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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerien, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
Beschreibung: Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Gegenstand dieses Nachtrages ist die Erweiterung der Leistungen "Beleuchtung und Energieversogung Promenade", insbesondere um die Grundbeleuchtung (Verkabelung, Aufstellung Leuchten, Inbetriebnahme) und die Erdung für die Geländeranlage, die zur Ausführung der Vertragsleistungen (hier: Freigabe Abschnitt 2 mit Geländer und Promenade) der Fertigstellung, Freigabe und Inbetriebnahme der Geländerbeleuchtung zwingende Voraussetzung ist. Der Nachtrag beinhaltet die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten einschl. Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage. Der Nachtrag ergänzt und erweitert die bereits im HLV enthaltenen Leistungen zur Herstellung der Geländer mit LED-Beleuchtung sowie vorbereitender Leistungen für die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten. Da der 2. Teilabschnitt unabhängig von der Sanierung der mangelhaften Bohrpfahlwand (Teilabschnitt 1) bearbeitet werden kann, wurde vom AG entschieden, diesen bis Jahresende 2025 fertigzustellen und zu übergeben. Mit dem Vorziehen der Fertigstellung des 2. Teilabschnittes wird nun die Aufstellung der Leuchten für Grundbeleuchtung einschl. Kabelverlegung und Inbetriebnahme im südlichen Abschnitt sowie die Herstellung der Erdung für den betreffenden Geländerabschnitt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit für die öffentliche Nutzung der Fläche zu gewährleisten. Die Aufstellung eines Elektranten in diesem Bereich ist bis Ende 25 nicht zwingend, soll aber im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterfläche erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Kennung des Verfahrens: feb2b025-971b-4301-a386-3c7c839e226b
Interne Kennung: 22 / 01 / P / OV
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15230
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
Beschreibung: Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
Interne Kennung: 22 / 01 / P / OV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45240000 Wasserbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Berücksichtigung Mindestentgelt nach VergabeG Bbg
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 17 322 446,64 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot B4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 17 322 446,64 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 22 / 01 / P / OV
Datum des Vertragsabschlusses: 20/06/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 37022-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung waren die erforderlichen Abstimmungen mit der Denkmalbehörde bzgl. der Beleuchtung der Fassade des Baudenkmals und dem künftigen Betreiber der Uferpromenade (Stadt Frankfurt (O.)) über konkrete Standorte und Anforderungen an die zu erreichende Beleuchtungsstärke sowie die Elektroplanung mit Nachweis der erforderlichen Leitungsquerschnitte noch nicht abgeschlossen. Erst Ende Juli 2025 lag eine abgeschlossene und vom Betreiber bestätigte Elektroplanung und Lichtberechnung vor. Gemäß der Lichtberechnung sind die Geländerbeleuchtung (Bestandteil HLV) und die Grundbeleuchtung (Gegenstand des Nachtragsangebotes) erforderlich, um die für die öffentliche Nutzung der Uferpromenade nach DIN geforderte Beleuchtungsstärke zu gewährleisten. Die zusätzlichen Leistungselemente sind auch erforderlich, um die Vollendung des Leistungserfolges- und zieles des Ursprungsauftrags bzgl. "Beleuchtung" erreichen zu können. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Geländer- und Grundbeleuchtung zwingend erforderlich, da sie maßgeblich für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Zugänglichkeit der Uferpromenade - ganz oder teilweise - ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Insbesondere stehen die bisher nicht vorgesehenen Leistungselemente in unmittelbaren funktionalen und technischen Zusammenhang mit dem neuen Stromanschluss (28.NTA) und der bereits installierten Geländerbeleuchtung, sodass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die bisher u.a. noch nicht vorgesehenen Leistungselemente (Herstellung Grundbeleuchtung und Elektranten einschließlich Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage) um die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme zu ermöglichen. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Um technische Schnittstellen und die Kompatibilität zu gewährleisten, kann ein Wechsel des Auftragsnehmers ebenfalls nicht erfolgen, da durch den geänderten Bauablauf der südliche 2. Teil der Uferpromenade zum Ende des Jahres 2025 zu übergeben und für die Öffentlichkeit freizugeben ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil nach aktuellem Stand eine Aufstellung der Leuchten für die Grundbeleuchtung unter Berücksichtigung der kürzlich übermittelten Lieferzeiten von 6-8 Wochen nach Auftragserteilung nicht mehr vor Übergabe Ende Dezember 2025 umsetzbar ist. Daher wird hier eine Ersatzbeleuchtung notwendig, die Zusatzkosten verursacht. Diese sind nicht Bestandteil des Nachtragsangebotes, da zunächst davon ausgegangen worden ist, dass die Leistung rechtzeitig erbracht werden können. Um weitere Zusatzkosten der herzustellenden Ersatzbeleuchtung zu vermeiden, werden Anfang des Jahres 2026 5 der 30 zu bestellenden Leuchten benötigt und aus dem geplanten Kontingent herausgenommen, um die provisorische Grundbeleuchtung durch die 5 Leuchten zu ersetzen. Der Einbau der übrigen 25 Leuchten soll 2026 erfolgen. Um sich hier vgl. die günstigeren Preise aus Dezember 2025 zu sichern, sollen alle benötigten Leuchten bereits jetzt bestellt und in 2026 nach Bedarf abgerufen werden. Untermauert wird dieses Argument durch die sich anbahnenden steigenden Kupferpreise für 2026.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Gegenstand dieses Nachtrages ist die Erweiterung der Leistungen "Beleuchtung und Energieversogung Promenade", insbesondere um die Grundbeleuchtung (Verkabelung, Aufstellung Leuchten, Inbetriebnahme) und die Erdung für die Geländeranlage, die zur Ausführung der Vertragsleistungen (hier: Freigabe Abschnitt 2 mit Geländer und Promenade) der Fertigstellung, Freigabe und Inbetriebnahme der Geländerbeleuchtung zwingende Voraussetzung ist. Der Nachtrag beinhaltet die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten einschl. Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage. Der Nachtrag ergänzt und erweitert die bereits im HLV enthaltenen Leistungen zur Herstellung der Geländer mit LED-Beleuchtung sowie vorbereitender Leistungen für die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten. Da der 2. Teilabschnitt unabhängig von der Sanierung der mangelhaften Bohrpfahlwand (Teilabschnitt 1) bearbeitet werden kann, wurde vom AG entschieden, diesen bis Jahresende 2025 fertigzustellen und zu übergeben. Mit dem Vorziehen der Fertigstellung des 2. Teilabschnittes wird nun die Aufstellung der Leuchten für Grundbeleuchtung einschl. Kabelverlegung und Inbetriebnahme im südlichen Abschnitt sowie die Herstellung der Erdung für den betreffenden Geländerabschnitt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit für die öffentliche Nutzung der Fläche zu gewährleisten. Die Aufstellung eines Elektranten in diesem Bereich ist bis Ende 25 nicht zwingend, soll aber im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterfläche erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: RES-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerien, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Abteilung: Service
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle S6
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Bau GmbH
Registrierungsnummer: DE 18371734
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b1829c1c-73b7-48aa-9e21-42982dbf6296 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 14:22:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 821983-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025