Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Gartz (Oder)
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Mischgut für den Straßenbau – Rahmenvertrag Lieferung Reparaturasphalt in Eimer und Gebinden in 2 Losen

137111-2026 - Ergebnis
Deutschland – Mischgut für den Straßenbau – Rahmenvertrag Lieferung Reparaturasphalt in Eimer und Gebinden in 2 Losen
OJ S 40/2026 26/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Lieferung Reparaturasphalt in Eimer und Gebinden in 2 Losen
Beschreibung: Rahmenvertrag für die Lieferung von Reparaturasphalt als Kaltmischgut für die kurzfristige Schließung von Löchern und beheben von Straßenschäden an Straßenverkehrsanlagen. Der Bedarf ist nach Art des Asphalts und Lieferform in Losen ausgeteilt: Los 1 Reparaturasphalt KMG_R in Eimern Los 2 Reparaturasphalt KMG_E in Gebinden
Kennung des Verfahrens: 19feacf5-fbcf-43b9-8888-00ba6e6e75d0
Interne Kennung: OV-L-474-256-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44113310 Mischgut für den Straßenbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113620 Asphalt, 44113800 Straßenbelagsmaterial, 44113900 Material für die Instandhaltung von Straßen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lieferung auf den Bauhof: Am Buchhorst 43, 14478 Potsdam
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHA6D# Ergänzung zu Teilnehmer der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung für Los 1 mit einem Auftragnehmer zu schließen. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung für Los 2 mit einem Auftragnehmer zu schließen. (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Reparaturasphalt_KMG-R in Eimern
Beschreibung: Reparaturasphalt KMG-R nach H RepA, Anhang C3, liefern Die Lieferung der Ware erfolgt gebrauchsfertig in wieder verschließbaren PE-Eimern mit Metallbügel je 25 kg, auf Paletten, per LKW zum Lagerplatz des Bauhofes der Landeshauptstadt Potsdam. Die Schätzmenge beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 35,2 Tonnen Die Höchstmenge beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, insgesamt 106 Tonnen (Rahmenobergrenze). Das tatsächliche Volumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Mindestabnahme. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44113310 Mischgut für den Straßenbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113620 Asphalt, 44113800 Straßenbelagsmaterial, 44113900 Material für die Instandhaltung von Straßen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lieferung auf den Bauhof: Am Buchhorst 43, 14478 Potsdam
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.03.2026.Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag läuft maximal 3 Jahre. 2) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung von Reparaturasphalt_KMG-E in Gebinden
Beschreibung: Reparaturasphalt KMG-E nach H RepA, Anhang C2 liefern Die Lieferung der Ware erfolgt gebrauchsfertig in Gebinden mit je 25kg per LKW zum Lagerplatz des Bauhofes der Landeshauptstadt Potsdam. Die Schätzmenge beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 26,4 Tonnen Die Höchstmenge beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, insgesamt 80 Tonnen (Rahmenobergrenze). Das tatsächliche Volumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Mindestabnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44113310 Mischgut für den Straßenbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113620 Asphalt, 44113800 Straßenbelagsmaterial, 44113900 Material für die Instandhaltung von Straßen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lieferung auf den Bauhof: Am Buchhorst 43, 14478 Potsdam
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.03.2026.Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag läuft maximal 3 Jahre. 2) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Baustoffproduktions & Handelsgesellschaft mbH & Co.KG
Angebot:
Kennung des Angebots: e1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV-L-474-256-25 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 23/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: W. Markgraf GmbH & Co KG
Angebot:
Kennung des Angebots: e5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV-L-474-256-25 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 23/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Baustoffproduktions & Handelsgesellschaft mbH & Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE291695857
Postanschrift: Höckendorfer Str. 95
Stadt: Königsbrück
Postleitzahl: 01936
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Internetadresse: https://www.bph-sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: W. Markgraf GmbH & Co KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 132 352 219
Postanschrift: Dieselstraße 9
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1df152d8-1206-4869-a0bc-9dff0a06b9ef - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2026 10:42:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 137111-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2026