1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungs-behördlichen Pflichtaufgabe der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Vertragspartner mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere aus dem Potsdamer Stadtgebiet zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: 95460c18-5ff0-4bb6-bf91-d63c999e0130
Interne Kennung: OV-L-327-59-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0HH#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
Beschreibung: Die Pflichtaufgabe der LHP zur Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden, begründet sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 21.12.1993 (Amtsblatt Brandenburg Nr. 1 vom 06.01.1994 S. 2) in Verbindung mit §§ 90a, 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und auf der Grundlage des § 2 Tierschutzgesetzes (TierSchG). Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich zudem auf Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der LHP auf der Grundlage des § 16a des TierSchG zur Verwahrung angewiesen werden. Hierzu zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der LHP als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) und im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten und betreut werden müssen. Die LHP erwartet vom Vertragspartner die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren wie Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien und Fische als Fundtiere und Verwahrtiere. Der Vertragspartner stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadt-gebiet der LHP oder im Umland zur Verfügung. Die Geeignetheit (wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes, der Haltungseinrichtungen samt den Gebäuden) muss nach-gewiesen werden. Die Übergabe der Tiere durch den Auftraggeber an den Vertragspartner muss innerhalb der LHP oder im näheren Umland nicht weiter als 50 km entfernt erfolgen. Der Standort der Tierunterbringung muss an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein, wobei ein restlicher Fußweg von maximal 1 km von einer Haltestelle zum Betrieb toleriert wird.
Interne Kennung: OV-L-327-59-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Die LHP erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis zu 100%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Tierisch Belzig
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 10/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich E-Government
Telefon: +49331289-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Tierisch Belzig
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 048/142/04087
Postanschrift: Mühlenweg 1
Stadt: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: 033842796996
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dba1eb7e-0544-4f31-be0d-1551d12fd468 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2025 09:19:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 676132-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 198/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2025