5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse, 34121400 Niederflurbusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird an dieser Stelle auf die Bestimmungen aus dem technischen Lastenheft verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brücker Landstraße 22
Stadt: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.) Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. 2.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens sowie - soweit möglich - jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A04). 3.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens sowie - soweit möglich - jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Anlage A04). 4.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Russland-Embargo (Anlage A09) 5.) Vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Anlage A03 und im Falle einer Bewerbergemeinschaft ergänzend Anlage A10). 6.) Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A10).
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat den Nettojahresumsatz aus dem Verkauf von batterie-betriebenen Kraftomnibussen im EWR (EG Fahrzeugklasse M3, Klasse I) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben (Anlage A05). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die entsprechenden Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; maßgeblich ist dann der kumulierte Nettojahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn der durchschnittliche Nettojahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - bei Bewerbergemeinschaften der durchschnittliche kumulierte Nettojahresumsatz - mindestens 16,8 Mio. EUR beträgt (Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 10.000.000 EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 5.000.000 EUR (brutto). Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschem Recht abzuschließen (Anlage A06). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Auftraggeberin wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist eine Mindestanforderung. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Erklärung Eignungsanforderungen" zu begründen. b) Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge) Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Erklärung Eignungsanforderungen" zu begründen. c) Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge) Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu begründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: d) Markaktivität Es ist in Anlage A05 anzugeben, in welchem Kalenderjahr der Bewerber erstmalig serienreife batterie-betriebenen Solo-Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) im EWR verkauft hat. Es muss sich dabei um ein serienreifes Produkt handeln. Der Verkauf eines Prototyps zählt nicht als erster Verkauf. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). e) Fahrzeugabsatz im EWR Es ist in Anlage A05 anzugeben, welchen Fahrzeugabsatz der Bieter mit batterie-betriebenen Solo- Kraftomnibussen im EWR in den vergangenen fünf Jahren hatte. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: I) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen in Anlage A07 zu machen. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). Vom Bewerber werden mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzen zur Lieferung von serienreifen batterie-betriebenen Kraftomnibusse an ein Verkehrsunternehmen des ÖPNV im EWR gefordert, d.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden: 1. dem Bewerber, 2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, 3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit der Anlage A12 abgegeben hat. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, das die Leistungen erbracht hat - Art des öffentlichen Auftraggebers (privat / öffentlich) - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechperson beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Lieferzeitraum - Anzahl der batterie-betriebene Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) mit einer Mindestfahrzeuglänge von 12 Metern und einer EU-Typengenehmigung Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Anlage A07) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Es ist zwingend ein Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Angabe eines Ansprechpartners beim Bewerber selbst oder Verweise auf Geheimhaltungsvereinbarungen können zur Ungültigkeit der Referenz führen. Mindestanforderungen für jede einzelne Referenz - Lieferumfang muss mindestens 10 batterie-betriebene Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) mit einer Mindestfahrzeuglänge von 12 Metern und einer EU-Typengenehmigung betragen - Referenz aus den letzten drei Jahren, Lieferung muss ab 2023 erfolgt sein - Auftraggeber war ein privates oder öffentliches Verkehrsunternehmen Werden die Mindestanforderungen für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindestanforderung keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt die Auftraggeberin fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber in Anlage A05 nachzuweisen, dass er über erfahrene Servicewerkstätten in Straßenentfernung nach Google Maps bis zu maximal 50 km vom jeweiligen Betriebshof der Auftraggeberin verfügt. Als eine "erfahrene Servicewerkstatt" im Sinne dieses Verfahrens gilt: (1) eine Niederlassung des Herstellers oder eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt oder eine sonstige vom Hersteller schriftlich autorisierte Fachwerkstatt, (2) die nachweislich (i) für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge die vom Hersteller vorgeschriebenen Diagnose- und Reparaturverfahren anwenden kann, (ii) über hierfür qualifiziertes und mit der Instandhaltung/-setzung von Linienbussen erfahrenes Fachpersonal (einschließlich Hochvolt-Qualifikation, soweit einschlägig) verfügt und (iii) über die erforderliche technische Ausstattung (insbesondere Diagnosesysteme und Spezialwerkzeuge) zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen verfügt.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sprachniveau Ansprechpersonen Der Bewerber hat in Anlage A05 die Ansprechpersonen für die Bereiche AfterSales, Service, Ersatzteilmanagement und Reparaturen jeweils mit Namen und Funktion anzugeben. Die benannten Ansprechpersonen müssen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Beleg des erklärten Sprachniveaus geeignete Unterlagen nachzufordern, etwa anerkannte Sprachzertifikate, Lebensläufe oder sonstige gleichwertige Nachweise. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugabsatz im EWR Es ist in Anlage A05 anzugeben, welchen Fahrzeugabsatz der Bieter mit batterie-betriebenen Kraftomnibussen im EWR in den vergangenen fünf Jahren hatte. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Sommer
Beschreibung: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT 2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von 30°C und einer Innenraumtemperatur von max. 25°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Winter
Beschreibung: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von -10°C und einer Innenraumtemperatur von min. 16°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit - Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftskonzept
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu folgenden Punkten zu erstellen: -Maßnahmen zur ressourcenschonenden Nutzung und Instandhaltung der Fahrzeuge -Maßnahmen zur Erhöhung der Recyclebarkeit der Fahrzeuge -Reparatur-und Austauschfähigkeit wesentlicher Fahrzeugkomponenten -Strategien zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Fahrzeugkomponenten und Batteriesystemen - Rückführungs-, Rücknahme- und Verwertungskonzepte -Einsatz recyclingfähiger bzw. wiederverwertbarer Materialien Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Fahrgastinnenraumgestaltung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zum Fahrgastinnenraum zu folgenden Punkten zu erstellen: -Kapazität und Flächenaufteilung -Fahrgastfluss und Zugänglichkeit - Sitzkomfort und Ergonomie -Zweckmäßigkeit und Funktionalität -Reinigungsfreundlichkeit -Beständigkeit gegen Vandalismus -Farbkonzept Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung technischer Anforderungen gemäß Lastenheft
Beschreibung: Mit dem Kriterium "Erfüllung technischer Anforderungen" werden qualitative Aspekte berücksichtigt, die eine differenzierte Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der angebotenen Fahrzeuge ermöglichen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Anschaffungspreis gesamt (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 300 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf das Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Betriebskosten Instandhaltungsaufwand (netto)
Beschreibung: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 150 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen von Unterlagen gemäß § 51 Abs. 2 und 3 SektVO vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung des Auftrags gelten die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes über die Mindestanforderungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (BbgVergG) in der gültigen Fassung als verbindliche Grundlage.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es wird auf den Vertragsentwurf nebst Anlagen verwiesen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist der § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH