - Vergabemarktplatz Brandenburg (VMB).
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen werden jeweils entsprechend § 56 Abs. 2 ff. VgV durchgeführt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise in Bezug auf die Eignung der Bieter werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben. wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung Eignung - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU) - Neutralitätserklärung (Formular 1.12 EU) - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - Eigenerklärung: Sonderformular Russland - Referenzblatt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informations- und Wartepflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Bodenverband "Nördlicher Spreewald"
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Bodenverband "Nördlicher Spreewald"