Deutschland – Arbeitsvermittlungsdienste – Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung - 2 Lose

683108-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Arbeitsvermittlungsdienste – Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung - 2 Lose
OJ S 199/2025 16/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung - 2 Lose
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Die ausgeschriebene Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, die unter Minderungen der Leistungsfähigkeit sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen psychischer und/oder physischer Natur leiden, welche bereits gutachterlich belegt wurden oder deren Begutachtung erfolgen soll.
Kennung des Verfahrens: ace82333-2b18-430d-b1ed-d2f68994cf88
Interne Kennung: OV023.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht, 80520000 Ausbildungseinrichtungen, 79634000 Berufsberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HC5D#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Oranienburg
Beschreibung: Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Die Maßnahme wird in 2 Losen mit je 2 Durchgängen à 10 Monaten durchgeführt. Sie beginnt für beide Lose am 01.04.2026 und endet am 30.11.2027. Für beide Lose sind jeweils 10 Teilnehmerplätze pro Durchgang vorgesehen. Die Maßnahme findet für Los 1 am Standort Oranienburg und für Los 2 am Standort Gransee statt. Eine Angebotsabgabe eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft ist für beide Lose zulässig.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht, 80520000 Ausbildungseinrichtungen, 79634000 Berufsberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 19.01.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zur Art und zur Anzahl des Personals zum Zeitpunkt der Angebotsangabe. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Im Vordruck D. 7 (Referenzliste) der Vergabeunterlagen ist mindestens eine Referenz über Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie Stabilisierung und der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen zu benennen. Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten 3 Jahren aufzuführen. Der Referenznachweis gilt auch als erbracht, wenn die in der Leistungsbeschreibung (siehe Teil B) genannten Leistungen Bestandteil einer Gesamtmaßnahme waren. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Durch den Bieter und bei Bietergemeinschaften für das bevollmächtigte Mitglied ist das Zertifikat über die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III - ausgestellt durch die jeweilige fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) - den Unterlagen beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Erklärung gefordert: "Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis je Los ist als Gesamtangebotspreis (brutto) das Produkt aus allen Teilnehmerplätzen über die gesamten Maßnahmemonate einschließlich der ggf. zu zahlenden Umsatzsteuer unabhängig von Durchgängen, Verweildauer etc. und dem Preis pro Teilnehmerplatz. Der vom Bieter angegebene Angebotspreis wird bei der Ermittlung der Wertungskennzahl herangezogen. Im Angebotspreis sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung des eingereichten Konzeptes
Beschreibung: Der Bieter legt in seinem Konzept detailliert dar, wie er die aufgeführten Inhalte umsetzt und die geforderten Ziele erreichen wird. Die eingereichten Angebote müssen zunächst die formalen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen, um in die weitere Wertung zu gelangen. Hier wird das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhält, im Wege der Best-Angebots-Quotienten-Methode ermittelt. Das Verhältnis der Gewichtung zwischen Leistung und Preis wird mit 70 (Wertigkeitsfaktor für die Leistung WF(Leistung)) und 30 (Wertigkeitsfaktor für den Preis WF(Preis)) festgelegt. Die Prüfung und Bewertung gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: 1. Zur Ermittlung des Leistungswertes des jeweiligen Angebotes L(Angebot) wird zunächst für jedes Los der Konzeptinhalt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Teil C) bewertet. Die Bewertungsmatrix besteht aus einzelnen Wertungsbereichen und -kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Die Angebote werden zunächst hinsichtlich des Konzeptinhalts nach den in der Bewertungsmatrix benannten Wertungsbereichen und -kriterien jeweils mit sogenannten Wertungspunkten - 0 bis 10 Punkte - durch fünf Prüfer des Auftraggebers beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium. Daraus wird für jedes Angebot und jede Bewertung der Punktemittelwert des Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf 2 Nachkommastellen berechnet. Die so ermittelten Punkte werden mit dem in der Bewertungsmatrix angegebenen jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich pro Wertungskriterium der jeweiligen Wertungsbereiche die gewichtete Punktzahl. Diese gewichteten Punktzahlen werden addiert und ergeben im Ergebnis den Leistungswert (L(Angebot)). Unter folgenden Umständen gelangt das Angebot nicht in die weitere Wertung: (1) bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten des Wertungskriteriums "Auftragsverständnis" im Wertungsbereich "Übergreifende Strategie" (2) und bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten von mindestens zwei Wertungskriterien im Wertungsbereich "Darstellung der Umsetzungskonzeption". Im Anschluss an die Konzeptbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig oder ungewöhnlich hoch, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises wird das Passwort für die Urkalkulation vom Bieter angefordert, um anhand der geöffneten Urkalkulation des Bieters und der Kalkulation des Auftraggebers zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrige oder ungewöhnlich hohe Preis angemessen ist, um die vorgegebene Leistung sachgerecht zu erbringen. Das Angebot verbleibt nicht in der weiteren Wertung, falls festgestellt wird, dass die Leistung mit dem angebotenen Preis nicht sachgerecht erbracht werden kann. 2. Für jedes einzelne Angebot wird die Kennzahl Z(Angebot) ermittelt, indem der jeweils ermittelte Leistungswert des Angebots L(Angebot), der ermittelte Leistungswert des besten Angebots L(Bestes Angebot), der niedrigste noch vorhandene Angebotspreis P(Niedrigstes Angebot) und der Preis des Angebots P(Angebot) in die Formel, Seite 8 Teil A der Bewerbungsbedingungen, nach der Best-Angebots-Quotienten-Methode eingesetzt werden. Maßgeblicher Preis ist der rechnerisch geprüfte Brutto-Gesamtpreis für den pro Los im Maßnahmezeitraum 01.04.2026 - 30.11.2027. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem höheren Leistungswert den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Brandenburg
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gransee
Beschreibung: Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Die Maßnahme wird in 2 Losen mit je 2 Durchgängen à 10 Monaten durchgeführt. Sie beginnt für beide Lose am 01.04.2026 und endet am 30.11.2027. Für beide Lose sind jeweils 10 Teilnehmerplätze pro Durchgang vorgesehen. Die Maßnahme findet für Los 1 am Standort Oranienburg und für Los 2 am Standort Gransee statt. Eine Angebotsabgabe eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft ist für beide Lose zulässig.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht, 80520000 Ausbildungseinrichtungen, 79634000 Berufsberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 19.01.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zur Art und zur Anzahl des Personals zum Zeitpunkt der Angebotsangabe. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Im Vordruck D. 7 (Referenzliste) der Vergabeunterlagen ist mindestens eine Referenz über Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie Stabilisierung und der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen zu benennen. Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten 3 Jahren aufzuführen. Der Referenznachweis gilt auch als erbracht, wenn die in der Leistungsbeschreibung (siehe Teil B) genannten Leistungen Bestandteil einer Gesamtmaßnahme waren. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Durch den Bieter und bei Bietergemeinschaften für das bevollmächtigte Mitglied ist das Zertifikat über die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III - ausgestellt durch die jeweilige fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) - den Unterlagen beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Erklärung gefordert: "Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis je Los ist als Gesamtangebotspreis (brutto) das Produkt aus allen Teilnehmerplätzen über die gesamten Maßnahmemonate einschließlich der ggf. zu zahlenden Umsatzsteuer unabhängig von Durchgängen, Verweildauer etc. und dem Preis pro Teilnehmerplatz. Der vom Bieter angegebene Angebotspreis wird bei der Ermittlung der Wertungskennzahl herangezogen. Im Angebotspreis sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung des eingereichten Konzeptes
Beschreibung: Der Bieter legt in seinem Konzept detailliert dar, wie er die aufgeführten Inhalte umsetzt und die geforderten Ziele erreichen wird. Die eingereichten Angebote müssen zunächst die formalen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen, um in die weitere Wertung zu gelangen. Hier wird das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhält, im Wege der Best-Angebots-Quotienten-Methode ermittelt. Das Verhältnis der Gewichtung zwischen Leistung und Preis wird mit 70 (Wertigkeitsfaktor für die Leistung WF(Leistung)) und 30 (Wertigkeitsfaktor für den Preis WF(Preis)) festgelegt. Die Prüfung und Bewertung gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: 1. Zur Ermittlung des Leistungswertes des jeweiligen Angebotes L(Angebot) wird zunächst für jedes Los der Konzeptinhalt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Teil C) bewertet. Die Bewertungsmatrix besteht aus einzelnen Wertungsbereichen und -kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Die Angebote werden zunächst hinsichtlich des Konzeptinhalts nach den in der Bewertungsmatrix benannten Wertungsbereichen und -kriterien jeweils mit sogenannten Wertungspunkten - 0 bis 10 Punkte - durch fünf Prüfer des Auftraggebers beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium. Daraus wird für jedes Angebot und jede Bewertung der Punktemittelwert des Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf 2 Nachkommastellen berechnet. Die so ermittelten Punkte werden mit dem in der Bewertungsmatrix angegebenen jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich pro Wertungskriterium der jeweiligen Wertungsbereiche die gewichtete Punktzahl. Diese gewichteten Punktzahlen werden addiert und ergeben im Ergebnis den Leistungswert (L(Angebot)). Unter folgenden Umständen gelangt das Angebot nicht in die weitere Wertung: (1) bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten des Wertungskriteriums "Auftragsverständnis" im Wertungsbereich "Übergreifende Strategie" (2) und bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten von mindestens zwei Wertungskriterien im Wertungsbereich "Darstellung der Umsetzungskonzeption". Im Anschluss an die Konzeptbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig oder ungewöhnlich hoch, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises wird das Passwort für die Urkalkulation vom Bieter angefordert, um anhand der geöffneten Urkalkulation des Bieters und der Kalkulation des Auftraggebers zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrige oder ungewöhnlich hohe Preis angemessen ist, um die vorgegebene Leistung sachgerecht zu erbringen. Das Angebot verbleibt nicht in der weiteren Wertung, falls festgestellt wird, dass die Leistung mit dem angebotenen Preis nicht sachgerecht erbracht werden kann. 2. Für jedes einzelne Angebot wird die Kennzahl Z(Angebot) ermittelt, indem der jeweils ermittelte Leistungswert des Angebots L(Angebot), der ermittelte Leistungswert des besten Angebots L(Bestes Angebot), der niedrigste noch vorhandene Angebotspreis P(Niedrigstes Angebot) und der Preis des Angebots P(Angebot) in die Formel, Seite 8 Teil A der Bewerbungsbedingungen, nach der Best-Angebots-Quotienten-Methode eingesetzt werden. Maßgeblicher Preis ist der rechnerisch geprüfte Brutto-Gesamtpreis für den pro Los im Maßnahmezeitraum 01.04.2026 - 30.11.2027. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem höheren Leistungswert den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Brandenburg
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f138b3d8-c947-4e3e-a114-6dc3a4c68cb4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2025 10:53:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 683108-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2025

Wähle einen Ort aus Brandenburg

Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen