2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Korruption: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Betrug: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert