Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
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Brandenburg an der Havel
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Fürstenwalde
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Groß Kreutz (Havel)
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Herzberg
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Kolkwitz
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Kremmen
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Liebenwalde
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Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
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Michendorf
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Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Neuhausen/Spree
Neuruppin
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Neuzelle
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Niemegk
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Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wustermark
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027

514816-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Kennung des Verfahrens: 019f1034-e2d8-40ee-8e4b-e082f91da2be
Interne Kennung: VS 02-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es wird eine Erklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in Formular 9 (Kap. 05 der Vergabeunterlagen) abgefragt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 5): § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 5): § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 5): § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB : § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 5): § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 5): § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung); § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (s. Formular 5): den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 5). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 5). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens (s. Formular 6).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 6).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 6).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: nachweisliche Begehung einer schweren Verfehlung des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (s. Formular 6).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (s. Formular 6).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Bestehen eines Interessenkonflikts bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (s. Formular 6).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (s. Formular 6).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: erhebliche oder fortdauernde mangelhaft Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags durch das Unternehmen, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (s. Formular 6).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative Ausschlussgründe (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Begehung einer schwerwiegenden Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien, Zurückhalten von Auskünften oder fehlende Vorlagefähigkeit der erforderlichen Nachweise; nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Versuch des Unternehmens a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch der Übermittlung solche Informationen (s. Formular 6).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Beschreibung: Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den vereinbarten Übergabestellen (vier in der Leistungsbeschreibung benannte vom Auftraggeber betriebene Übergabestellen und einer vom Auftragnehmer / Bieter zu stellenden Umladestation) bis zur Sortier- bzw. Verwertungsanlage (insgesamt ca. 13.000 t), die Sortierung und Verwertung von PPK-Abfällen sowie das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/Stahnsdorf/ Kleinmachnow und der Umschlag der dort vom Auftraggeber angelieferten PPK-Abfälle (Anteil von ca. 3000 t). Diese Übergabestelle muss im definiertem Radius von 25 km um die Orte Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow gelegen sein (zur genauen Berechnung s. Leistungsbeschreibung) und die Annahme von 35 t/d erlauben. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Euro-Norm 6 einhalten. Siehe im Einzelnen Kap. 02 und 03 der Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 45 VgV: Stabile Gesamtumsätze des Unternehmens. Mit dem Angebot wird zum Nachweis gefordert eine Eigenerklärung gemäß Formular 3 über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte/Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrung in der Leistungserbringung: Zum Nachweis wird mit dem Angebot eine Eigenerklärung gemäß Formular 4 über erbrachte Leistungen (Referenzen), die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, verlangt für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die zur Eignungsleihe insoweit eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer mit folgenden Mindestanforderungen: jeweils mind. eine Referenz für den Umschlag und für den Transport von PPK; Ausführungszeitraum jeweils mind. ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre. Für die Referenzen sind in Formular 4 folgende Angaben zu machen: Benennung Auftraggeber mit Anschrift, ggf. Name des Ansprechpartners, Beschreibung der Leistung und des Leistungsumfanges, Angabe des Ausführungszeitraums.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualitätssicherung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Als Eignungsanforderung an die Unternehmen für den Betrieb der Umladestation und für die Transporte gilt: Diese müssen für den vorgesehenen Betriebsstandort über eine Zertifizierung nach § 57 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) verfügen, welche sich beziehen muss auf die Tätigkeiten des Lagerns von Altpapier am Betriebsstandort der Umladestation und auf das Befördern von Altpapier für den für die Logistik vorgesehenen Betriebsstandort der Transportleistungen. Mit dem Angebot wird die Übermittlung des gültigen Zertifikates als Fremdnachweis verlangt.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis wird mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß Formular 7 zur technischen Ausstattung/Entsorgungskonzept verlangt mit Angaben zu Standort, Kapazität und Betreiber der geforderten Umladestelle im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf, einschließlich Angaben zum Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für diese gebotene Umladestation; zu den vorgesehenen Fahrzeugen für den Transport; zu der vorgesehenen Sortieranlage mit Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Gesamtkapazität in Mg/a; zu mindestens einer avisierten Papierfabrik mit Betreiber und Standort. Es wird ferner eine Eigenerklärung des Bieters verlangt, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Liste der vorgesehenen Unteraufträge: Mit dem Angebot werden vom Bieter/der Bietergemeinschaft in Formular 2 überdies Angaben der Teile des Auftrags verlangt, die als Unteraufträge vergeben werden sollen. Dort sind auch bereits die vorgesehenen Unternehmen zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kriterium Wertungssaldo aus Preisen und Erlösen (Gewichtung zu 80 %)
Beschreibung: Ein Kriterium für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungssaldo aus Entgelten und Erlösen für alle nach dieser Ausschreibung zu beauftragenden Leistungen (Übernahme, Transport, Umladung, Sortierung, Verwertung). Dieser wird gebildet auf der Grundlage der im Leistungsverzeichnis abgefragten und gewichteten Positionen für Preise und Erlöse.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Beschreibung: Als weiteres Kriterium wird ein Angebot mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe gewertet. Mindestens (als Ausführungsbedingung) soll das Altpapier in der PPK-Sortieranlage nach grafischen Papieren, Verpackungspapieren und Sortierresten getrennt werden. Die Sortierung in eine weitere Fraktion führt zur Punktevergabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Beschreibung: Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist am Donnerstag, den 10.09.2026 um 12:00 Uhr MESZ einschließlich aller seiner Bestandteile auf der Vergabe-Plattform (https://www.evergabe.de) hochgeladen worden sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Unvollständige Angebote sind nach Maßgabe von § 57 VgV auszuschließen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Diese Möglichkeiten der Nachforderung stehen im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen, die mit dem Angebot gefordert sind, mit dem Angebot einreichen bzw. hochladen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/09/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH
Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Stadt: Niemegk
Postleitzahl: 14823
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
Telefon: 3384330628
Fax: 3384330690
Internetadresse: https://www.apm-niemegk.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 3318661719
Internetadresse: https://mwaek.brandenburg.de/ de/vergabekammer-nachpr %C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019f1036-1ae2-409f-b1e9-ac3c9be00100 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2026 13:19:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 514816-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026