Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
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Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
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Finsterwalde
Forst (Lausitz)
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Fredersdorf-Vogelsdorf
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Golßen
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Groß Kreutz (Havel)
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Großräschen
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Guben
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Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
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Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
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Rathenow
Rheinsberg
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Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus - 3. BA

85877-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus - 3. BA
OJ S 25/2026 05/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus - 3. BA
Beschreibung: Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Wohnhauses, als dritten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück zwischen Ostrower Straße, Briesmannstraße und Franz-Mehring-Straße in Cottbus. Dieser Bauabschnitt wurde mit diversen Besonderheiten gegenüber den beiden vorausgegangenen Bauabschnitten geplant: Im Gegensatz zu den bereits im Bau befindlichen ersten beiden Bauabschnitten, wird der hier beschriebene 3. Bauabschnitt ohne Untergeschoss ausgeführt. Zwischen Innenhof und dem westlichem Grundstücksanschluss wird stattdessen ein großes "Fahrradhaus" für insgesamt 150 Fahrradstellplätze und ca. sieben Abstellräume ausgeführt. Zusätzlich dazu entsteht im Erdgeschoss ein großer Technikraum mit Mobilitätsraum. Die Erschließung der mittig gelegenen Wohnungen der Häuser 1 und 2 erfolgt mittels eines großzügigen Laubengangs, der gleichzeitig eine offene Verbindung zwischen den Treppenhäusern von Haus 1 und Haus 2 bildet. Durch diese Verbindung kann im Haus 1 auf einen Aufzug verzichtet werden. Im 4. Obergeschoss kann ein Teil dieser Fläche als zusätzlicher Balkon privat genutzt werden. Wichtiger Bestandteil des BA 3 ist die Erstellung der sogenannten "Grünen Mitte", dem gemeinsam durch alle Bauabschnitte genutzten Kernstück der Freianlagenplanung. Mit der Auslobung des Architektenwettbewerbes "Wohnquartier Briesmannstraße" wurde das Ziel verfolgt, für den städtebaulich bedeutsamen, innerstädtischen Standort hochwertige Wohneinheiten zu schaffen. Darüber hinaus soll sich das Wohnquartier durch ein attraktives Wohnumfeld mit Integration des Altbaumbestandes sowie ein innovatives Energiekonzept auszeichnen.
Kennung des Verfahrens: 767317bc-e95f-49ed-93fd-8666b6022263
Interne Kennung: 357/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Briesmannstraße
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HLGD#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus - 3. BA
Beschreibung: Hier angeboten werden soll ein Gebäude (-block), bestehend aus 3 eigenständigen Einzelhäusern mit 4 bis 5 Stockwerken ohne Kellergeschoss, das Fahrradhaus im Innenhof und ein zentraler Hausanschlussraum für die Medien Trinkwasser, Fernwärme und Elektroenergie. Sämtliche Wohneinheiten sind barrierefrei geplant. Im Sinne des städtebaulichen Maßstabs der Umgebungsbebauung erhalten die Einzelhäuser eine übergeordnete Gliederung und Reliefierung durch vorgesetzte Fassadenelemente aus StB-Fertigteilen in Form von horizontalen Riegeln, die über Halbstützen miteinander verbunden sind, als Analogie zu der Plastizität der gründerzeitlichen Nachbarbebauungen (s. dazu die Angaben zur Umgebungsbebauung in der Baugenehmigung). Die gewählten Bauteile, Materialien und Oberflächen müssen besonders robust, hochwertig und pflegeleicht im Hinblick auf die geplante Nutzung als Mehrparteienwohnbau sein. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt ohne vollständige Absperrung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege der Ostrower Straße (Kfz-, Fußgänger- und Fahrradwege) und ohne Einschränkungen für das ansässige Gewerbe. Das ist hinsichtlich notwendiger Abstimmungsprozesse mit den städtischen Behörden, Gewerbe und Einzelhandel bei der Baustelleneinrichtung- und Logistik sowie Kalkulation zu berücksichtigen. Eine ausreichende und mit der Stadt abgestimmte Straßen- und Wegebeleuchtung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege ist dauerhaft während der Bautätigkeiten sicherzustellen. Die anzubietende Leistung umfasst auch sämtliche Medienanschlüsse inkl. Erdarbeiten ab der jeweiligen Übergabestelle. Explizit wird in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen einer Umsetzung im Effizienzhausstandard KfW 55 hingewiesen. Der AN trägt selbstständig Sorge dafür, dass sowohl die Umsetzung, aber auch die erforderliche Nachweisführung und Dokumentation, ohne weiteres Zutun des AG vollständig als Leistung erbracht und im Erstangebot kalkuliert wird. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. In der Leistungsbeschreibung genannte Maße und Querschnitte basieren auf der Tragwerksplanung und den vorliegenden Angaben zur Bauphysik. Bei konstruktiven Veränderungen der Außenwand (AW-Stärken) ist die Innenraumfläche zu gewährleisten. Dies gilt analog auch für die Raumhöhen. Das Angebot ist für die Planung und Errichtung einschließlich eines betriebsfertigen Gebäudes mit den dazugehörigen Details und Verbindungen auf Basis der beigefügten Entwurfs- und Genehmigungspläne sowie der Leitdetailplanung zu erstellen. Besonderes Augenmerk ist auf die Barrierefreiheit zu richten. Das betrifft neben den Anforderungen für gehbehinderte Menschen auch die Belange von Menschen mit anderen Einschränkungen, z.B. für gehörlose oder blinde Menschen. Die Nutzer sollen sich durch das Gebäude nicht behindert fühlen müssen. Das in der beiliegenden Genehmigungsplanung umgesetzte Raumprogramm ist ohne Änderung umzusetzen. Die darin angegebenen Raumgrößen/-flächen der einzelnen Nutzräume dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Die in der Planung vorgesehenen Raumhöhen sind einzuhalten.
Interne Kennung: 357/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Briesmannstraße
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 2. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 3. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder ähnlichem. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen).

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Umsatzes im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifische Umsatzerlöse) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder ähnlichem. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen). Der durchschnittliche Mindestjahresumsatz im vom Auftrag abgedeckten Bereich muss 5,0 Mio. EUR betragen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden für das Betriebshaftpflichtrisiko - EUR 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden für das Umwelthaftpflichtrisiko - EUR 5 Mio. für Schäden an der Umwelt (Umweltschadenversicherung) - EUR 8 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, inkl. Elementarschäden in der Zeit bis zur Abnahme) am Planungsobjekt. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als gesonderte Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen an die Referenz 1 - Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung: Abweichend von § 6a EU Nr. 3 lit. VOB/A berücksichtigt der Auftraggeber auch Leistungen, deren Leistungsbeginn mehr als 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. Damit die Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, muss der Leistungsbeginn nach dem 1. Januar 2018 erfolgt sein. Als Leistungsbeginn wird die Erteilung des Zuschlags oder ein rechtswirksamer Vertragsschluss verstanden. Die Leistung muss spätestens bis zum Ablauf des Termins für die Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn das Werk abnahmereif fertiggestellt wurde. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, der die Erbringung von Generalunternehmerleistungen oder Generalübernehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Planungsleistungen mindestens ab der LPH 5 sowie alle Bauleistungen bei Neubau von Geschosswohnungsbau betreffen. Bei dem Referenzauftrag muss es sich um die Neuerrichtung eines Geschosswohnungsbaus mit mindestens 20 Wohnungen und mindestens einer Brutto-Grundfläche von 1.500,00 m² handeln. c) Auftragswert der Referenz Der Auftragswert (brutto) der Referenz aus der Summe der Kosten der KG 200 bis KG 700 der DIN 276 muss mindestens 5,0 Mio. EUR betragen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Nutzungsart - Wohnen (Miete oder Eigentum) - 1 Punkt - Wohnen und Gewerbe (Der Gewerbeanteil muss ausgehend von der Brutto-Grundfläche mindestens 10 % oder alternativ mindestens 500 m² betragen) - 2 Punkte - Wohnen und Gewerbe (Der Gewerbeanteil muss ausgehend von der Brutto-Grundfläche mindestens 10 % oder alternativ mindestens 500 m² betragen); zzgl. Sondernutzung für altersgerechtes Wohnen sowie zzgl. Tiefgarage mit mindestens 10 Stellplätzen (Sondernutzung und Tiefgarage müssen kumulativ vorliegen) - 3 Punkte b) Größe des Bauprojektes (BGF) - 1.750,00 m² bis 2.500,00 m² - 1 Punkt - mehr als 2.500,00 m² bis 3.500,00 m² - 2 Punkte - mehr als 3.500,00 m² - 3 Punkte c) Auftragswert Bauleistungen (brutto) KG 200-700 - 5,0 Mio. EUR bis 6,0 Mio. EUR - 1 Punkt - mehr als 6,0 Mio. EUR bis 7,0 Mio. EUR - 2 Punkte - mehr als 7,0 Mio. EUR - 3 Punkte insgesamt höchstens erreichbar: 9 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 9

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3.2.1 Mindestanforderungen an die Referenz 2 - Leistungsbild Freianlagen Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung: Abweichend von § 6a EU Nr. 3 lit. VOB/A berücksichtigt der Auftraggeber auch Leistungen, deren Leistungsbeginn mehr als 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. Damit die Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, muss der Leistungsbeginn nach dem 1. Januar 2018 erfolgt sein. Als Leistungsbeginn wird die Erteilung des Zuschlags oder ein rechtswirksamer Vertragsschluss verstanden. Die Leistung muss spätestens bis zum Ablauf des Termins für die Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn das Werk abnahmereif fertiggestellt wurde. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, der die Erbringung von Generalunternehmerleistungen oder Generalübernehmerleistungen für die abnahmereife Herstellung innerstädtischer Freianlagen mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Planungsleistungen mindestens ab der LPH 5 sowie die Ausführungsleistungen betrifft. Der Referenzauftrag muss mindestens eine Fläche von 250,00 m² umfassen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Nutzungsart - nur Erholung - 1 Punkt - Erholung und Sport oder Spiel - 2 Punkte - Erholung und Sport oder Spiel und Naturschutz (Baumbestandsschutz) - 3 Punkte b) Größe des Objektes (Freianlage) - 275,00 m² bis 350,00 m² - 1 Punkt - mehr als 350,00 m² bis 500,00 m² - 2 Punkte - mehr als 500,00 m² - 3 Punkte c) Auftragswert Bauleistungen (brutto) KG 500 - bis 50.000,00 EUR - 1 Punkt - mehr als 50.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR - 2 Punkte - mehr als 100.000,00 EUR - 3 Punkte insgesamt höchstens erreichbar: 9 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 9

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/ Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - Erklärung Frauenförderverordnung

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis/Pauschalfestpreis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl: 700,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: -Umsetzungskonzept -Organisation, Qualifikation, Erfahrung
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon: +49 341238203-00
Internetadresse: https://www.gwc-cottbus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Lessingstraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da60b4c6-f48f-4dab-8bfb-c03b9c095615 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2026 16:22:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 85877-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 25/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/02/2026