1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Märkisch-Oderland
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Beschreibung: Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie von den Auftraggebern nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Inhouse-Vergabe Die Vergabe ist als Inhouse- Vergabe nach § 108 GWB beabsichtigt. Soweit in als Verfahrensart "Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5 Abs. 2)" angegeben ist, erfolgt dies ausschließlich deshalb, weil die Angabe der Verfahrensart "Inhouse-Vergabe" technisch nicht möglich ist. 2.) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Antragstellung: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linien (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 01.01.2027. Für die unter II.1. genannten Linien ist ab diesem Zeitpunkt eine Liniengenehmigung bis zum 31.12.2036 zu beantragen. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten als zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Ein eigenwirtschaftlicher Antrag ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die im Ergänzungsdokument definierten wesentlichen Anforderungen verbindlich gemäß §12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden und der zuständigen Behörde ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung samt Ergänzungsdokument und Anlagen eingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. 3.) Änderung der Vergabeabsicht Diese Veröffentlichung begründet für den Auftraggeber keine rechtliche Bindung. Bei etwaigen Änderungen veröffentlicht er nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung. 4.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Deutschland, Telefon: +49331866-1719, Fax: + 49331866-1652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Einziges Los der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim
Beschreibung: Einziges Los: Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie von den Auftraggebern nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Stadt: Seelow
Postleitzahl: 15306
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Märkisch-Oderland
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Märkisch-Oderland
Registrierungsnummer: 12-12992262157863-49
Abteilung: Wirtschaftsamt
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Stadt: Seelow
Postleitzahl: 15306
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Schleinitz
Telefon: +4933468507610
Fax: +4933468507609
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa80e6f7-1bd1-46e6-95a5-c796c1649aea - 02
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2025 16:53:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 828934-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025