2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66190000 Anleihenvermittlung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTF53SVRH Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Betrug: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Korruption: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.