1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz
Beschreibung: Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk, RB74 Meyenburg – Pritzwalk West. Im Hinblick auf die geplante Generalsanierung auf der Hamburger Bahn besteht das Netz aus zwei Betriebsstufen, die sich in folgende Zeiträume gliedern: Betriebsstufe 1: Vom Fahrplanwechsel am 14.12.2025 bis zum 30.04.2026 mit einem Leistungsvolumen von ca. 54.300 Zkm. Betriebsstufe 2: Vom 01.05.2026 bis zum 12.12.2026 mit einem Leistungsvolumen von ca. 160.500 Zkm sowie im Zeitraum vom 13.12.2026 bis zum 11.12.2027 mit einem Leistungsvolumen von ca. 257.500 Zkm.
Kennung des Verfahrens: 4257da20-ebd7-4b80-a002-a5b9bf525d90
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ostprignitz-Ruppin (DE40D), Prignitz (DE40F)
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Aufgabenträger führt als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV durch, allerdings mit der Besonderheit, dass es jedem Unternehmen ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs offen steht. Mit dieser Bekanntmachung werden Unternehmen aufgefordert, Erstangebote abzugeben und Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Eignung vorzulegen. Mit den Unternehmen, die zulässige Erstangebote abgegeben haben, für die keine Ausschlussgründe vorliegen und die die Eignung nachweisen, wird das Verhandlungsverfahren gemäß den Vorgaben von § 17 Abs. 6 bis 14 VgV durchgeführt. Mit dieser Verfahrensgestaltung soll größtmöglicher Wettbewerb unter gleichzeitiger Zeitersparnis erreicht werden. Aus technischen Gründen der Vergabeplattform muss gleichwohl ein fristgebundener Teilnahmeantrag gestellt werden. Nachweise zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen müssen diesem noch nicht beigefügt sein. Das Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich in mehreren Stufen durchgeführt. Es ist folgender Ablauf vorgesehen: (1) Erste Stufe: Abgabe eines Teilnahmeantrags. Dem Teilnahmeantrag müssen noch keine Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung beigefügt werden. Die Zulassung der Antragsteller zur zweiten Stufe erfolgt vorläufig und unter dem Vorbehalt einer Prüfung der geforderten Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und ihrer Eignung in der zweiten Stufe. (2) Zweite Stufe: Abgabe der Erstangebote und Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung. (3) Dritte Stufe (ggf.): Soweit keine Zuschlagserteilung auf Grundlage der Erstangebote erfolgt, werden Ver-handlungen durchgeführt. (4) Vierte Stufe (ggf.): Soweit Verhandlungen durchgeführt wurden: Aufforderung und Abgabe eines endgültigen Angebots.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - GWB - VO (EG) Nr. 1370/2007
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind die nachfolgend genannten Nachweise vorzulegen: (aa) Eigenerklärung des Bieters (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter gibt dazu im Angebotsschreiben Handelsregisterdaten und USt.-ID-Nummer an. (bb) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. (cc) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde (vgl. Positionspapier der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8. November 2001 zur kartellrechtlichen Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen in Anlage BB6 der Vergabeunterlagen). Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit als Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz
Beschreibung: Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk, RB74 Meyenburg – Pritzwalk West.
Interne Kennung: PR7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Option umfasst die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein Fahrplanjahr bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit einem Leistungsvolumen von ca. 257.500 Zkm.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 11/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Die Angabe unter Ziffer 5.1.9 am Ende über die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist unzutreffend und nur erfolgt, weil das Formular keine korrekte Angabe zulässt. Es besteht keine Mindestanzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Anforderungen an die Eignung betreffen ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Satz 2 GWB). Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Aufgabenträger sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die nachfolgend aufgezählten Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist hält die Vergabestelle die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) sind folgende Unterlagen mit dem jeweiligen Angebot vorzulegen: aa) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie eine solche Bescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird. cc) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: b) Zum Nachweis der wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sind folgende Unterlagen mit dem jeweiligen Angebot vorzulegen: aa) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; bb) Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die nach Satz 1 und 2 vorzulegenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach cc) ausreichend. Sofern die Erstellung der Erklärung nach cc) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Unterlagen nach bb) Satz 1 bzw. Satz 2 für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. cc) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Information nicht bereits in den Nachweisen zu bb) enthalten sind. Sofern die Erstellung einer Erklärung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage der Erklärungen für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach aa) bis cc) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) sind folgende Unterlagen mit dem jeweiligen Angebot vorzulegen: Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignungsleihe: Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten und Mittel eines anderen, z. B. eines mit ihm verbundenen Unternehmens, berufen will. § 47 VgV ist zu beachten. Möchte der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche Befähigung für Berufsausübung (Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste) und die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzliste) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt, und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben dieser Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften: (1) Die Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf weder bei den Aufgabenträgern noch bei der Beauftragten liegen. (2) Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder zu benennen. Das Angebot muss die in den Vergabeunterlagen enthaltene Erklärung bei Bietergemeinschaft enthalten. Im Angebotsschreiben genügt die Eintragung durch das Mitglied der Bietergemeinschaft, das in der Erklärung bei Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter benannt ist sowie der Vor- und Zuname der dieses Mitglied der Bietergemeinschaft vertretenden Person bzw. Personen in Textform. Es ist nicht erforderlich, am Ende des Angebotsschreibens alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu nennen. (3) Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Zu benennen ist auch ein für das gemeinsame Angebot verantwortlicher Ansprechpartner. (4) Bezogen auf die Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften legen sämtliche Nachweise nach Kapitel 6 Abs. 2 und 3 zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sowie zu gegebenenfalls durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Hinsichtlich der Befähigung und Er-laubnis zur Berufsausübung (Kapitel 6 Abs. 3 b) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Kapitel 6 Abs. 3 d) gilt die Vorgabe nach Satz 1 jedoch nur, soweit die Nachweise Leistungen betreffen, die das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem Angebot erbringt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB verwiesen.
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Registrierungsnummer: 12-121096894459710-85
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 0331 8661719
Fax: 0331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1adca15b-eb5b-4e15-97c2-49c9fdd0323d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2025 18:15:28 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 515736-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2025