1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Mitarbeitenden- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg
Beschreibung: Die Mitarbeitenden- und Sozialberatung umfasst die psychosoziale Betreuung aller im Geschäftsbereich des Auftraggebers tätigen Beschäftigten bei vielfältigen Problemlagen. Sie wird primär auf Initiative der / des Beschäftigten erbracht. Diese haben dazu die Möglichkeit, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer soll für die Beschäftigten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr sowohl telefonisch erreichbar als auch persönlich ansprechbar sein. Die persönliche Beratung und Betreuung kann sowohl in eigenen Räumen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers (Beratungsstelle) als auch vor Ort in den o. g. Dienststellen - d. h. die / der Beratende besucht die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz - erfolgen. Bei Bedarf sind mit dem Einverständnis der / des Beschäftigten Hausbesuche bzw. eine Begleitung in Kliniken, zu Behörden und anderen öffentlichen Institutionen zulässig. Die persönlichen Beratungs- und Betreuungsgespräche sollen jedoch überwiegend in der Beratungsstelle durchgeführt werden; diese müssen sich im Land Berlin oder im Land Brandenburg befinden. Um die Dienststellen kennenzulernen und sich und das Beratungsangebot vorzustellen, besucht die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit alle Dienststellen. Gegebenenfalls kann das gegenseitige Kennenlernen auch online durchgeführt werden. Bei Bedarf soll eine Weitervermittlung an auf den jeweiligen von der ratsuchenden Person angesprochenen Bereich spezialisierte Beratungsstellen, vorzugsweise im Land Brandenburg, erfolgen. Ausgeschlossen von der Mitarbeitenden- und Sozialberatung sind kostenpflichtige Untersuchungen, Heilbehandlungen und Therapien. Die Beschäftigten haben das Recht, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Dienststelle darüber informiert wird. Eine vorherige Anfrage oder Mitteilung an vorgesetzte Stellen ist ausdrücklich nicht erforderlich. Über den Inhalt der Mitarbeitenden- und Sozialberatung darf die Dienststelle durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer nur und insoweit informiert werden, wie dies von der / dem Beschäftigten ausdrücklich, schriftlich gewünscht und zugelassen wird. Die Berichtspflicht bleibt unberührt.
Kennung des Verfahrens: fc1307a9-2a9e-4859-a843-8f464967a4ba
Interne Kennung: 12-11-O 1080/2026-002/039
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 220 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YMVHKZB#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mitarbeitenden- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg
Beschreibung: Insgesamt sind 5.340 Personen zu betreuen (Stand: 1. Januar 2026 sowie nach der Regierungsneubildung 2026). Schwankungen der Beschäftigtenzahlen führen zur entsprechenden Anpassung der Beratungsleistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers, nicht jedoch zu einer Anpassung der Pauschalvergütung; die Option der Neuevaluation der Pauschalvergütung in Zusammenhang mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode bleibt hiervon unberührt (s. 5. Preisstellung).
Interne Kennung: 12-11-O 1080/2026-002/039
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn wird der 1. August 2026 sein. Da der Vertrag für die Dauer von 2 Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden soll, wird die Leistung längstens bis zum 31. Juli 2030 erbracht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aus Sicht des Auftraggebers stellen Erfahrungen mit der psychologischen und sozialen Betreuung und insbesondere mit Problemlagen, die speziell bei Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen auftreten einen Referenzpunkt mit erheblicher Bedeutung dar. Daher hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeitenden- und Sozialberatung bei psychischen und sozialen Problemen im Arbeits- und Privatleben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu verfügen. Die Beurteilung der Eignung der Bieterin / des Bieters erfolgt unter folgenden Maßgaben: Die Erfahrungen sind, soweit möglich, durch Referenzen nachzuweisen, aus denen mindestens die beratene Institution und der Zeitrahmen tag-genau hervorgeht. Kann kein unmittelbarer Nachweis erbracht werden, genügt eine Eigenerklärung mit eigenhändiger Unterschrift der Bieterin / des Bieters, in der die Unmöglichkeit des Nachweises erklärt wird - Begründung ist nicht erforderlich - und die Richtigkeit der Angaben versichert wird. Die Nachweise bzw. ein Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. Es können mehrere Referenzen pro Bieterin / Bieter in Summe berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die vollen Monate addiert. Referenzen von vor Oktober 1990 können nicht anerkannt werden. Der Auftraggeber behält es sich vor, die beratenen Institutionen zu kontaktieren und Erfahrungsberichte einzuholen. Werden Sachverhalte geschildert, die nach dem damaligen Vertrag zu einer Kündigung geführt haben oder nach dem zu schließenden Vertrag eine Kündigung rechtfertigen würden, kann die Referenz von der Bewertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Beratung und Betreuung in deutscher Sprache erfolgen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird dem wirtschaftlichen Angebot erteilt. Als einziges Zuschlagskriterium (100 %) soll der Angebotspreis dienen. Dieser stellt sich als Schätzung der Gesamtvergütung über die Vertragsdauer dar. Der Schätzung werden die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate) sowie 170 Stunden zusätzliche Einsatzzeiten zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt automatisch mittels des dem Angebot ausgefüllt beizufügenden Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine mögliche Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1, 2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: 12-121096894457318-83
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 866-6113
Fax: +49 331 27548-6194
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Registrierungsnummer: 12-121096894457318-83
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 71821bec-d5d9-4704-9a1d-0452bd73716d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/05/2026 12:59:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 345934-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2026