5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Exin-Oberschule, Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick (1 Stück), Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Str. 32, 16727 Velten (10 Stück), Oberschule Lehnitz, Mühlenbecker Weg 9L, 16515 Oranienburg (40 Stück), Werner-von-Siemens-Schule Gransee, Straße des Friedens 4, 16775 Gransee (3 Stück), Schulzentrum Libertasschule Löwenberg, Am Waldstadion 4, 16775 Löwenberger Land (10 Stück), Linden-Schule, Bernauer Straße 55, 16515 Oranienburg (16 Stück), Margeriten-Schule, Margeritenstraße 3, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf (6 Stück), Regenbogenschule Hennigsdorf, Am Bahndamm 20, 16761 Hennigsdorf (5 Stück), Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Berliner Straße 78, 16761 Hennigsdorf (80 Stück), Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum, André-Pican-Straße 39, 16515 Oranienburg (60 Stück), Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum, Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick (2 Stück), Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Kirschweg 2, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck (40 Stück), Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Hubertusstraße 27, 16547 Birkenwerder (5 Stück), Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Straße 30, 16515 Oranienburg (19 Stück), Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Rathenaustraße 43, 16761 Hennigsdorf (50 Stück), Hedwig-Bollhagen Gymnasium, Emma-Ihrer-Str. 7B, 16727 Velten (60 Stück), Louise-Henriette-Gymnasium, Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8, 16515 Oranienburg (10 Stück), Marie-Curie-Gymnasium, Waldstraße 1a, 16540 Hohen Neuendorf (40 Stück), "F.F. Runge"-Gymnasium, Willy-Brandt-Str. 20, 16515 Oranienburg (15 Stück), Strittmatter-Gymnasium, Oranienburger Straße 30a, 16775 Gransee (4 Stück),
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 510458-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wurde aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen wurden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel