1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Beschreibung: Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Kennung des Verfahrens: 3d87b420-d1fc-4827-a873-ce6f1b4ba5d8
Vorherige Bekanntmachung: 530686-2025
Interne Kennung: IV10317125
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Aufgabenträger Landkreis Oder-Spree vergibt die Leistungen des übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr inklusive ein- und ausfahrender Verkehre in benachbarte Gebietskörperschaften in seinem Zuständigkeitsbereich in einem offenen wettbewerblichen Vergabeverfahren. Der Aufgabenträger nimmt damit seine Funktion als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 wahr. Am 16.07.2026 laufen die Liniengenehmigungen in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "On-Demand-Verkehr DALLI" und die darauf beruhenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) aus. In Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) werden Auftrag und Genehmigungen in einem dualen, zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde abgestimmten arbeitsteilig geregelten Verfahren vergeben bzw. erteilt: - Die Leistungsvergabe durch den Aufgabenträger mit Erteilung einer öDK bei Los 1 eines öDA bei Los 2 in der Form des Abschlusses von Verkehrsverträgen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und - das anschließende Genehmigungsverfahren mit Erteilung öffentlich-rechtlicher Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Linienbündel Oder-Spree/Bus
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Oder-Spree und mit Teilleistungen in den Landkreis Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland- sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 530686-2025
Zusätzliche Informationen: Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, welche nicht länger als 3 Monate zurückliegt; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistung, wobei das Ende der Leistung nicht länger als drei Jahre zurückliegt; Die angegebene Referenzleistung muss geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Neben der Angabe von Leistungen als Konzessionsinhaber ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), nachgewiesen durch die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung § 4 Abs. 1 PBZugV oder Bescheinigung der IHK gemäß §§ 6 bzw. 7 PBZugV.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)
Beschreibung: Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)
Beschreibung: Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)
Beschreibung: Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung geprüft und mit dem Aufgabenträger abgestimmt werden. Ziel ist es, bei Neubeschaffung von Fahrzeugen die Möglichkeiten zur freiwilligen Berücksichtigung der CVD-Anforderungen zu prüfen und gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree eine sachgerechte, wirtschaftlich tragfähige Entscheidung zu treffen. Die Bewertung des optionalen Umsetzungskonzepts erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere Aussagen zu nachfolgenden Themen erwartet: - Darstellungen der Optionen für eine Umsetzung (Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Auswirkungen auf den Betrieb) - Technische Umsetzung in Bezug zur notwendigen Infrastruktur (Lade- bzw. Betankungsorte, Betriebshof- und Werkstattanforderungen) - Risikoanalyse Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die kein Umsetzungskonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 10 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche eine zuverlässige Umsetzung erwarten lassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VGV). Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages und Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung festgelegt. Eine anonymisierte Liste der einbezogenen Arbeitnehmer sowie alle relevanten Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Vergabeunterlagen. Die relevanten Betriebsvereinbarungen sind entweder zu übernehmen oder neue Vereinbarungen zu schließen, die eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer ausschließen. Zusätzlich verpflichtet sich der Betreiber zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben laut BbgVergG und weist dies jährlich entsprechend der Festlegungen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages sowie Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung nach.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: - Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbarer Rechtsform; - Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder (vgl. § 53 Abs. 9 VGV)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oder-Spree
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: On-Demand-Verkehr DALLI
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von mindestens 6 Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und vor Wochenfeiertagen von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie Teile von Rietz-Neuendorf
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 530686-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, welche nicht länger als 3 Monate zurückliegt; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistung, wobei das Ende der Leistung nicht länger als drei Jahre zurückliegt; Die angegebene Referenzleistung muss geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Neben der Angabe von Leistungen als Konzessionsinhaber ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), nachgewiesen durch die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung § 4 Abs. 1 PBZugV oder Bescheinigung der IHK gemäß §§ 6 bzw. 7 PBZugV.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)
Beschreibung: Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)
Beschreibung: Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bei Angebot nach § 44 PBefG (max. 10 Punkte)
Beschreibung: Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung bereits mit Inbetriebnahme eingehalten werden. Für den verpflichtenden Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen. Es ist zu beachten, dass der potenzielle und verpflichtende Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge sich auch im Zuschlagskriterium "Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept" widerspiegeln muss. Berücksichtigt wird der Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen an der Gesamtflotte des Leistungsgegenstands (einschließlich Reservefahrzeuge), zu dessen Einsatz sich der Bieter selbst verpflichtet. - 10 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 100 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 9 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 90 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 8 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 80 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 7 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 70 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 6 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 60 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 5 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 50 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 4 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 40 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 3 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 30 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 2 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 20 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 1 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 10 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 0 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit keinem emissionsfreien Fahrzeug erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VGV). Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages und Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung festgelegt. Eine anonymisierte Liste der einbezogenen Arbeitnehmer sowie alle relevanten Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Vergabeunterlagen. Die relevanten Betriebsvereinbarungen sind entweder zu übernehmen oder neue Vereinbarungen zu schließen, die eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer ausschließen. Zusätzlich verpflichtet sich der Betreiber zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben laut BbgVergG und weist dies jährlich entsprechend der Festlegungen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages sowie Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung nach.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: - Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbarer Rechtsform; - Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder (vgl. § 53 Abs. 9 VGV)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oder-Spree
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Registrierungsnummer: 12-12992262163063-66
Postanschrift: Breitscheidstraße 7
Stadt: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
Telefon: +49 3366 35-1805
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 50500fce-1aac-45a3-b4b0-b4e2aa2fa017 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2025 20:26:05 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 631561-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/09/2025