Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Falkensee
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Gartz (Oder)
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hoppegarten
Ketzin/Havel
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Liebenwalde
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wustermark
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten

391351-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten
OJ S 108/2026 08/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt zum neuen Schuljahr einen oder mehrere Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen innerhalb Potsdams und im Potsdamer Umland. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten.
Kennung des Verfahrens: 43a7c10f-6d0d-4b6e-8df7-c22b277a3af2
Interne Kennung: OV-L-2162-22-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHSBF# Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten
Beschreibung: Im Gesamtauftrag finden unterschiedliche Schulen und Wohnorte Berücksichtigung. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten, welche aufgrund der anzufahrenden Schule den bestehenden Aufträgen/Verträgen oder aufgrund ihrer besonderen Umstände (bspw. Wohnort außerhalb Potsdams) nicht zugeordnet sind. Es können auch Beförderungsfälle wegen einer besonderen Jugendhilfemaßnahme sein. Die Fahrten zeichnen sich u. U. durch sehr kurze Realisierungszeit im laufenden Schuljahr aus. Daher wird von den Auftragnehmern eine besondere Leistungsfähigkeit (Umsetzung Beförderung innerhalb von einer Woche) erwartet. Aufgrund der verschiedenen Hintergründe zu diesen Fahrten kann es vor-kommen, dass diese auch sehr schnell wieder enden bzw. nur kurzweilig durchzuführen sind. Dreizehn Einzelbeförderungen bilden die derzeitige Angebotsgrundlage. Diese sind in einer Übersicht aufgelistet. Folgende Schulen sind hierbei anzufahren: - Voltaireschule-Potsdam (Lindenstr. 32-33, 14467 Potsdam) - Schiller-Gymnasium Potsdam (Fritz-Lang-Str. 15, 14480 Potsdam) - Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex (Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin) - Parzival-Schule Berlin (Quermatenweg 6, 14163 Berlin-Zehlendorf) - Oberschule Theodor Fontane (Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam) - Grundschule am Humboldtring (Humboldtring 15-17, 14473 Potsdam) - Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (Esplanade 3, 14469 Potsdam) - Gesamtschule Am Schilfhof (Schilfhof 25, 14478 Potsdam) - Neue Gesamtschule Babelsberg (Großbeerenstr. 189, 14482 Potsdam) - Evang. Gymnasium Hermannswerder (Hermannswerder 18, 14473 Potsdam) - Michael-Ende-Grundschule (Lotte-Loebinger-Straße 1 A, 14482 Potsdam) Es wird erwartet, dass bis zu elf weitere Spezialfahrten dem Auftrag zugeordnet werden. Für die Angebotsabgabe ist zu beachten, dass in den Preisblättern der Kilometerpreis ausschlaggebend ist. In der Preiskalkulation zum Kilometerpreis ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlbeförderungen nicht gesondert vergütet werden. Der angegebene Kilometerpreis ist daher für Beförderungen mit als auch ohne Rollstuhl bindend. Mehrfachrahmenvereinbarung Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung als Mehrfachrahmenvereinbarung mit den erfolgreichen Bietern abzuschließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (je Beförderung/Fahrt) ausgelöst werden können. Die LHP wird die Leistungen beim Auftragnehmer 1 unter Angabe der Beförderungsfakten abrufen. Der Auftragnehmer 1 wird der LHP gegenüber die dem konkreten Abruf entsprechende Leistungserbringung unverzüglich spätestens im Laufe einer Woche ab Abruf bestätigen oder erklären, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Leistungserbringung nicht bestätigt, kann die LHP die weiteren Auftragnehmer mit dem Abruf beauftragen. Die Rahmenvertragsobergrenze für die Ausführung der Leistung beträgt 2.878.729,00 Euro brutto. Sofern die Rahmenobergrenze für zum Abruf stehende Leistungen erreicht ist, endet die Verpflichtung des Auftragnehmers, Leistungen nach § 3 des Vertrages zu erbringen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Beförderungsdienstleistung mit besonderer Verantwortung. Der zu befördernde Personenkreis benötigt einen besonders rücksichtsvollen Umgang (ruhiges und besonnenes Handeln, Verständnis für die Situation, Empathie, Hilfe beim Einstieg) und besteht aus: - SuS mit geistiger oder Körperbehinderung, teils schwer mehrfachbehindert - SuS mit sozialen/emotionalen Störungen - SuS mit Autismus - medizinisch notwendigem Personal, Einzelfallhilfen, welche von Dritten gestellt und von der Auftraggeberin ausdrücklich benannt werden, sowie - Begleitpersonen in bestimmten Fahrzeugen. Die Beförderungen erfolgen grundsätzlich von den Wohnanschriften der benannten SuS zu den Schulen und wieder zurück. Dabei hat sich das Fahrpersonal immer zu vergewissern, dass die SuS das Schulgelände bzw. die Schul-Wohngebäude betreten oder nach Möglichkeit von Personenberechtigten oder Aufsichtspersonal in Obhut genommen werden. In Ausnahmefällen können zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abweichende Abhol- bzw. Rückbringepunkte (z. B. eine Kindertagesstätte, Hort oder Tagesgruppen im Sinne einer Schulanschlussbetreuung) vereinbart werden. Für die zu befördernden SuS werden unterschiedliche Anforderungen an den Fahrdienst gestellt. Einige müssen im Rollstuhl befördert werden und/ oder zusammen mit einer von 3. Hand gestellten Begleitperson. Bemerkungen wie Einzelfallhilfe, Rollstuhl, o. ä. sind zwingend zu beachten. Die beigefügte Übersicht enthält diesbezüglich eine Angabe. An- und Abmeldungen in der Schülerbeförderung sind noch bis Schuljahresbeginn, aber auch im Laufe des Schuljahres zu erwarten und werden unmittelbar nach Bekanntwerden, i. d. R. innerhalb von 3 Fahrtagen, dem Auftragnehmer übermittelt. Gleiches gilt für Umzüge und Änderungen der Anforderungen der zu befördernden SuS, der Anzahl von zu beförderndem medizinisch notwendigem Personal und Begleitpersonen sowie für die Änderung der jeweiligen Stundenpläne. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung der derzeit vereinbarten Fahrten, wenn bisherige Schulen nicht mehr angefahren werden müssen.
Interne Kennung: OV-L-2162-22-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistung beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2028, zusätzlich der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Schuljahr. Damit endet der Leistungszeitraum spätestens am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 1 abgeschlossene, unternehmensbezogene, geeignete Referenz (4.6) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Erbringung des Schülerspezialverkehrs für andere kommunale Verwaltungen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (4.1 EU) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (4.4 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (5.4).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die ersten drei wirtschaftlichsten Angebote werden Vertragspartei bzw. Auftragnehmer. Der Abruf der Leistung erfolgt anhand der Reihenfolge der Angebote in Bezug auf die Zuschlagskriterien. Liegen mehrere Angebote auf Rang 1, 2 oder 3 entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (4.2 EU) (sofern einschlägig). - Unternehmensdarsellung (4.5) - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied einzureichen. - 4.13 Erklärung Saubere Fahrezugbeschaffung (4.13) - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied einzureichen. - Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Rahmenvertrag - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 03312890
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 912685e5-1492-4527-912b-a8dc9fc47584 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2026 11:17:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 391351-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/06/2026