Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support

702591-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support
OJ S 205/2025 24/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt, mit Wirkung voraussichtlich zum 01.05.2026 die Lieferung einer CAFM-Software sowie deren Pflege und Support (einschließlich Konfiguration/Implementierung) zu vergeben. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens - Angebotsphase zugelassen. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Der Landkreis verwaltet eine umfangreiche Palette an Liegenschaften, sowohl in eigener Nutzung als auch vermietet. Um die notwendigen Facility Management-Prozesse effizient zu erfüllen, plant der Landkreis Oberhavel die Implementierung eines professionellen CAFM-Systems, das eine benutzerfreundliche Oberfläche und effektive Prozessstrukturen bietet. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe optimiert, die Ressourcen besser verwaltet und die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verbessert werden.
Kennung des Verfahrens: b045b755-5b52-4176-b6d0-14e3ee2e3277
Interne Kennung: VV002.25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212421 Entwicklung von Software für das Facility Management, 72212420 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen, 48421000 Softwarepaket für das Facility-Management, 48420000 Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HM69#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support
Beschreibung: Die Software ist rein webbasiert und als On-Premise Lösung zur Verfügung zu stellen. Im Wesentlichen sind folgende Prozesse durch die Software abzubilden: - Wirtschaftsplanung, Budgetplanung und Budgetsteuerung Wartung, Inspektion, Prüfungen - Vertragsmanagement - Vermietungsmanagement - Ticketing und Beschwerdemanagement - Sonderreinigung - Schließmanagement - Reinigung und Winterdienst - Rechnungsmanagement - Nebenkostenabrechnung inkl. Energiemanagement - Leerstandsmanagement - Inventarmanagement - Grünpflege - Gewährleitungsverfolgung - Flächenmanagement inkl. Umzugsmanagement-insbesondere Umzugsvariantenplanung - Stammdatenpflege / Dokumentation und Berichtswesen Wünschenswert (besser bewertet- siehe Vergabeunterlagen), aber nicht zwingend gefordert sind außerdem folgende Prozesse: - Verkauf / Vergabe Erbbaurecht - Inbetriebnahme / Inbetriebnahmemanagement Leistungserbringung - Inkl. Installation, Anpassung, Schnittstellen - inkl. Dokumentationen, Schulungen und Schulungsunterlagen Die technischen Anforderungen je Prozess werden in Anlage 01 - LK Oberhavel Prozessanforderungen detailliert beschrieben, Über die weiteren zu erfüllenden Kriterien geben das Lastenheft und die Leistungsblätter A / B / I Aufschluss, sowie die Agenda mit den S-Kriterien, die im Zuge der Präsentation bewertet werden.
Interne Kennung: VV002.25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212421 Entwicklung von Software für das Facility Management, 72212420 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen, 48421000 Softwarepaket für das Facility-Management, 48420000 Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 29.04.2026. 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Ausführungsfristen: Die Leistungserbringung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber direkt nach der Zuschlagserteilung (Konfiguration und Implementierung der CAFM-Software). Unmittelbar im Anschluss erfolgt die Überlassung der Software inkl. Pflege und Support. Beginn: in Absprache mit dem AG voraussichtlich zum 01.05.2026 Ende der Einführung: gemäß des zu Projektbeginn durch den CAFM-Anbieter aufgestellten Projektplans (siehe Lastenheft Punkt 8.1) 4. Vorbehalt Verhandlungen (betrifft Phase/ Abschnitt 2 - Angebots- und Verhandlungsverfahren): Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 750.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung, dass das Unternehmen über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem anderen Mitgliedsstaat verfügt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5.) zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 1: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und grundsätzlich die Erstellung von Neben- und Betriebskostenabrechnung im CAFM-System inkl. Abbildung von Heizkostenabrechnungen nach Heizkostenverordnung zum Gegenstand hat. Positiver bewertet wird die zusätzliche Erfüllung der Funktionen gemäß Angabe in der Unternehmensreferenz Nr. 1. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 100.000 m² BGF. Dabei müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 2: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und die Einbindung von Planunterlagen (2D) und daraus resultierenden Folgeprozessen (Raumänderungen, grafische Auswertung von Flächendaten, Import und Export von 2D-Plänen, Auswertungen über Flächenbelegungen) enthält. Positiver bewertet wird eine zusätzliche grafische Darstellungsmöglichkeit in 2 1/2 D oder 3D-Modellen gemäß Angabe in der Unternehmensreferenz Nr. 2. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 50.000 m² BGF im Rahmen der öffentlichen Verwaltung (Gebietskörperschaft). Darüber hinaus müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5.) zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 3: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und die die Prozesse der Auftragsabwicklung und eines Ticketsystems umfasst, darüber hinaus wurde eine mindestens unidirektionale Schnittstelle zu einem ERP- System implementiert. Bei einer Implementierung einer bidirektionalen Schnittstelle zu einem ERP-System erfolgt eine positivere Bewertung. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 100.000 m² BGF. Darüber hinaus müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: Angabe zu technischen Fachkräften für die Erbringung von Leistungen im Bereich CAFM (Programmierung, Projektleitung, Customizing und Service) -durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt zu erklären / erbringen, d.h. ein Mitglied kann Defizite anderer Mitglieder ausgleichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Erklärungen zur Programmbereitstellung Erklärung, dass im Auftragsfall eine rein webbasierte Software zur Verfügung gestellt wird. Erklärungen zur On-Premise-Lösung Erklärung, dass im Auftragsfall die Software als On-Premise-Lösung zur Verfügung gestellt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Angaben zu Kenntnissen der deutschen Sprache Erklärung, dass mindestens eine projektverantwortliche Person über verhandlungssichere Kenntnisse*** der deutschen Sprache verfügt. *** entspricht mind. Niveaustufe C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen und gilt bei Deutsch-Muttersprachlern als erfüllt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität/ Leistung
Beschreibung: In einem ersten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes zunächst die Angaben und Anlagen des Bieters zu den B-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen und Anlagen vor. Die Erfüllung der Bewertungskriterien wird anhand der Ausführungen des Bieters im Leistungsblatt A,B und I-Kriterien, anhand der entsprechenden eingereichten Anlagen sowie anhand der Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Präsentation der Software durch die Prüfer des Auftraggebers geprüft. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Bewertungsmatrix B-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Es ist zu beachten, dass fehlende Angaben bezüglich Leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen nicht nachgefordert werden dürfen. Bei fehlenden Angaben erfolgt eine entsprechende Bewertung mit 0 Punkten. Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Projektleiter: Es können für das Kriterium 1 max. 30 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Einführungs- und Schulungskonzept: Es können für das Kriterium 2 max. 25 Punkte erreicht werden. Kriterium 3 - IT-Anforderungen: Es können für das Kriterium 3 max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 4 - Softwarearchitektur und Systemvoraussetzungen Es können für das Kriterium 4 max. 85 Punkte erreicht werden. Kriterium 5 - Prozess- und Leistungsbewertung Es können für das Kriterium 5. max. 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die B-Kriterien maximal 170 Punkte erreicht werden. Aufgrund der umfangreichen Darstellung der einzelnen Bewertungskriterien wird auf eine detaillierte Aufzählung an dieser Stelle verzichtet und stattdessen auf die Anlage "Bewer-tungskriterien (Bewertungsmatrix B-Kriterien)" verwiesen. Bewertung der S-Kriterien In einem zweiten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes die S-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung im Zuge der Präsentation vor. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Agenda Präsentation inkl. S-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Die Bewertung der S-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Programmeinstieg Es können für das Kriterium max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Testzenario I Es können für das Kriterium max. 70 Punkte erreicht werden. Kriterium 3- Testzenario II Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 4- Testzenario III Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 5- Gesamtqualität der Testszenarien Es können für das Kriterium max. 100 Punkte erreicht werden. Es können für die S-Kriterien max. 330 Punkte erreicht werden. Bewertung B-Kriterien und S-Kriterien Für die B-Kriterien erfolgt die Ermittlung der Gesamtpunktzahl direkt als Summe aus den einzelnen Kriterien. Die Bewertung der Punkte 2.1 - 2.3 (Kriterium 2- Einführungs- und Schulungskonzept) erfolgt durch drei Prüfer des Auftraggebers, wobei die Bewertung und Punktevergabe hierzu jeweils mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vorgenommen wird. Für die S - Kriterien wird aus den Punkten der Wertungskriterien der vier Prüfer der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Anschließend wird dieser Wert mit der Gewichtung multipliziert. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen (kaufmännisch) berechnet. Die gewichteten Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Insgesamt können für die Bewertungskriterien B- und S maximal 500 Punkte erreicht werden. genauere Informationen siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensbedingungen Punkt 4.6.1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Im Anschluss an die Leistungsbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises behält sich der Auftraggeber vor, die Urkalkulation des Bieters abzufordern und zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrig erscheinende Preis angemessen ist. Kann der Auftraggeber die geringe Höhe der kalkulierten Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Der Gesamtpreis des Angebotes stellt die Summe aus dem angebotenen Gesamtpreis gemäß dem Preisblatt, inklusive Mehrwertsteuer und eines eventuell gewährten Nachlasses - ohne Bedingungen - dar. Das wirtschaftlichste Angebot wird durch das Einsetzen des jeweiligen ermittelten Leistungswerts des Angebots L(Angebot), des Preises P(Angebot) und der vorgegebenen Referenzwerte in die Formel nach der Referenzwertmethode ermittelt. Die errechnete Kennzahl wird auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch) gerundet. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. genauere Informationen siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensbedingungen Punkt 4.6.2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Brandenburg
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Antrag/ Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 306f4c85-d4c0-4001-8e4c-ca9fcbccd632-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Konkretisierung in der Beschreibung des Auftragsgegenstandes, dass mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens - Angebotsphase zugelassen werden. Ergänzung der Ausführungen zu den Zuschlagskriterien (Qualität/ Leistung), wie die Bewertung der Punkte 2.1- 2.3 (Kriterium 2 Einführungs- und Schulungskonzept) der B-Kriterien umgesetzt wird. Ergänzung der Ausführungen zu den Zuschlagskriterien (Preis) , dass die Kennzahl auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wird.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Zum Punkt 2.1 der Bekanntmachung (Verfahren - Auftragsgegenstand) erfolgte folgende Konkretisierung: Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens - Angebotsphase zugelassen. Zum Punkt 5.1.10 der Bekanntmachung (Zuschlagskriterien - Art: Qualität) erfolgte folgende Ergänzung bei der Bewertung B-Kriterien und S-Kriterien: Die Bewertung der Punkte 2.1 - 2.3 (Kriterium 2- Einführungs- und Schulungskonzept) erfolgt durch drei Prüfer des Auftraggebers, wobei die Bewertung und Punktevergabe hierzu jeweils mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vorgenommen wird. Zum Punkt 5.1.10 der Bekanntmachung (Zuschlagskriterien - Art: Preis) erfolgte folgende Ergänzung: Die errechnete Kennzahl wird auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch) gerundet. Alle weiteren Beschreibungen bleiben bestehen.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8cd7892-222e-483b-ad63-c312e7ae2e76 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 10:11:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 702591-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2025

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