Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen

Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Lotsendienst-Potsdam - Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Qualifizierung/Beratung/Coaching und die Durchführung von Development Centern für Existenzgründende in der Vorgründungsphase

74424-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Lotsendienst-Potsdam - Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Qualifizierung/Beratung/Coaching und die Durchführung von Development Centern für Existenzgründende in der Vorgründungsphase
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lotsendienst-Potsdam - Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Qualifizierung/Beratung/Coaching und die Durchführung von Development Centern für Existenzgründende in der Vorgründungsphase
Beschreibung: Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Investoren und Existenzgründende in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Betreuung und Beratung ansässiger Unternehmen zählt ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung von Existenzgründungen. Wir engagieren uns für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, betreiben aktives Standortmarketing und vernetzen Akteure untereinander. Die strategische Entwicklung des Gründungsökosystems ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Beratung und Unterstützung von Gründungsinteressierten u. a. über den Lotsendienst Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 2015 mit der bekannten Marke "Lotsendienst Potsdam" eine etablierter Ansprechpartnerin in Gründungsfragen in der Region. Am 29.10.2025 haben wir erneut den Zuwendungsbescheid für das Projekt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.10.2028 erhalten und möchten gründungswillige Personen in der Vorgründungsphase unterstützen und bis zur Gründung begleiten. Mit dieser Ausschreibung suchen wir externe Dienstleister, die uns bei der Umsetzung des Projektes unterstützen. Das Projekt wird als "Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt" gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28.06.2022 durch Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu 100% gefördert. Vor diesem Hintergrund ist die Einhaltung der sich aus den Förderbedingungen ergebenden Mitwirkungspflichten und Termine durch die am Projekt Beteiligten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zwingend zu gewährleisten. Die Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg. Zielgruppe: Der Lotsendienst richtet sich an Gründungswillige mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die eine gewerbliche oder freiberuflich selbstständige Tätigkeit insbesondere im Handwerk, Handel sowie Dienstleistung ("klassische" Gründungen), einschließlich der Übernahme eines Unternehmens im Land Brandenburg planen. Hauptzielgruppe sind erwerbslose Gründungswillige (Gründungen aus Arbeitslosigkeit) und Gründungen im Haupterwerb. Es kann sich aber auch um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Nichtleistungsempfänger handeln. Gründungswillige dürfen nur beraten, qualifiziert und betreut werden, wenn sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die Beratungs- und Qualifizierungsprojekte sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt. Im Rahmen des Projektes werden auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund betreut. Folgende Angebote des Projekts werden von externen Dienstleistern erbracht. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Individuelle und spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen (auch "QBC", "Einzelberatung") (LOS 1) - Development Center (DC) (LOS 2) Es gibt keine vorgeschriebene Abfolge der Angebote mehr. Die Angebote können von den Teilnehmenden einzeln oder zusammen in beliebiger Abfolge genutzt werden.
Kennung des Verfahrens: 9f637188-0598-4261-8c18-4b040289fcd4
Interne Kennung: OV-L-402-29-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftrag bzw. das zugrundeliegende Projekt ist mit Fördermitteln finanziert. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen und Auflagen des beigefügten Zuwendungsbescheides.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHFHH# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Individuelle und spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen (auch "QBC", "Einzelberatung")
Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen, die gegenüber Existenzgründenden in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagerteilung bis voraussichtlich 31. Oktober 2028 zu erbringen sind. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr vor. Die Qualifizierungs-, Beratungs- sowie Coachingleistungen sind eines der beiden Kernangebote des Lotsendienstes. Es handelt sich zumeist um eine Leistung gegenüber einer einzelnen Person, in manchen Fällen können jedoch weitere Gründungsbeteiligte zugegen sein. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag den zeitlichen Umfang nach eigenem Ermessen abrufen. Bearbeitung eines festgelegten Beratungs- und Unterstützungsbedarfs: Es werden vom Auftraggeber zuvor definierte Themen und Schwerpunkte des individuellen Gründungsvorhabens bearbeitet. Der externe Leistungserbringer erhält diese Themen und Schwerpunkte als Bestandteil des Einzelauftrages. Themenschwerpunkte sowie Branchen der externen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen: Zu den Inhalten der Gründungsberatung, die durch die externen Leistungserbringer zu bearbeiten sind, zählen im Wesentlichen die folgenden Themenschwerpunkte: Geschäftsmodellarbeit und kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Bereich: - Unternehmenskonzept, Geschäftsmodellarbeit, Marktpositionierung - Erstellung von Businessplänen - Planung und Vorbereitung der Gründungsfinanzierung, - Planung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge, - allgemeine Rechts- und Haftungsfragen, - allgemeine Steuerfragen, - weitere individuelle Schwerpunkte Marketing und Vertrieb: - Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie, - Arbeit am Alleinstellungsmerkmal des Vorhabens, - Zielgruppenanalyse und -definition, - Bestimmung der Marketing- und Vertriebskanäle, - Neukundengewinnung sowie Marktplatzierung, - Arbeit an der Markenkonzeption und -entwicklung, - Spezifische Marketingansätze (z. B. Guerillamarketing, Social-Media-Marketing, Onlinemarketing), - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen: - Arbeit an der Unternehmerpersönlichkeit - Arbeit an der Selbst- und Außendarstellung sowie Kommunikation der Gründenden, - Arbeit an der Verhandlungsführung und Preiskommunikation, - Maßnahmen der Kundenakquise, insbesondere Kundenansprache und Kundenbindung - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie: - individuelles Zeitmanagement - innerfamiliäre Sensibilisierungs- und Mediationsverfahren zur Verbesserung der Vereinbarkeit des Gründungsvorhabens und der Familiensituation - Möglichkeiten verbesserter Kinderbetreuung im Rahmen der Selbstständigkeit - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen fremdsprachliche und interkulturelle Gründungsberatung: - allgemeine branchenübergreifende Gründungsberatung, wobei der Hauptschwerpunkt hier auf dem Bedarf an fremdsprachlicher und interkultureller Beratung und Gründungsbegleitung liegt. Das Sprachniveau der Teilnehmenden ist für eine Beratung und Coaching in deutscher Sprache nicht ausreichend. Die Beratungsleistungen müssen zwingend in einer Fremdsprache erbracht werden können. Branchenbezogene Themenfelder der externen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen: Die zu betreuenden Gründungsbranchen sind entsprechend unserer Trägerstatistiken wie folgt strukturiert: - stationärer Einzelhandel und Reisegewerbe - Gastronomie und Beherbergung - Medien, Informations- und Kommunikationstechnik - Gesundheitswirtschaft - Beratung / Bildung / Coaching - Kreativwirtschaft, Planungs- und Ingenieurbüros - Handwerk und produzierendes Gewerbe Ergebnis und Dokumentation der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistung sowie Abrechnung: Mit der Rechnungslegung ist eine schriftlicher Beratungsbericht mit Mindestaussagen zu folgenden Punkten an den Auftraggeber zu übergeben: - Gab es Änderungen im Beratungsprozess? - Wie hat sich die Arbeit mit dem/der Gründungswilligen gestaltet? - Welche Herausforderungen oder Probleme sind während der Beratung aufgetreten? - Empfehlungen und konkrete weitere Schritte zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens Die erbrachten Leistungen sind nach Abschluss der Beratung auf einem vom Lotsendienst zur Verfügung gestellten Formular von den Gründungswilligen bestätigen zu lassen. Als Ergebnis der Beratungstätigkeit entstandene bzw. weiterentwickelte Unterlagen, wie ein schriftlicher Businessplan, Business Model Canvas oder sonstige Konzepte, sind nur auf ausdrückliche Aufforderung hin einzureichen. Zeitlicher Umfang des Beratungsprozesses: Der Umfang der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen variiert und ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens sowie dem individuellen Hintergrund der Teilnehmenden. Es wird von etwa 10 bis 25 Beratungsstunden für das einzelne Gründungsvorhaben ausgegangen. Dieser Wert kann nach Ermessen des Auftraggebers über- oder unterschritten werden. Der Lotsendienst als Unterstützungsangebot agiert ausschließlich in der Vorgründungsphase. Die Vorgründungsphase endet mit der Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt). Die Leistungserbringung ist daher zwingend vor dem Gründungsdatum laut Gewerbeanmeldung bzw. dem Beginn der angemeldeten Tätigkeit laut steuerlichem Erfassungsbogen der Freiberufler abzuschließen. Nach diesem Termin stattfindende Beratungsleistungen werden vom Auftraggeber nicht bezahlt. Räumlichkeiten: Ein geeigneter Beratungsraum muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Es wird erwartet, dass die Durchführung der Leistungserbringung auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Gründungswilligen erfolgen kann. Weiterführung der losbezogenen Beschreibungen und Erläuterungen unter "Zusätzliche Angaben"
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung ist aktuell für den 11.05.2026 vorgesehen. Für den Fall, dass der Durchführungszeitraum der geförderten Maßnahme im Zuwendungsbescheid verlängert wird, besteht seitens der LHP die einmalige Option, den Rahmenvertrag bis maximal 31.10.2029 zu verlängern. Die Ausübung des Optionsrechts ist den Auftragnehmern gegenüber spätestens bis zum 31.10.2028 schriftlich zu erklären. Bei Erreichen der Höchstmenge nach § 1 Abs. 2 endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Erreichen der Höchstmenge ist den Auftragnehmern durch den Auftraggeber mitzuteilen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Weiterführung der Beschreibungen und Erläuterungen aus "Beschreibung der Beschaffung" Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des ILB-Merkblatts "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) zu achten. Daher wird vom Bieter erwartet, dass im Konzept deutlich gemacht wird, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen: - Frauen - Menschen mit Behinderung - Migrantinnen und Migranten Vertragliches: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der zu erbringenden Leistungen beläuft sich nach Schätzung der LHP auf etwa 200 einzelne Verträge für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenobergrenze beträgt max. 220 Einzelabrufe. Einzelabrufverfahren aus der Rahmenvereinbarung für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen: (1) Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch die Projektleitung des Lotsendienstes. Im Rahmen des Abrufs sind durch den Abrufberechtigten folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitzuteilen: - Themenschwerpunkt und Branche - Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen - Maximal abrechenbarer Beratungsaufwand in h, - Ausführungsfrist - ggf. Sonderbedarfe (Barrierefreiheit, Anforderungen etwa an die Präsentationsunterlagen, besondere Kompetenzen des eingesetzten Personals, etc.) (2) Das Abrufverfahren regelt die Auftragsvergabe der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für die einzelnen Gründungsvorhaben. Es wird der jeweils für den Einzelfall passende Berater ausgewählt. Dabei werden der Themenschwerpunkt des Gründenden, der Branchenhintergrund, die Angebotspreise der relevanten Bieter sowie der Wunsch des Gründenden berücksichtigt. Die Ermittlung des einzusetzenden Beraters erfolgt in der Reihenfolge der nachstehenden vier Filterschritte: 1. Berücksichtigung des Themenschwerpunkts sowie des Branchenhintergrundes des einzelnen Gründungsvorhabens Die Branche des Gründungsvorhabens und der Themenschwerpunkt werden in diesem Schritt mit den angegebenen Kernkompetenzen in den "Berater- und Coachprofilen" abgeglichen und nach Übereinstimmung gefiltert. Beim Schwerpunkt auf fremdsprachlicher und interkultureller Gründungsberatung wird die Branchenkernkompetenz nicht zusätzlich abgefragt, diese Beratungen erfolgen branchenübergreifend. Diejenigen "Berater- und Coachprofile", deren angegebene Kernkompetenzen mit den Unterstützungsbedarfen des jeweiligen Gründungsvorhabens übereinstimmen, werden ausgewählt und in die weitere Filterung einbezogen. 2. Berücksichtigung des Preises Aus den im ersten Filterschritt ausgewählten "Berater- und Coachprofilen" werden im zweiten Filterschritt bis zu zehn Angebote mit den günstigsten Stundensätzen ausgewählt. 3. Berücksichtigung der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts durch den Teilnehmer Die bis zu zehn im Filterschritt 2 ausgewählten Angebote werden dem Teilnehmer vom Lotsendienst vorgestellt. Der Teilnehmer kann diese vorausgewählten Leistungserbringer für ein Sondierungsgespräch kontaktieren und entscheidet sich für den Leistungserbringer, den er für die Leistungserbringung am erfolgversprechendsten hält. Der Abruf der Leistung erfolgt gegenüber diesem Rahmenvereinbarungspartner. (3) Soweit ein Abruf erteilt wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. (4) Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) (sofern einschlägig) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 30 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,3 gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsqualität
Beschreibung: Mit Angebot ist ein Leistungskonzept einzureichen, bestehend aus: 2.1 Beschreibung eines beispielhaften Beratungsprozesses inkl. Darstellung der Methodenkenntnisse u. Methodenarbeit 2.2 Musterdokumentation eines Businessplans 2.3 Darstellung der individuellen Branchenkernkompetenzen des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 2.4 Darstellung der individuellen Themenschwerpunkte des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 Das Leistungskonzept ist inhaltl. in die nachfolgenden Kriterien (2.1 bis 2.4) aufzugliedern u. entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird um eine kurz gehaltene, aber dennoch präzise u. substantielle Darstellung gebeten. Für die Qualität der Leistung sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen max. 4 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch (kfm.) auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot, dessen Wertungspunktzahl für die Leistungsqualität unter 2,00 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit der Gewichtung von 0,7 (gem. Gewichtung Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Erläuterungen zu den Unterkriterien (UK) UK 2.1 (Gewichtung: 30 %) Freitextlich: Zeitliche u. inhaltliche Darstellung eines bespielhaften Beratungsprozesses inkl. Beschreibung der eingesetzten Methoden u. des methodischen Vorgehens bei den Qualifizierungs- Beratungs- u. Coachingleistungen. UK 2.2 (Gewichtung: 30 %) Einreichung eines selbst erstellten Musterbusinessplans sowie der gängigen Anlagen als Ergebnis eines fiktiven Beratungsprozesses. UK 2.3 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 des Berater- u. Coachprofils die einschlägigen Kernkompetenzen (3a) zu benennen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen und einzureichen. Es sind max. drei Branchenkernkompetenzen aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3a auszuwählen. Jede der bis zu drei Branchenkernkompetenzen ist einzeln durch mindestens eine Referenz zu belegen. Je Branchenkernkompetenz ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz je Berater/Coach wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Branchenkernkompetenz erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Std.) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Entsprechende Angaben sind im Formblatt Berater- u. Coachprofil Los 1 (QBC) zu tätigen. Erläuterung Bewertung: Wenn keine Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Die u.s. Legende wird für die Bewertung der Qualität der Referenzen zu Grunde gelegt. Referenzen, die bereits für Themenschwerpunkte verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Branchenkernkompetenzen verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Kernkompetenz (3a) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Kernkompetenzen (3a) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden. UK 2.4 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 die einschlägigen Themenschwerpunkte der Gründungsberatung auszuwählen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen u. einzureichen. Es sind max. zwei branchenübergreifende Themenschwerpunkte aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3b auszuwählen. Je Themenschwerpunkt ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Themenschwerpunkt erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Stunden) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Entsprechende Angaben sind im Berater- u. Coachprofil Los 1(QBC) zu tätigen Erläuterung Bewertung: Wenn keine Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Die u.s. Legende wird für die Bewertung der Qualität der Referenzen zu Grunde gelegt. Referenzen, die bereits für Branchenkernkompetenzen verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Themenschwerpunkte verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Themenschwerpunkt (3b) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Themenschwerpunkte (3b) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer BG ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige und zu berücksichtigende Dokumente: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen - Rahmenverträge zu Los 1 und Los 2 - Zuwendungsbescheid - Infoblätter Datenverarbeitung LHP Vergabe u. Verträge
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 10
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Development Center (DC)
Beschreibung: Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Development Center, die in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagerteilung bis voraussichtlich 31. Oktober 2028 zu erbringen sind. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr vor. Die Development Center sind nach der programmbezogenen Einstiegsberatung eine weitere Möglichkeit des Einstiegs in das Lotsendienstprogramm. Es handelt sich um eine Gruppenveranstaltung. Die angestrebte ideale Gruppengröße liegt bei 6 bis 9 Teilnehmenden. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag nach eigenem Ermessen zwei- bis viertägige DC abrufen. Entwicklungs- und Bewertungsfunktion von Development Centern: Development Center üben eine Entwicklungsfunktion und eine Bewertungsfunktion aus. Diese Entwicklungs- und Bewertungsfunktion erstreckt sich sowohl auf den Bereich der Gründungsidee als auch auf die persönliche Eignung der Gründungswilligen. Die persönliche Eignung und der individuelle Entwicklungsstand der Teilnehmenden werden hinsichtlich der Passfähigkeit zum Vorhaben analysiert und bewertet. Es wird Feedback zur Unternehmerpersönlichkeit und ggf. empfohlenen Entwicklungsmaßnahmen gegeben. Ebenso wird die Gründungsidee im Development Center analysiert, bewertet und ggf. werden Entwicklungsmaßnahmen empfohlen. Entwicklungsfunktion: Die durchführenden externen Leistungserbringer sollen mit den Teilnehmenden an der Weiterentwicklung der Geschäftsideen arbeiten und Wege zur Umsetzung der Gründungsvorhaben aufzeigen. Es sollen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten herausgearbeitet und konstruktives Feedback zum Vorhaben gegeben werden. Zielstellung ist eine erfolgreiche gewinnerwirtschaftende unternehmerische Selbstständigkeit. Bewertungsfunktion: Im Rahmen der Bewertungsfunktion sind vom Auftragnehmer Einschätzungen zur Gründungspersönlichkeit, zu Führungsqualitäten, zur der Passfähigkeit der Persönlichkeit und der Unternehmensidee sowie zum erreichten Vorbereitungsstand des Vorhabens zu treffen. Die Bewertung muss Empfehlungen für weiterführende individuelle Beratungs- und Qualifizierungsthemen beinhalten. Konkret herauszuarbeiten ist der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf der Teilnehmenden im: - Bereich der formalen Voraussetzungen - kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich - Bereich Marketing und Vertrieb - Bereich der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Gründenden - Bereich der Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie Einsatz geeigneter Methodik Die Ablaufstruktur muss geeignet sein, der Entwicklungs- und der Bewertungsfunktion des Development Centers gerecht zu werden. Mit Hilfe eines geeigneten und möglichst mehrdimensionalen Methodeneinsatzes soll gleichzeitig an der Bewertung und an der Weiterentwicklung der Gründungsvorhaben gearbeitet werden. Methoden können beispielsweise geeignete Tests, Präsentationen, Übungen, Rollenspiele oder Interviews sein. Auf diese Weise sollen den Leistungserbringern die Potenzialanalyse des Vorhabens ermöglicht und bei den Teilnehmenden eigene Erkenntnisprozesse und Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Gründungsvorhaben befördert werden. Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des ILB-Merkblatts "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) zum Zuwendungsbescheid zu achten (siehe auch Abschnitt 2.8 Barrierefreiheit). Daher wird vom Bieter erwartet, dass im Konzept deutlich gemacht wird, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen: - Frauen - Menschen mit Behinderung - Migrantinnen und Migranten Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal der Leistungserbringer: Im Hinblick auf die Entwicklungs- und Bewertungsfunktion der Gründungsidee und Unternehmerpersönlichkeit sind Development Center mit mindestens zwei ständig anwesenden Beraterinnen und/oder Beratern durchzuführen. Deren zweckmäßige Synergie und Kooperation im Team soll die qualifizierte Bewertung und Entwicklung sowohl der persönlichen als auch der betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Gründungsvorhaben maßgeblich unterstützen. Interdisziplinäre Qualifikationshintergründe innerhalb des Beratungsteams sind besonders geeignet. Die eingesetzten Leistungserbringer müssen über Erfahrungen bei der Konzeption, Gestaltung und Steuerung von Gruppenprozessen verfügen. Weiterführung der losbezogenen Beschreibungen und Erläuterungen unter "Zusätzliche Angaben".
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung ist aktuell für den 11.05.2026 vorgesehen. Für den Fall, dass der Durchführungszeitraum der geförderten Maßnahme im Zuwendungsbescheid verlängert wird, besteht seitens der LHP die einmalige Option, den Rahmenvertrag bis maximal 31.10.2029 zu verlängern. Die Ausübung des Optionsrechts ist den Auftragnehmern gegenüber spätestens bis zum 31.10.2028 schriftlich zu erklären. Bei Erreichen der Höchstmenge nach § 1 Abs. 2 endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Erreichen der Höchstmenge ist den Auftragnehmern durch den Auftraggeber mitzuteilen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Weiterführung der Beschreibungen und Erläuterungen aus "Beschreibung der Beschaffung" Zeitlicher Umfang und Ablauf der Development Center: Development Center sind auf mindestens zwei und maximal vier Tagwerke angelegt. Unter folgenden Bedingungen kann die Lotsendienst-Projektleitung nach freiem Ermessen davon abweichende Umfänge festlegen: - sehr geringe oder besonders hohe Anzahl an Teilnehmenden - Ansprache besonderer Zielgruppen - Wochenendtermine für berufstätige Gründungsinteressierte Ergebnis und Dokumentation der Leistungserbringung, Abrechnung Nach Abschluss des Development Centers sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben: - ein Abschlussprotokoll mit der Gesamteinschätzung zum Verlauf des Development Centers (Teilnahme, Engagement der einzelnen Teilnehmenden, bearbeitete Inhalte und Themenfelder, offen gebliebene Frage- und Themenstellungen, Besonderheiten) - eine teilnehmerbezogene Abschlussdokumentation, die bei Bedarf dem Teilnehmenden übergeben werden kann, mit folgenden Inhalten: - Stand der Entwicklung des Gründenden nach dem Development Center - Bewertung der Gründerpersönlichkeit und Passfähigkeit der Unternehmensidee - Empfehlung für Qualifizierung, Beratung und Coaching - Vorschläge für das weitere Vorgehen - Anwesenheits-/Unterschriftenliste der Teilnehmenden (Muster wird vom Auftraggeber gestellt) Räumlichkeiten: Eine geeignete räumliche und technische Ausstattung (ohne Laptops) zur Durchführung der Workshops oder Veranstaltungen stellt der Auftraggeber bereit, ohne dass den externen Leistungserbringern dafür Ausgaben entstehen. Development Center können auch online (oder hybrid) stattfinden. Dafür können die Tools (z. B. Webex, Jitsii) des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit (siehe Merkblatt zur Nichtdiskriminierung) bei der Auswahl der Räumlichkeiten gewährleistet sind. Barrierefreiheit: Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in angemessener Form zu berücksichtigen. Beispielhafte Maßnahmen ergeben sich aus dem Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) (abrufbar unter www.ilb.de). Im Veranstaltungskonzept ist anzugeben, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit durch den Bieter umgesetzt werden können. Die LHP wird mit dem Abruf der Leistung auf konkrete Bedarfe der Teilnehmenden hinweisen. Vertragliches: Nach Beendigung des Zuschlagsverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Development Center abgeschlossen. Das geplante Gesamtvolumen der nach diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen beläuft sich auf ca. 40 Tagwerke. Das Gesamtvolumen für diesen Vertrag inklusive einer einmaligen einjährigen Verlängerungsoption liegt bei maximal 44 Tagwerken. Das tatsächliche Volumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf der LHP. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestabrufvolumen. Nach dem Zuschlag im Vergabeverfahren wird eine Liste der Reihenfolge der Auftragnehmer angefertigt, geordnet nach der Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote. Der Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot ist die Nummer 1. Bei Gleichwertigkeit entscheidet das Los. Die Liste ist Bestandteil des Vertrages. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus den im Vergabeverfahren genannten Wertungskriterien. Die Rahmenobergrenze beträgt max. 44 Einzelabrufe. Abrufverfahren für die Development Center: Der verbindliche Abruf erfolgt stets gegenüber dem Auftragnehmer Nummer 1 aus der Liste. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Abruf innerhalb von 24 Stunden in Textform abzulehnen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er derzeit keine freien Kapazitäten zur Erfüllung des Auftrages hat. Der verbindliche Abruf erfolgt sodann an den Auftragnehmer Nummer 2 aus der Liste. Dieser ist ebenfalls zur Ablehnung berechtigt. Danach erfolgt der Abruf gegenüber den weiteren Auftragnehmern nach und nach im gleichen Verfahren wie Nummer 1 und Nummer 2 in der Reihenfolge der Liste bis ein Auftragnehmer den Abruf annimmt. Soweit einem Abruf nicht innerhalb der Frist widersprochen wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz des Auftragnehmers, so verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch die Projektleitung des Lotsendienstes. Im Rahmen des Abrufs werden dem Auftragnehmer folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitgeteilt: - abgerufene Leistung, - Anzahl der Tagwerke, - Ausführungsfrist - Ggf. Sonderbedarfe (Barrierefreiheit, besondere Anforderungen) Die Organisation der Termine, Einladungen, Raumbuchungen etc. übernimmt der Auftraggeber. Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) (sofern einschlägig) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 30 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,3 gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsqualität
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Leistungskonzept einzureichen. Dieses besteht aus: 2.1 Konzept zur Durchführung eines Muster-Development Centers im Gründungskontext 2.2 Personaleinsatz DC-Berater / Coaches des jeweiligen DC-Berater / Coaches anhand von Referenzen im Formblatt Berater- und Coachprofil Los 2 (DC) 2.3 Musterdokumentation eines fiktiven Teilnehmers Das Leistungskonzept ist inhaltlich in die nachfolgenden Kriterien (2.1 bis 2.3) aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird um eine kurz gehaltene, aber dennoch präzise und substantielle Darstellung gebeten. Für die Qualität der Leistung sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen maximal 4 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot, dessen Wertungspunktzahl für die Leistungsqualität unter 2,00 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit der Gewichtung von 0,7 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Weiterführende Erläuterungen zu den Unterkriterien (UK): zu UK 2.1 Konzept zur Durchführung eines Muster-Development Centers im Gründungskontext (Gewichtung: 40 %) freitextliches Konzept zur Durchführung von Development Centern inkl. Ablaufdarstellung, zeitlich - inhaltlicher Ausgestaltung, Methodeneinsatz, Umsetzung der Bewertungs- und Entwicklungsfunktion, Flexibilität bei der zeitlichen Anpassung und Ausgestaltung zu UK 2.2 Personaleinsatz DC-Berater / Coaches des jeweiligen DC-Berater / Coaches anhand von Referenzen im Formblatt Berater- und Coachprofil Los 2 (DC) (Gewichtung: 40 %) Für jeden DC - Berater / Coach sind im Berater- und Coachprofil Aussagen zu treffen zum Kurzlebenslauf, Qualifikationen, Schwerpunkthemen sowie möglichen Teamkombinationen im DC. Je DC-Berater/Coach sind mindestens fünf personenbezogene abgeschlossene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einzureichen, die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung "Development Center für Gründungswillige". Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner und Kontaktdaten (E-Mail oder Telefonnr.) - Leistungszeitraum und -umfang (in Stunden) - Kurzbeschreibung des Inhalts erfolgen. Die entsprechenden Angaben sind im Formblatt Berater- und Coachprofil Los 2 (DC) zu tätigen. Erläuterung zur Bewertung: Wenn keine Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Die u.s. Legende wird für die Bewertung zu Grunde gelegt. Für alle dargestellten DC - Berater / Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden. zu UK 2.3 Musterdokumentation eines fiktiven Teilnehmers (Gewichtung: 20 %) Musterdokumentation (freitextlich) eines fiktiven Teilnehmenden gem. folgender Kriterien: - Einschätzung des Entwicklungsstands - Aussagen zur Gründerpersönlichkeit und Unternehmensidee - Empfehlung des weiterführenden Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfs
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer BG ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige und zu berücksichtigende Dokumente: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen - Rahmenverträge zu Los 1 und Los 2 - Zuwendungsbescheid - Infoblätter Datenverarbeitung LHP Vergabe u. Verträge
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 10
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc590ed9-dccf-4496-9c1f-58bf7f9dbb36 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 11:34:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 74424-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026