1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen
Beschreibung: 1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Zum Prüfumfang gem. DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (oder gleichwertig) gehören: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524 - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Durchführung von Kleinreparaturen an Leitungen und Stecker: Aderendhülsen pressen, Zugentlastungen nachsetzen, Schuko-Stecker und/oder Kupplung wechseln. Das Material ist hierfür von dem Auftragnehmer zu stellen und einzukalkulieren - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukalkulieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Dem AG ist ein Prüfprotokoll inkl. Mängelliste 1x jährlich digital zur Verfügung zu stellen, das als Anlage der Rechnung beizulegen ist. Der AG entscheidet über das weitere Verfahren der defekten Geräte (Reparatur, Entsorgung etc.). Oben nicht aufgeführte Reparaturen und die Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrags. Weiterführende Beschreibung des Leistungsinhaltes (Durchführungszeitraum und Prüfintervall sowie einzusetzendes Prüfpersonal) unter "Beschreibung der Beschaffung"
Kennung des Verfahrens: a0092122-8332-4648-b7b2-e3c1073e0b90
Interne Kennung: OV-L-2163-137-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die genauen Angaben zu den einzelnen Standorten können der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen entnommen werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHZT5# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen
Beschreibung: b) Durchführungszeitraum und Prüfintervall Die Prüfungen sind einmal pro Kalenderjahr in den jeweiligen Einrichtungen auszuführen und jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen. Ausnahme hierbei ist die Förder- und Beratungsstelle. Diese ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Schulbetriebs (Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr) oder nach Vereinbarung (innerhalb der Schulferien). Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu einem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Wartezeiten sind einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet. Die zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind im Gebrauch und durch das Prüfpersonal auszustecken, zu prüfen und dann wieder, wie vorgefunden einzustecken. Damit die Ausführung zusammenhängend ausgeführt werden kann, ist es notwendig einen Termin pro zu prüfender Einrichtung grundsätzlich vier Wochen im Voraus mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen und auch dem AG elektronisch mitzuteilen. Ausnahmen hiervon sind in gemeinsamer Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner zu treffen. Das prüfende Personal des AN begeht das Gebäude und prüft jede Etage separat und systematisch. Elektrogeräte, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Schränken, Rollcontainern u. ä. befinden, werden nicht geprüft. c) Eingesetztes Prüfpersonal Die von dem AN eingesetzten Prüferinnen und Prüfer müssen befähigte Personen gemäß Definition der DGUV V4 203-071 sein. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) mit dem Nachweis als befähigte Person dürfen Wiederholungsprüfungen durchführen, sofern Sie unter Aufsicht einer Elektrofachkraft des AN stehen. Der AN wird im Rahmen seiner Leistungserbringung in den Schulen unweigerlich direkt oder indirekt mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Vor diesem Hintergrund versichert der AN, dass er sich von allen Mitarbeitenden, die er im Rahmen der gegenständlichen Leistung zum Einsatz bringt, ein jährlich aktuelles ("erweitertes") Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (alternativ gleichwertige Registerauszüge anderer Länder) vorlegen lässt und prüft. Der AN stellt sicher, dass er grundsätzlich nur Mitarbeitende zum Einsatz bringt, die frei von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis sind. Wenn der AN beabsichtigt, Mitarbeitende mit Einträgen im erweiterten Führungszeugnis zum Einsatz zu bringen, ist dies vorher mit dem AG, unter Einsichtnahme in die jeweiligen Führungszeugnisse, abzustimmen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach Auftragserteilung sind Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Prüfpersonals und die Führungszeugnisse vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Zudem übermittelt der AN dem AG eine Liste aller Mitarbeitenden, die an den Prüfungen in den Schulen/Einrichtungen vor Ort beteiligt sein werden. Bei Änderungen an dieser Mitarbeitendenliste ist dem AG eine aktualisierte Liste mindestens 10 Tage vor Wirksamkeit mitzuteilen. Der AN legt dem AG auch für neu eingesetzte Mitarbeitende unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis mit dem Ergebnis "ohne Einträge" vor.
Interne Kennung: OV-L-2163-137-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die genauen Angaben zu den einzelnen Standorten können der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: § 3 des Vertrages (1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2027, bei späterer Zuschlagserteilung erst mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2028. (2) Der Auftraggeber erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr. Die Option ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 2 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar sind (Formular 4.6). Hinweis: Es werden auch Referenzen gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (von - bis) - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (sofern einschlägig). - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig). - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtpreis brutto gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige - Vertrag zur Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe § 6 des Vertrages zur Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb31217b-b5c1-45cf-943c-8e5038d6db99 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/08/2026 10:42:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 538330-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2026