Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)

530686-2025 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
OJ S 154/2025 13/08/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
E-Mail: oepnv@l-os.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Beschreibung: Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden insgesamt 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Interne Kennung: IV10317125
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHE69 Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung seinen Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Durchführung der beschriebenen Leistung mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg, Lindenallee 51, in 15366 Hoppegarten, zu stellen ist. Fristauslösend ist die Veröffentlichung der beabsichtigten Dienstleistungen dieser Vorabbekanntmachung. Die Beschaffung erfolgt in Form eines wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erlöse im Rahmen des Einnahmeaufteilungsverfahrens aus der verpflichtenden Anwendung des VBB-Tarifs, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften gemäß Art. 3 Abs. 3, 2 lit. l VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, gedeckt wird. Es gilt das ÖPNV-Gesetz Brandenburg mit der dazu erlassenen ÖPNV- Finanzierungsverordnung, wobei die an die Aufgabenträger ausgereichten Landesmittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz Brandenburg für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre nicht bereitgestellt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Bei einer beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Durchführung einzelner bzw. aller Lose müssen nachfolgende Mindestanforderungen vollständig erfüllt sein: - Beantragung von vollständigen Losen und für die gesamte vorgegebene Laufzeit; - keine Zuschussforderung an den Aufgabenträger für die Durchführung der Leistungen je Los; - vollständige Anwendung und Anerkennung des Verbundtarifs (VBB-Tarif) und Teilnahme am eTicketing sowie der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg; - verpflichtende Einhaltung der qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5.1 des NVP; über den Nahverkehrsplan hinausgehende qualitative Anforderungen sind den einzelnen Losen zugeordnet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Linienbündel Oder-Spree/Bus
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Bei besonderen Angebotsformen der Produkte PlusBus und TaktBus sind zusätzliche Markenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu schließen. Linien in Form von PlusBussen müssen die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift PlusBus des Landes Brandenburg erfüllen (https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vvplusbus_2018);
Interne Kennung: 1
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Oder-Spree und mit Teilleistungen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder)
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen Mindestvorgaben zu Bedienstandards gemäß Kapitel 4.4 des geltenden Nahverkehrsplanes (NVP) und Berücksichtigung der Maßnahmen im Regionalbusverkehr (Kapitel 4.5.2 NVP) sowie Stadtverkehre (Kapitel 4.5.3 NVP); - besondere Berücksichtigung der aktuellen Beförderungsqualität im Schülerverkehr gemäß Kapitel 4.4.4 NVP, wobei eine Neuordnung der Linienverkehre mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung zu keiner Verschlechterung der Warte- und Reisezeiten, zusammengefasst als Schulwegezeiten führen darf; - Bei besonderen Angebotsformen der Produkte PlusBus und TaktBus sind zusätzliche Markenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu schließen. Linien in Form von PlusBussen müssen die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift PlusBus des Landes Brandenburg erfüllen (https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vvplusbus_2018);
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0002
Titel: On-Demand-Verkehr DALLI
Beschreibung: Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von 6 elektrifizierten Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und Feiertag von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Für die Nutzung des Markennamens "DALLI Oderland-Spree" ist eine Markenvereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree abzuschließen, welche das Corporate Design sowie Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien enthält. - Ergänzende Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz: Parallelbetrieb von bis zu 6 Großraum-Personenkraftwagen (zzgl. Reservefahrzeug), davon 4 Fahrzeuge mit mind. 6 Fahrgastsitzplätzen und 2 behindertengerechte Fahrzeuge mit mind. 5 Sitzplätzen; Vorhalten eines Lademanagements für die Fahrzeuge - Vorgaben zum Personaleinsatz gemäß Kapitel 5.1 des NVP
Interne Kennung: 2
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie Teile von Rietz-Neuendorf
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß der o. g. Losbeschreibung; - Für die Nutzung des Markennamens "DALLI Oderland-Spree" ist eine Markenvereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree abzuschließen, welche das Corporate Design sowie Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien enthält.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Registrierungsnummer: 12-12992262163063-66
Postanschrift: Breitscheidstraße 7
Stadt: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
E-Mail: oepnv@l-os.de
Telefon: +49 3366 35-1805
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af8724c2-bd02-4134-8c44-9cc0e30d28ff - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2025 14:56:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 530686-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 15/12/2025

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