1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Ausstattung von drei Fachunterrichtsräumen und den dazugehörigen Vorbereitungsräumen für das Clara-Immenwahr-Gymnasium (35)
Beschreibung: Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen drei Fachunterrichtsräume (FUR) inkl. der dazugehörigen Vorbereitungsräume im 3. Obergeschoss (OG) mit Fachmobiliar ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um: - Fachunterrichtsraum Physik (80,1 m²), Raum 3.3.13 - Vorbereitungsraum Physik (23,6 m²), Raum 3.3.14 - Fachunterrichtsraum Chemie (60,5 m²), Raum 3.3.02 - Vorbereitungsraum Chemie (37,60 m²), Raum 3.3.01 - Fachunterrichtsraum Biologie (68,53 m²), Raum 3.3.16 - Vorbereitungsraum Biologie (23,61 m²), Raum 3.3.15 Der jeweilige Fachunterrichtsraum und dazugehörige Vorbereitungsraum sind mit einer Tür verbunden. Diese bildet jeweils den zweiten Rettungsweg. Die genauen Maße können dem beigefügten Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Technische Bestimmungen: Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich der Lieferung frei Verwendungsstelle, dem Auspacken und der Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie der gebrauchsfertigen Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort. Alle Unterrichtsräume wurden auf einer der jeweils kürzeren Wandseiten mit digitalen Tafeln ausgestattet, die nicht Teil dieser Ausschreibung sind, jedoch bei der Raumplanung beachtet werden müssen. Die Lage der interaktiven Tafeln kann dem Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Die interaktiven Tafeln ragen ca. 40 cm in den Raum hinein. Schüler- und Lehrerstühle sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Das Gebäude selbst verfügt über keine zentrale Gasversorgung. Diese wird über eine dezentrale bzw. separate Lösung für die Räume hergestellt. Als Erstausstattung sind lediglich vier gefüllte Propangasflaschen (je eine für die Fachunterrichtsräume Physik (Raum 3.3.13), Biologie (Raum 3.3.16) und Chemie (Raum 3.3.02) sowie für den Vorbereitungsraum Chemie (Raum 3.3.01)) gemäß Leistungsverzeichnis (gefüllt, Füllgewicht 5 kg mit Fußring und Ventil nach DIN 477 oder gleichwertig) zu liefern. Der externe Eigentümer des Gebäudes untersagt das Öffnen bzw. Bearbeiten von Decke und Boden. Daher werden vor Lieferung der Möbel bauseits Kanäle für die Gas- und Stromversorgung vom Lehrer- zu den Schülertischen entlang den Wänden verlegt (FUR Chemie und FUR Biologie Strom und Gas, FUR Physik nur Strom). Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehört es dann, die Verbindung zwischen den Kanälen und den Arbeitsplätzen herzustellen. Als einzige Lösung kommt nur infrage, dass die Lehrer- und Schülertische direkt an die Fensterseite gestellt werden müssen. Die Schülertische erhalten entsprechende Armaturenaufsätze (nähere Erläuterungen siehe Leistungsverzeichnis) und müssen gegen Verrutschen gesichert werden, ohne den Boden zu beschädigen. Zur Leistung des AN gehört die Erstellung eines Installationsplans (Leistungsverzeichnis Pos. 233). Dieser muss spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber übergeben werden. Aus diesem muss der Stellplan für die Möbel hervorgehen. Dieser Plan dient im Anschluss als Grundlage für den Kommunalen Immobilien Service (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam), welcher die Leitungen für Strom und Gas verlegen lassen wird. Nach Abschluss dieser Verlegearbeiten können die Möbel geliefert werden. Der AN verlegt dann die Leitungen von den Wänden zu den Lehrer- und Schülertischen. Für etwaige Rückfragen zum Installationsplan steht der AN dem Kommunalen Immobilien Service zur Verfügung. Die im Grundriss ersichtlichen Waschbecken werden bis auf im Fachunterrichtsraum Physik bauseitig vorab entfernt und sollen durch den Auftragnehmer durch Spülen entsprechend des Leistungsverzeichnisses ersetzt werden. Die bereits vorhandenen Durchlauferhitzer bleiben bestehen. Oberhalb der Waschbecken sind Fliesenspiegel bereits vorhanden. Im Vorbereitungsraum Chemie befindet sich rechter Hand zur Eingangstür eine Stromunterverteilung in der Wand. Diese darf nicht physisch verstellt werden. Zur Veranschaulichung der Räumlichkeiten werden den Ausschreibungsunterlagen Fotos zu den Fach- und Vorbereitungsräumen beigefügt (Anlagen 2 bis 7 zur Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus haben die Bieter auch die Möglichkeit, die Räumlichkeiten vor Ort zu besichtigen und in Augenschein zu nehmen. Als Zeitraum dafür ist der 27.10.2025 bis 03.11.25 vorgesehen. Der Bieter kontaktiert die Vergabestelle der Landeshauptstadt Potsdam und erhält die Kontaktdaten der Schule für eine Terminvereinbarung.
Kennung des Verfahrens: cb7d9d61-4164-4115-830a-c788ebf3c911
Interne Kennung: OV-L-2163-251-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Besichtigungstermine: Es besteht die Möglichkeit, die betreffenden Räumlichkeiten zu besichtigen und die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen. Als Zeitraum für die Besichtigungen ist der 27.10.2025 bis 03.11.2025 vorgesehen. Die Besichtigung sollte nach Möglichkeit bis spätestens zum 03.11.2025 erfolgt sein. Sofern Interesse an einer Besichtigung besteht, ist eine schriftliche Anmeldung über den Vergabemarkt-platz Brandenburg bei der Vergabestelle notwendig. Sie erhalten dann einen Kontakt zur individuellen Terminvereinbarung. Die Besichtigungen können generell in dem v. g. Zeitraum in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 14:30 Uhr erfolgen. Seitens der Bieter sollten nicht mehr als 2 Personen an der Vor-Ort-Besichtigung teilnehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39290000 Diverse Einrichtungsgegenstände
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Anschrift Gymnasium Clara-Immawahr (35): Brunnenallee 4 14478 Potsdam
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHCTA# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausstattung von drei Fachunterrichtsräumen und den dazugehörigen Vorbereitungsräumen für das Clara-Immenwahr-Gymnasium (35)
Beschreibung: Weiterführung der Ausführungen zu den technischen Bestimmungen: Folgende Vorschriften finden Anwendung: DGUV Vorschrift 81, Schulen, oder gleichwertig DGUV Regel 102-601, Branche Schule, oder gleichwertig DGUV Regel 113-018, Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen, oder gleichwertig DGUV Information 202-039, Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen, oder gleichwertig DGUV Information 202-090, Klasse(n) - Räume für Schulen, oder gleichwertig DGUV Information 213-086, Biologische Laboratorien, oder gleichwertig DGUV Information 213-850, Sicheres Arbeiten in Laboratorien, oder gleichwertig RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil I, oder gleichwertig RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil III, oder gleichwertig Technischen Regeln für Arbeitsstätten, oder gleichwertig Arbeitsstättenverordnung Die Einrichtungsgegenstände müssen folgenden Bestimmungen entsprechen: - BGI / GUV I 850-0 /GUV SI 8070 TRGS 526 / TRBA 100, oder gleichwertig - DIN 58125 "Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen", oder gleichwertig - DIN 31000 "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse", oder gleichwertig - DIN 477 "Gasflaschenventile für Flaschenprüfdrücke bis einschließlich 300 bar ? Ventileingangs- und Ventilausgangsanschlüsse" oder gleichwertig - DIN 4819 "Sicherheitszeichen und Sicherheitsschilder", oder gleichwertig - DIN 12893 "Stativstäbe", oder gleichwertig - DIN 12898 "Schlauchtüllen", oder gleichwertig - DIN 12 899 Teil 2 Laboreinrichtungen: Notduschen-Einrichtungen, Augenduschen. oder gleichwertig - DIN 12912 "Keramische Fliesen für Labortische", oder gleichwertig - DIN 12915 "Einbaubecken", oder gleichwertig - DIN 12916 "Großformatige Labortischplatten aus tonkeramischen Werkstoffen", oder gleichwertig - DIN 12 918 "Teil 1 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 1 Entnahmestellen f. Wasser", oder gleichwertig - DIN 12 918 "Teil 2 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 2 Entnahmestellen f. Brenngase", oder gleichwertig - DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen" - DIN EN 1442:2017-08 - "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas" - DIN EN 1089-3 "Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen-Kennzeichnung" - DIN EN 13792 "Farbkennzeichnung der Laborarmaturen" - DIN EN 13150 "Arbeitstische für Laboratorien Maße, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren" - DIN EN 14175 "Laborabzüge" - DIN EN 14470-1 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten" - DIN EN 14470-2 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen" - DIN EN 14727 "Labormöbel Schränke und Regale für Laboratorien" DIN EN 15154-2 "Augenduschen mit Wasseranschluss" - DIN EN 16436-2 "Gummi- und Kunststoff-Schläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemische in der Gasphase" - DIN EN 1729 "Möbel - Stühle und Tische in Bildungseinrichtungen" - DIN 3537 "Teil 3 Gasabsperrarmaturen bis PN 4", oder gleichwertig - DIN 12 000 "Graphische Symbole und Sicherheitszeichen", oder gleichwertig - DIN 1946-7 "Lüftungstechnische Anlagen in Laboratorien", oder gleichwertig - DVGW- TRGI 2008 "Technische Regeln für Gasinstallation", oder gleichwertig - DVGW Arbeitsblatt G 621, 2009 "Technische Regeln für die Installation von Gasanlagen in Laboratorien", oder gleichwertig - DVFG-TRF 2012 "Technische Regeln Flüssiggas", oder gleichwertig - DIN VDE 0100, Teil 723 "Unterrichtsräume mit Experimentierständen", oder gleichwertig - DIN VDE 0100, Teil 410 "Schutzmaßnahmen, Schutz gegen gefährliche Körperströme", oder gleichwertig - DIN VDE 0100 Teil 540 "Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich", oder gleichwertig - DIN VDE 0789 Teil 100 "Sicherheitsbestimmungen für energieversorgte Baueinheiten", oder gleichwertig - TRGS 450 "Umgang mit Gefahrstoffen im Schulbereich", oder gleichwertig - Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Eigenunfallversicherung - EUV, oder gleichwertig - Brandschutztechnische Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr, oder gleichwertig - Richtlinien des GUV - Gemeindeunfallversicherungsverband - "Bau und Ausrüstung von Schulen", oder gleichwertig Die weiteren technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, hat der Bieter in seinem Angebot der LHP mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. Für Ersatzbeschaffungen ist sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für einen definierten Zeitraum von mindestens 5 Jahren garantiert ist, um die Langlebigkeit der Ausstattung zu fördern und unnötigen Abfall zu vermeiden. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 10 mm)" und den jeweiligen Produktbeschreibungen im Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis.
Interne Kennung: OV-L-2163-251-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39290000 Diverse Einrichtungsgegenstände
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Anschrift Gymnasium Clara-Immawahr (35): Brunnenallee 4 14478 Potsdam
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 200 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Weiterführung der Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung: Lieferbestimmungen: Der Schulbetrieb des Gymnasiums im Gebäude im Brunnenviertel begann bereits am 10.02.2025. Das Gymnasium soll so bald wie möglich rahmenplangerechten Unterricht in den Fächern Biologie, Physik und Chemie durchführen können. Als späteste Fertigstellungsfrist ist der 14.08.2026 vorgesehen. Das Gebäude befindet sich in der Brunnenallee 4, 14478 Potsdam. Die Räume im 3. OG sind über zwei Treppenaufgänge und zwei Aufzüge zu erreichen. Die Aufzüge haben folgende Maße: Kabinenhöhe: 2,20 m Kabinenbreite: 1,10 m Kabinentiefe: 1,40 m Eine separate Parkmöglichkeit für LKW gibt es nicht. Seitens des Auftraggebers werden Parkplätze auf der Brunnenallee durch entsprechende Sperrungen organisiert. Der Auftragnehmer teilt dafür spätestens 4 Wochen vor Anlieferung den genauen Lieferzeitraum und die Menge an LKW nebst Größe mit. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit es zu keinen Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen kommt. Sollte dies doch der Fall sein, werden diese dem Verursacher angelastet und von der Rechnung in Abzug gebracht. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Auch Bruch geht zu dessen Lasten. Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu können.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 1.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 1.000.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für Vermögensschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung mit den jeweiligen v. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 2 abgeschlossene, unternehmensbezogene, geeignete Referenzen (Formular 4.6) aus den letzten 5 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, die die Grundausstattung von mindestens einem naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsraum (Physik, Chemie oder Biologie) mit Mobiliar beinhalten. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtpreis brutto gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/12/2025 09:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen: - ggf. Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer BG ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - ggf. Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige u. zu berücksichtigende Dokumente: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Infoblätter Datenverarbeitung LHP Vergabe u. Verträge - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung - Antidiskriminierungsverpflichtung d. LHP
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 289-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 762abcf9-4747-4469-8567-79e7d65a6b50 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2025 12:39:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 689229-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2025