Deutschland – Technische Beratung und Konstruktionsberatung – Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §§ 53, Anlagengruppen 1 - 5, Lph 2 - 9

505519-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Beratung und Konstruktionsberatung – Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §§ 53, Anlagengruppen 1 - 5, Lph 2 - 9
OJ S 146/2025 01/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §§ 53, Anlagengruppen 1 - 5, Lph 2 - 9
Beschreibung: Das Havelhaus (BGF rd. 300 m2) mit Kuhstall (rd. 193 m2) liegt in Potsdam, im südwestlichen Teil des Parks Babelsberg (UNESCO Welterbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin"). Die 2-geschossige Turm-Villa (Reinhold Persius, 27.08.1835 - 12.12.1912) im neugotischen Stil und das dazugehörige Stallgebäude wurden 1883 fertig gestellt. Das vorherige Gebäude war abgebrannt, die Ruine wurde in die Villa integriert. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI §§ 52 ff, KG 410 - LP 2 bis 8 für die Technische Ausrüstung zur Umbau- und Modernisierungsmaßnahme des Havelhauses inkl. dazugehörigem Stallgebäude (vgl. Abschnitt 5.1). Als Budget stehen für die Gesamtbaumaßnahme 4,1 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Die vorläufig geschätzten Baukosten der Kostengruppen 300 betragen rd. 1,79 Mio. EUR brutto, die Kostengruppen 400 - AGr 1 - 5 rd. 0,52 Mio. EUR. Die Beauftragung soll bis 09/2025 erfolgen, die Baudurchführung (LP 8) im Zeitraum 08/2027-06/2030; Übergabe nach Abschnitt H RBBau: bis 07/2030.
Kennung des Verfahrens: 441dd8e4-0745-4699-b3ff-525cc5e312c5
Interne Kennung: 2253135
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Havelhaus im Park Babelsberg
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYTLEH4KED Unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führe zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Betrug: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Korruption: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §§ 123, 124 regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §§ 53, Anlagengruppen 1 - 5, Lph 2 - 9
Beschreibung: Das Havelhaus (Entwurf Reinhold Persius (27.08.1835 - 12.12.1912) steht im südwestlichen Teil des Parks Babelsberg, Teil des UNESCO Welterbes "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin". Das Ensemble aus einer 2-geschossige Villa im neugotischen Stil und einem dazugehörigen Stallgebäude wurde 1883 fertiggestellt. Es entstand auf der Fläche eines abgebrannten Gebäudes, die Ruine wurde in die Turmvilla integriert. Havelhaus, Stallgebäude und die dazugehörigen Freiflächen befinden sich im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg (SPSG). Schloss- und Parkanlage Babelsberg stehen mit allen baulichen, gärtnerischen, technischen Anlagen und Einfriedungen unter Denkmalschutz (Denkmalliste des Landes Brandenburg (MIDAS-Obj.Nr. 09156104); *** Seit 2016 stehen das Havelhaus und der ehemalige Kuhstall leer. Leerstand und Instandsetzungsrückstau der letzten Jahrzehnte führten dazu, dass derzeit keine Vermietung möglich ist. Der Innenausbau ist desolat und die haustechnische Ausstattung entspricht nicht dem Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen, dies betrifft insbesondere auch den Brandschutz. Darüber hinaus ist das Havelhaus mit Holzschutzmitteln kontaminiert. Teile des Gebäudes, inkl. Dachgeschoss, sind deshalb derzeit nicht nutzbar. Ein Gutachten zum Umfang der Schadstoffbelastung liegt voraussichtlich bis zur Beauftragung vor. *** Ziel der Maßnahme ist neben dem denkmalgerechten Umbau und der technischen Modernisierung des Havelhauses und des ehemaligen Kuhstalls die Aufwertung des südwestlichen Parkeingangs mit neuer Wegeführung in den Park. *** Das Havelhaus soll künftig im Hochparterre und 1. OG als Wohngebäude mit voraussichtlich - in Abhängigkeit von der bauordnungsrechtlich nutzbaren Wohnfläche - 3 Wohneinheiten genutzt werden. Im Souterrain und im Stallgebäude kann die Basisstation für ein Coffeebike eingerichtet werden. Hausanschluss und Haustechnik sind im Souterrain vorzusehen. Der Stall soll als Kalt-Lager / Lapidarium für Spolien dienen. Der Hof zwischen den Gebäuden soll als Besucherempfang mit Bänken, Schautafeln, Übersichtsplänen und digitalen Angeboten ausgestattet werden. *** Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um einen Umbau im Sinne des §56 HOAI. Es sind keine Bestandsanlagen der Technischen Ausrüstung anzuschließen bzw. wieder zu verwenden. Es sind vollständig neue Technische Anlagen vorzusehen. Für neu errichtete Anlagenteile erfolgt eine Vorgabe der Anschlusswerte gemäß den Bestandsdokumentationen. Vorgesehen sind die Erneuerung der technischen Ausrüstung für die geplante Wohnungsnutzung, Installationen zur Betreibung eines Coffebikes, Modernisierung der Elektroanlage im ehemaligen Kuhstall (Nutzung als zukünftiges Lapidarium), Ertüchtigung des vorhandenen Gasanschlusses nach Erfordernis, Erneuerung der Blitzschutzanlage im Dachbereich sowie im Bereich der Fassaden, Überprüfung und ggf. Ertüchtigung des umlaufenden Ringerders, Überprüfung des möglichen Einsatzes einer PV-Anlage. Der Einsatz von alternativen/regenerativen Heizsystemen ist zu prüfen. Weiterführende Angaben sind in "250703_Aufgabenstellung-Fachplanung Technische Ausrüstung" nachzulesen. *** Die Integration der zu erneuernden Technischen Anlagen in die historische Bausubstanz muss unter Berücksichtigung des maximal möglichen Substanzerhalts erfolgen. Deshalb sind die Abstimmungsergebnisse (bspw. zu notwendigen Bauteildurchdringungen) mit der Objektplanung zwingend frühzeitig in die Planung zu integrieren. Bei der Umbau- und Modernisierungsmaßnahme sind in besonderem Maß die Belange des baulichen Denkmalschutzes zu beachten. Alle Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte mit der SPSG als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Denkmalfachbehörde abzustimmen. *** Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI §§ 53, Anlagengruppen 1 - 5, Lph 2 - 9; siehe Anlage VM 3-2 - spezifische Leistungspflichten. Der Leistungsumfang entspricht den Stufen 1 bis 5 Leistungen des RBBau-Mustervertrags Tragwerksplanung. *** Bauwerkskosten geschätzt brutto: KGr 300 ca. 1,79 Mio.EUR, KG 400 für Ing-Bau rd. 0,52 Mio. EUR Mio EUR / HOAI 2021: Honorarzone gem. §51: III; Honorarsatz nach Einschätzung des Bieters; mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) gem. § 4 (3): 0 EUR; Umbau- und Modernisierungszuschlag gem. § 36(1): 0 EUR (s. HAV_VgV_Aufgabenstellung-Technische Ausrüstung_20250522); *** Voraussichtl. zeitl. Ablauf: Beauftragung bis 08/2025, Planung Lph 2: 08/2025 - 02/2026 / Lph 3+4: 03/2026 - 07/2027 / Lph 5-7: 08/2027 - 11/2028 / Baudurchführung (Lph 8): 08/2027 - 06/2030 / Übergabe nach Abschnitt H RBBau: bis 07/2030. Gesamtbauzeit einschl. Außenanlagen rd. 5 Jahre. Die Vergabe erfolgt stufenweise nach RBBau (s. Ziff. II.2.11). *** Die Leistungen der Planung der Ingenieurbauwerke (Medienerschließung), der Objektplanung, der Tragwerkplanung, Freianlagenplanung werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Interne Kennung: 2253135
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung bzw. den Abruf aller Stufen. Der Abruf der Leistungsstufen, die der Auftraggeber mit dem Vertrag Tragwerksplanung vereinbart, steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie schriftlich abruft. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Alles Weitere regelt § 4 des Vertrags Tragwerksplanung. Die stufenweise Beauftragung bedeutet, dass der Auftraggeber zunächst nur bestimmte Leistungsphasen oder Teile der Leistung beauftragt und sich vorbehält, weitere Stufen zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Angedacht ist eine vorgezogene Schadstoffsanierung, deren Grundlage die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchung bilden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Havelhaus im Park Babelsberg
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sonstige Eignungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterien / Wertungsmatrix (siehe Formblatt Kriterien / Wertungsmatrix) Mindestanforderungen an die Bieter und die max. 3 Referenzprojekte der Bieter / Nachweis zu vergleichbaren Leistungen (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2017): a.) Die Projektbearbeitung/bearbeitete Leistungsphasen aller Referenzprojekte liegt im Zeitraum zwischen 01/2018 und 07/2025 und es wurden Planungsleistungen nach § 53 ff. HOAI 2021 erbracht b.) Alle Referenzprojekte (im Zeitraum nach 01/2018) sind der Kategorie Bauen im Bestand i.S. §2 HOAI 2013 zuzuordnen und es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstung (Agr 1 bis 5) nach § 53 HOAI 2021 erbracht. d.) Mind. 1 Referenzprojekt muss eine Brutto-Grundfläche (BGF gem. DIN 277) von ? 300 m2 ausweisen e.) Mind. 1 Referenzprojekt ist als Baudenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz eingetragen f.) Durch die Summe der eingereichten Referenzprojekte müssen im Leistungszeitraum zwischen 01/2018 bis 07/2025 alle LPh 2 bis 8 i. S. § 55 HOAI 2021 die Anlagengruppen 1 bis 5 i.S. § 53 HOAI 2021 mindestens einmal nachgewiesen werden. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn (spätestens bis 07/2025) Hinweise: Die Mindestanforderungen a.) bis f.) können kombiniert über ein Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. g.) Mindestanforderungen an die Referenzprojekte - max. zwei Referenzprojekte des Projektleiters und max. zwei Referenzprojekte des stellvertr. Projektleiters: Die Projektbearbeitung/bearbeitete Leistungsphasen aller Referenzprojekte liegt im Zeitraum zwischen 01/2018 und 07/2025 und es wurden Planungsleistungen nach § 53 ff. HOAI 2021 erbracht. Die als Projektleiter und stellvertretender Projektleiter für die zu vergebende Leistung benannten Personen decken gemeinsam die Fachgebiete HLS und Elektro ab. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzobjekt 1 und 2 des Projektleiter / Gewichtung gesamt 36%: a) Der Projektleiter war bei dieser Referenz als Projektleiter in den Pos. 4.1 a) oder 4.1 b) (s. Kriterien / Wertungsmatrix) tätig = 5 Punkte / Der Projektleiter war bei dieser Referenz als stellvertr. Projektleiter tätig = 2 Punkte // b) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Umbau, Modernisierung bzw. Instandsetzung (i.S.d. § 2 HOAI, Abs. 5, 6 und 8) überwiegend (bezogen auf m2 Brutto-Grundfläche) eines Baudenkmals = 5 Punkte bzw. eines Bestandsgebäudes mit mind. Honorarzone III (gem. § 56 HOAI) = 3 Punkte c) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt mit Wohnnutzung d) Durch den Projektleiter wurden im Zeitraum 01/2018 - 07/2025 folgende Leistungsphasen mit folgenden Anlagegruppen gemäß § 53 und 55 HOAI erbracht: Jede bearbeitete Leistungsphase wird mit 1 Punkt bewertet. Die max. erreichbare Punktzahl beträgt je Referenzprojekt 35 Punkte: Lph 2 bis 8 = 7 Leistungsphasen multipliziert mit 5 Anlagegruppen. Eine darunterliegende Punktzahl (Anzahl Lph x Anzahl AGr) wird durch Interpolation ermittelt (s. HAV_TA_Kriterien_Wertungsmatrix). *** Referenzobjekt 1 und 2 des stellvertr. Projektleiters / Gewichtung gesamt 24%: a) Der stellvertr. Projektleiter war bei dieser Referenz als stellvertr. PL in den Pos. 4.1 a) oder 4.1 b) (s. Kriterien / Wertungsmatrix) tätig = 3 Punkte // Der stellvertr. Projektleiter war bei dieser Referenz als Projektmitarbeiter in den Pos. 4.1 a) oder 4.1 b) (s. Kriterien / Wertungsmatrix) tätig = 1 Punkt b) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Umbau, Modernisierung bzw. Instandsetzung (i.S.d. § 2 HOAI, Abs. 5, 6 und 8) überwiegend (bezogen auf m2 Brutto-Grundfläche) eines Baudenkmals = 3 Punkte bzw. eines Bestandsgebäudes mit mind. Honorarzone III (gem. § 56 HOAI) = 1 Punkte c) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt mit Wohnnutzung d) Durch den Projektleiter wurden im Zeitraum 01/2018 - 07/2025 folgende Leistungsphasen mit folgenden Anlagegruppen gemäß § 53 und 55 HOAI erbracht: d) Durch den Projektleiter wurden im Zeitraum 01/2018 - 07/2025 folgende Leistungsphasen mit folgenden Anlagegruppen gemäß § 53 und 55 HOAI erbracht: Jede bearbeitete Leistungsphase wird mit 1 Punkt bewertet. Die max. erreichbare Punktzahl beträgt je Referenzprojekt 35 Punkte: Lph 2 bis 8 = 7 Leistungsphasen multipliziert mit 5 Anlagegruppen. Eine darunterliegende Punktzahl (Anzahl Lph x Anzahl AGr) wird durch Interpolation ermittelt (s. HAV_TA_Kriterien_Wertungsmatrix). Bewertung Honorarangebot / Gewichtung: 40% Wertung Gesamt: 100% *** Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bieteranzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bietern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2025 08:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/09/2025 08:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): EU - 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): EU - Eigenerklärung EU Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Registrierungsnummer: DE138408360
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +493319694-0
Fax: +49 3319694-373
Internetadresse: https://spsg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Registrierungsnummer: DE138408360
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +493319694-0
Fax: +49 3319694-373
Internetadresse: https://spsg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2e958147-919c-4086-b0a2-94f7050d718a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2025 12:53:30 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 505519-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/08/2025

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