5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Planungsprozess werden durch den Vorhabenträger weitere Planungen/Gutachten die durch Dritte erbracht werden, ausgeschrieben. Diese sind u.a.: Umweltleistungen Die erforderlichen umwelttechnischen Untersuchungen / Leistungen werden separat vergeben. Im Rahmen der Durchführung sind mit dem dafür gebundenen Gutachter die Schnittstellen abzustimmen bzw. die jeweiligen aktuellen Planungen auszutauschen. Baugrund- und Gründungsuntersuchungen Die erforderlichen Baugrund- und Gründungsuntersuchungen werden separat vergeben. Durch den AN ist demzufolge vorzugeben, in welchen Bereichen Untersuchungen durchgeführt werden sollen und welche zu untersuchenden Parameter für die Planung erforderlich sind. Vermessungsleistungen Die erforderlichen vermessungstechnischen Leistungen (Entwurfsvermessung in Lagesystem ETRS89 und Höhensystem DHHN2016) werden nach Fixierung des genauen Trassenverlaufs für die Trassen separat vergeben und dem AN mit Beginn der Leistungsphase 3 übergeben. Kampfmittel Die Prüfung der Kampfmittelfreiheit wurde bei der zuständigen Behörde beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es ist von einem kampfmittelbelasteten Gebiet auszugehen. Die Übersicht ist nicht abschließend und wird im fortgeschrittenen Planungsprozess fortgeschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Stadt: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Leistungszeitraum entsprechend der Leistungsbeschreibung ist zwingend einzuhalten. Stufe 1: Leistungsphase 1- 2 HOAI - 15.12.2025 Leistungsphase 3 HOAI - 30.06.2026 Stufe 2: Leistungsphase 4 HOAI - 30.06.2027 Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sind die nachfolgenden Ausführungszeiten für die Stufen 3-5 vorgesehen: Stufe 3: Die Leistungsphasen 5-6 HOAI bis zum 31.12.2028. Stufe 4: Die Leistungsphase 7 HOAI bis zum 30.06.2029. Stufe 5: Die Leistungsphase 8 HOAI ist mit Beginn der Bauarbeiten (voraussichtlich ab Sommer 2029) und Stufe 6: Die Leistungsphase 9 HOAI bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ist für Gewährleistungsansprüche zu erbringen. Auf Grund der Verschiebung der Auftragserteilung ergeben sich nunmehr folgende Ausführungszeiten: Planungsbeginn: Dezember 2025 Stufe 1 (Lph 1-3): Die Leistungsphasen 1-2 HOAI sind bis zum 29.05.2026 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 HOAI ist bis zum 14.12.2026 zu erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarparameter
Beschreibung: Das Gesamthonorar (Grundleistungshonorar mit Nebenkosten und das Honorar für weitere/besondere Leistungen) wird der Bewertung zugrunde gelegt. Angebot mit dem niedrigsten Brutto - Gesamtpreis 3 Punkte das 2-fache des niedrigsten Brutto - Gesamtpreises 0 Punkte darüber liegende Angebote 0 Punkte Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise in Bezug auf die vorhandenen Anlagen und vorliegenden Planungsunterlagen
Beschreibung: Der Neubau einer Eisenbahngüterverkehrsverbindung zwischen der Ausbaustrecke "Berlin - Stettin" und dem Binnenhafen Schwedt/Oder steht in Verbindung mit existierender Gleisinfrastruktur und vorliegenden Planungsunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung), die bei den ausgeschriebenen, noch zu erbringenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI zu berücksichtigen sind. Um eine qualitativ hochwertige Erbringung der Planungsleistung sicherzustellen, wird das Konzept der Bieter zur Vorgehensweise in Bezug auf die vorhandenen Anlagen und vorliegenden Planungsunterlagen sowie die zu erbringenden Planungsleistungen bewertet. Es wird Wert darauf gelegt, dass aus dem Konzept die Vorgehensweise unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Planungsunterlagen ersichtlich wird und wie genau die weitere Vorgehensweise der zu erbringenden Planungsleistungen mit den einzelnen Gewerken geplant ist. sehr gut nachvollziehbare, vollumfängliche, überzeugende Darstellung 3 Punkte nachvollziehbare, nahezu überzeugende, teilweise pauschale Darstellung 2 Punkte ausreichende Darstellung und Aussagen, die Schwächen aufweisen 1 Punkt keine Darstellungen 0 Punkte Beispiel zur Veranschaulichung Ein Konzept, das plausibel darlegt, wie eine vollständige und detaillierte Überprüfung der bisher erbrachten Leistungen auf Fehlerquellen erfolgen und etwaiger Korrekturbedarf oder Verbesserungspotenzial umgesetzt werden können, ohne dass es dadurch zu einer Verzögerung für den vorgegebenen Baubeginn kommt, wird als sehr gut (3 Punkte) zu bewerten sein, weil es sehr gut sicherstellt, dass eine qualitativ hochwertige Erbringung der Planungsleistungen erfolgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Projektorganisation zum Kommunikations-, Termin-, Kosten-, Nachtragsmanagement
Beschreibung: Um eine qualitativ hochwertige und mangelfreie Planung des Vorhabens innerhalb der vorgegebenen Planungszeit und des Kostenbudgets sicherzustellen, wird von den Bietern erwartet, dass sie ein Konzept zur Projektorganisation erarbeiten und dem Angebot beifügen. Aus dem Konzept soll ersichtlich werden, wie der Bieter durch Maßnahmen während der Planungsphase das Kommunikations-, Termin-, Kosten- und Nachtragsmanagement sicherzustellen beabsichtigt. Kommunikationsmanagement Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie die kontinuierliche und reibungslose Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern und dem Auftraggeber erfolgt. Dies soll z.B. durch regelmäßige Jour fixe mit dem Bauherrn, die Dokumentation und Präsentation der Planungsergebnisse sowie das Berichtswesen und dessen laufende Information und Präsentation in den Fachausschüssen des Auftraggebers erfolgen. Hierzu erwartet der Auftraggeber auch die Vorstellung des vorgesehenen Projektteams und der Bürostruktur. Terminmanagement Aus dem Konzept muss hervorgehen, wie die vorgegebene Planungszeit realisiert wird und wie mit kritischen Terminsituationen umgegangen wird. Hierzu wird die detaillierte Darstellung eines Arbeits-/Zeitablaufplanes auf Grundlage der Aufgabenstellung über die Planungsphasen erwartet. Die Dokumentation ist entsprechend der aktuell gängigen Praxis darzustellen. Kostenmanagement Aus dem Konzept soll ersichtlich werden, wie der Bieter durch Maßnahmen sicherstellen möchte, dass die Erreichung der nachfolgenden Ziele sichergestellt wird: - Einhaltung der vorzugebenden Kostenobergrenze im gesamten Ausführungszeitraum - Identifikation, Kommunikation und Umsetzung finanzieller Einsparpotenziale - proaktiver und vorausschauender Umgang mit Änderungen im Bauablauf - Minimierung der Unterhaltungskosten nach Fertigstellung - Vermeidung von Kostensteigerungen infolge von Umplanungen oder Umbaumaßnahmen angesichts zeitlich versetzter baulicher Realisierungen Nachtragsmanagement - Sicherstellung, Überwachung und Dokumentation eines effizienten Nachtragsmanagements sowie der Mängelbeseitigung während und nach der Bauausführung sehr gut nachvollziehbare, vollumfängliche, überzeugende Darstellung 3 Punkte nachvollziehbare, nahezu überzeugende, teilweise pauschale Darstellung 2 Punkte ausreichende Darstellung und Aussagen, die Schwächen aufweisen 1 Punkt keine Darstellungen 0 Punkte Beispiel zur Veranschaulichung Ein Konzept, das plausibel darlegt, wie die Qualität der Planung, die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und die erforderlichen Termine im gesamten Ausführungszeitraum gewährleistet werden und zeitliche sowie finanzielle Einsparpotenziale umgesetzt werden können, wird als sehr gut (3 Punkte) zu bewerten sein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam mit Personaleinsatzkonzept
Beschreibung: Darstellung des geplanten Projektteams mit Ausführung zur Teamstruktur, Personal-, Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung sowie zur Vertretungsregelung innerhalb des Projektteams bei der Projektrealisierung. (Verpflichtung zur Angabe der Namen, beruflichen Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals) - Projektleiter/Projektsteuerer und wesentliche Teammitglieder mit Aufgaben und Funktionen im Projekt - interne Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten (Organigramm), Stellvertreter- regelung - ggf. interne Organisation bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmern - Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams - eventuell erforderliches zusätzliches Personal Darstellung vollständig überzeugend 3 Punkte Darstellung weitgehend überzeugend 2 Punkte Darstellung nur teilweise überzeugend 1 Punkt Darstellung nicht überzeugend 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: - Präsentationsstruktur (Visualisierung, Technikeinsatz) - Übersichtlichkeit und Kreativität - Verständlichkeit und Vortragsweise ("Roter Faden"; frei, freundlich, dem Auditorium zugewandt) - Beantwortung von Nachfragen Die Präsentation hat eine sehr gute Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. (sehr zufrieden) 3 Punkte Die Präsentation hat eine gute bis weitgehend befriedigende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. (im Großen und Ganzen gut) 2 Punkte Die Präsentation hat eine ausreichende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. (in geringem Maße zufrieden) 1 Punkt Die Präsentation hat eine geringe Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. (unzufrieden) 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle