5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34113000 Fahrzeuge mit Allradantrieb, 34144400 Straßeninstandhaltungsfahrzeuge
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Kalkulationspläne zählen zu den Geschäftsgeheimnissen. Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen. Typischerweise zählen hierzu zum Beispiel Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Prototypen, Forschungsergebnisse, Formeln und Rezepte.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist abgelaufen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Märkisch-Oderland / Fachdienst Organisation / Zentrale Vergabestelle