1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger
Beschreibung: Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.
Kennung des Verfahrens: 7d7c13bf-db78-4409-bc03-b4b245bd9eb7
Interne Kennung: 66/009/26/OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90918000 Entleerung von Abfallbehältern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Frankfurt (Oder)
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15230
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden. LINK > Standorte der Papierkörbe LINK > Platzflächen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68HA00#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).
Interne Kennung: 66/009/26/OV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90918000 Entleerung von Abfallbehältern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Frankfurt (Oder)
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15230
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden. LINK > Standorte der Papierkörbe LINK > Platzflächen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weitere: -Haftpflichtversicherungsnachweis, -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, -Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende gültige Nachweise vorzulegen: 1. Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, soweit diese im Rahmen der Leistung anfallen können, bzw. 2. Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen. Die Nachweise müssen: * zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein, * die ausgeschriebenen Tätigkeiten (Sammeln und Befördern) umfassen, * die einschlägigen Abfallarten inhaltlich abdecken. Das Fehlen der geforderten Nachweise oder das Nichtvorliegen einer gültigen Erlaubnis/Anzeige zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 56 VgV bzw. § 41 UVgO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, * die Anzeige nach § 53 KrWG sowie die Erlaubnis nach § 54 KrWG während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten, * dem Auftraggeber jede Änderung, Einschränkung, Nebenbestimmung, jeden Widerruf oder das Erlöschen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen, * auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Wegfall oder die Einschränkung der erforderlichen abfallrechtlichen Zulassung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/04/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle Frankfurt (Oder)
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: DE30ZZZ00000171216
Postanschrift: Stadthaus, Goepelstraße 38
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15234
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 335552-6040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: DE30ZZZ00000171216
Postanschrift: Stadthaus, Goepelstraße 38
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15234
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 335552-6040
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661583
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b760e9fe-279c-4bb7-9654-f325f1191a2b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 09:38:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 150453-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2026