5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster
Stadt: Bad Liebenwerda
Postleitzahl: 04924
Land, Gliederung (NUTS): Elbe-Elster (DE407)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Planungsgebiet befindet sich amMittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich vonDresden und gelegen im Naturpark "Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10.000Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zahlung fairer Arbeitslöhne über die Vereinbarung des Vergabemindestentgelts nach dem BbgVergG.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des§160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie diePräklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)