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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg durch einen qualifizierten Auftragnehmer. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV. Den einzelnen Losen I bis IV sind die jeweils zu reinigenden Objekte gemäß jeweiliger Objektliste zugewiesen. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Unterhaltsreinigungsleistungen in Eingangsbereichen (Haueingangstüren, Fußroste/Fußmatten, Eingangsbeleuchtung, Klingelanlage, Hausaushangs- und Briefkästen), Treppenhausbereichen (Treppen und Podeste einschließlich Tritt- und Setzstufen, Fußböden und Scheuerleisten, Handläufe, Licht- und Klingeltaster, Fensterbretter, Wände und Decken, Heizkörper, Treppenhausgeländer, Türen/Zargen einschließlich Seitenteile, Lampen), Aufzügen (sofern vorhanden, einschließlich Aufzugskabinen, Aufzugstüren, Türführungsschienen) und Kellergängen. Darüber hinaus sind Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV jeweils Glasreinigungsleistungen (Treppenhausfenster, Fenster in den Kellergängen und Fenster in den zugänglichen Gemeinschaftsräumen, Hof- und Nebentüren, Glasschächte Aufzüge), Grundreinigungsleistungen (Fußbodenbeläge im Treppenhaus und Aufzug) und Sonderreinigungsleistungen. Die Reinigungsleistungen sind turnusmäßig in Woche, Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr gemäß Leistungsverzeichnis durchzuführen. Sonderreinigungsleistungen sind bei Bedarf auszuführen. Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 01.07.2026 und enden am 30.06.2028. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit(en) um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d459850334
Interne Kennung: REINIGUNG2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Stausberg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Loslimitierung erteilt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. In jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigen Angebot werden ermittelt; hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot haben als der angegebenen Höchstzahl. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt. Als Beispiel für die methodische Vorgehensweise bei der Loslimitierung/Loskombination siehe Anlage 9.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los I
Beschreibung: Gegenstand des Loses 1 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Die Objektliste ist in Aufgänge unterteilt, in denen der komplette Aufgang zu reinigen ist und in denen die Reinigung auf einzelnen Etagen erfolgt. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 7.370,00 m2, Bodenfläche Kellergänge 2.861,65 m2, Bodenfläche Aufzüge 17,60 m2, Spiegelfläche Aufzüge 12,34 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 1.202,29 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 7.387,60 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.
Interne Kennung: Los I
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Strausberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 62586-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los II
Beschreibung: Gegenstand des Loses 2 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 8.019,98m2, Bodenfläche Kellergänge 1.992,50 m2, Bodenfläche Aufzüge 25,60 m2, Spiegelfläche Aufzüge 46,08 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 380,30 m2, Glasschachtflächen Aufzüge 962,88 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 8.045,58 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.
Interne Kennung: Los II
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Strausberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 62586-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los III
Beschreibung: Gegenstand des Loses 3 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 2.909,80 m2, Bodenfläche Kellergänge 1.068,28 m2, Bodenfläche Aufzüge 11,20 m2, Spiegelfläche Aufzüge 8,40 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 383,68 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 2.921,00 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.
Interne Kennung: Los III
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Strausberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 62586-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los IV
Beschreibung: Gegenstand des Loses 4 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 7.771,04 m2, Bodenfläche Kellergänge 2.208,01 m2, Bodenfläche Aufzüge 46,12 m2, Spiegelfläche Aufzüge 75,20 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 585,20 m2, Glasschachtflächen Aufzüge 1.504,50 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 7.817,16 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.
Interne Kennung: Los IV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Strausberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 62586-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 589 886,95 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NK-Cleaningservice
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 162 581,32 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: REINIGUNG2026_LosI
Datum des Vertragsabschlusses: 08/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 18
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 189 775,78 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: REINIGUNG2026_LosII
Datum des Vertragsabschlusses: 08/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 20
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 74 450,33 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: REINIGUNG2026_LosIII
Datum des Vertragsabschlusses: 08/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 19
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NK-Cleaningservice
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 163 079,52 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: REINIGUNG2026_LosIV
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 08/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 20
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Registrierungsnummer: t:00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Steffen Schuster
Telefon: +49(3341)345260
Fax: +49(3341)345299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Postdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49(331)8661719
Fax: +49(331)8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: NK-Cleaningservice
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t:00493062876991
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12051
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0004
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Rankl Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t:00493086320464
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12209
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 19ae52fe-3906-461b-8a1c-940c1f9a664f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2026 14:37:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 346929-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2026