2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Thiemstraße 111
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03048
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHN9X# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Auftraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium Umsatz = max. 10 Punkte Auswahlkriterium Anzahl der vergleichbaren Referenzen = max. 20 Punkte Auswahlkriterium Qualität der vergleichbaren Referenzen = max. 70 Punkte Max. Gesamtpunkte = 100 *** Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung in Punkten Weniger als 0,5 = Ausschluss Mehr als 0,5 Weniger als 0,75 = 1 Punkt Mehr als 0,75 Weniger als 1,0 = 2 Punkte Mehr als 1,0 Weniger als 1,5 = 3 Punkte Mehr als 1,5 Weniger als 2,0 = 4 Punkte Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 = 5 Punkte Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 = 6 Punkte Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 = 7 Punkte Mehr als 5,0 Weniger als 7,5 = 8 Punkte Mehr als 7,5 Weniger als 10,0 = 9 Punkte Mehr als 10,0 = 10 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2F2.1. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss Größer gleich 3 Referenzen = 2 Punkte Größer gleich 4 Referenzen = 4 Punkte Größer gleich 5 Referenzen = 6 Punkte Größer gleich 6 Referenzen = 8 Punkte Größer gleich 7 Referenzen = 10 Punkte Größer gleich 8 Referenzen = 12 Punkte Größer gleich 9 Referenzen = 14 Punkte Größer gleich 10 Referenzen = 16 Punkte Größer gleich 11 Referenzen = 18 Punkte Größer gleich 12 Referenzen = 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium *** Gesamtauswahlentscheidung Zur Angebotsabgabe werden die drei geeignetsten Bewerber aufgefordert. Die Auswahl richtet sich nach der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrug: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.