2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lübbenau
Postleitzahl: 03222
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YX8HLCS# 1.) Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sind in Textform, mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2.) Zusätzliche Eignungskritrien: a) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 3.) Ergänzung zu Eignungskriteren: Bei Einsatz von Unterauftragnehmer /anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind entsprechende Erklärungen bzw. Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. 4.) Einreichung Eigenerklärung EU-Sanktionen mit dem Angebot. 5.) Die Vergabestelle wird vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll - vor Zuschlagserteilung, einen Auszug vom Wettbewerbsregister anfordern. 6.) Erfüllen mehr Bewerber gleichermaßen die Anforderung und ist die Bewerberzahl auf nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Losverfahren getroffen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter wird auf 5 beschränkt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.