Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Gartz (Oder)
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Steuerberatung – Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam

237268-2026 - Ergebnis
Deutschland – Steuerberatung – Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
OJ S 68/2026 08/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, unter anderem für komplexe steuerliche Fragestellungen sowie für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für einzelne Betriebe gewerblicher Art (BgA), Beratungsleistungen extern zu vergeben. Es handelt sich nicht um eine allumfassende, sondern um eine auf einzelne Sachverhalte bezogene Beratung. Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 01.05.2026. Die Rahmenvertragsobergrenze beträgt 390.000 EUR brutto. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart, in der der AN werktags erreichbar sein muss: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Ort des AN). Dier AN muss in der Lage sein, folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: - Schriftliche Erbringung von juristischen bzw. steuerlichen Beratungsleistungen innerhalb von 2 Werktagen (=Reaktionszeit) (z. B. klare Fragen ohne weitere Sachverhaltsklärung sowie Erstberatung); - Schriftliche Stellungnahme zu mittelschweren Fragen, komplexeren Sachverhalten mit erweitertem Rechercheaufwand (z. B. Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen) innerhalb von 3 bis spätestens 7 Werktagen, je nach Umfang; - Schriftliche Stellungnahme zu schweren Fragen, komplexen bzw. mehrschichtigen Sachverhalten mit umfangreichem Rechercheaufwand innerhalb von 14 Kalendertagen (z. B. Stellungnahmen unter Berücksichtigung von Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht). Sollten vereinbarte Abgabetermine nicht eingehalten werden können, wird der AN die AG hierüber unter Angabe von Gründen unaufgefordert vor Ablauf der Frist informieren und zugleich einen neuen Abgabetermin angeben. Die Beratung hat verständlich und zielgruppenadäquat, auf schriftlichem Weg zu erfolgen, in Ausnahmefällen kann eine mündliche Beratung vorab erfolgen. Die mündliche Beratung findet bevorzugt in den Diensträumen der AG statt, sofern nicht ein Telefonat von Seiten der AG als ausreichend bezeichnet wird. Die schriftliche Dokumentation der besprochenen Inhalte sowie ggf. von ergänzenden Fragestellungen durch den AN ist jeweils vorzusehen. Alle Arbeitsergebnisse (z.B. Beratungen, Schulungen etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen/abzugeben. Alle Leistungen des AN müssen - soweit erforderlich - den besonderen Rahmenbedingungen der AG insbesondere bezüglich Rechnungslegung (Finanz- und Anlagenbuchhaltung), IT-Strukturen und Prozessabläufen Rechnung tragen. Die Leistungen sind durch einen Steuerberater bzw. durch qualifiziertes Personal zu erbringen. Es wird erwartet, dass der AN über Personalkapazitäten für die Leistungserbringung von min. 2 Steuerberatern und über min. 3 qualifizierte Mitarbeiter (Assistenten) verfügt. Der AN setzt voraus, dass das eingesetzte Personal über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verfügt. Innerhalb des eingesetzten Personals soll es für die jeweiligen Themenbereiche und Aufgaben feste Ansprechpartner geben. Des Weiteren ist durch den AN sicherzustellen, dass eine kurzfristige Bearbeitung aller steuerlichen Themen ganzjährig möglich ist und dass sich das fachlich versierte Personal jederzeit gegenseitig vertreten kann. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auch kurzfristige Vor-Ort-Termine zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers wird nicht in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt nicht den Weisungen des Auftraggebers. Es wird erwartet, dass der AN seine gewonnenen Erkenntnisse aus der Beratung mit anderen Kommunen sowie aus der Mitwirkung in Facharbeitskreisen und anderen steuerlichen Netzwerken bzgl. der Besteuerung der öffentlichen Hand in die steuerliche Beratung des AN proaktiv mit einfließen lässt.
Kennung des Verfahrens: 4849d762-a726-4afe-9cb4-f9e2567fb55a
Interne Kennung: OV-L-116-23-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79221000 Steuerberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNFC# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Beschreibung: 2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Interne Kennung: OV-L-116-23-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79221000 Steuerberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Das Vertragsverhältnis läuft mindestens 24 Monate. Sofern der Vertrag nicht schriftlich 6 Monate vor Vertragsende durch einen der Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal zwei Mal erfolgen, so dass der Vertrag spätestens nach vier Jahren Laufzeit endet.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Die berechneten Preispunkte werden kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Qualität
Beschreibung: 2.1 Benennung des eingesetzten Projektteams und deren Erfahrung mit einer Untergewichtung von 40% Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise zur Berufserfahrung und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals einzureichen. Für das Unterkriterium 2.1 "Benennung des eingesetzten Projektteams und deren Erfahrung" können maximal 9,5 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 28 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. - Benennen des Projektteams inkl. Kurzvita und Nachweis einer angemessenen Berufserfahrung im Steuerrecht (Das Benennen von weniger als der gem. Leistungbeschreibung geforderten 5 Teammitgliedern wird mit 0 Punkten bewertet.) - Einreichen von vergleichbaren Referenzprojekten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Pro Projektmitglied sind personenbezogene abgeschlossene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Hierfür ist das Formblatt 4.7 zu verwenden. Bei mehreren Teammitgliedern wird ein Durchschnitt der Referenzen gebildet. Die Beschreibung der Referenzen soll inkl. der Nennung des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums, der Funktion der benannten Person, des Auftraggebers sowie einer konkreten inhaltlichen Beschreibung des Referenzprojektes in Bezug auf genannten Anforderungen/Themenfelder gem. Bewertungsmatrix erfolgen. Es können mehrere Referenzen eingereicht werden, pro Referenz soll mindestens eines der genannten Themenfelder abgedeckt werden. 2.2 Dienstleistungskonzept mit einer Untergewichtung von 30% Mit dem Angebot ist durch den Bieter ein Dienstleistungskonzept einzureichen. Für das Unterkriterium 2.2 "Dienstleistungskonzept" können maximal 4 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 21 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. 2.3 Vorgehensweise Schulungen mit einer Untergewichtung von 30% Mit dem Angebot sind durch den Bieter Ausführungen über die Vorgehensweise bei der Durchführung von Schulungen einzureichen. Für das Unterkriterium 2.3 "Vorgehensweise Schulungen" können maximal 4 Punkte (Zwischensumme) erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 21 gewichtete Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Das Dienstleistungskonzept sollte insgesamt nicht mehr als 6 DIN A4 Seiten und die Ausführungen zur Vorgehensweise bzgl. der Schulungen nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten umfassen (ohne Deckblatt, Schriftgrad nicht kleiner als 11 PT). Das Dienstleistungskonzept und die Ausführungen zu den Schulungen sind inhaltlich in die Kriterien der Bewertungsmatrix aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix auszurichten. Eine Überschreitung der v. g. Seitenzahl führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Die ermittelten gewichteten Leistungspunkte werden kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Die detaillierten Anforderungen der Unterkriterien sowie die Erfüllungsgrade sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Angebot:
Kennung des Angebots: OV-L-116-23-26_e5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Datum des Vertragsabschlusses: 07/04/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat: fc14696e-9d83-4b3f-8906-5673e46a96a5-01
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE194821795
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1352a878-3447-4d92-a864-c97c4c708b2a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/04/2026 09:10:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 237268-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2026