2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Helenesee befindet sich im Bundesland Brandenburg auf der Fläche des Stadtgebietes von Frankfurt (Oder). Der Helenesee liegt südlich der Stadt Frankfurt (Oder) etwa zwischen den Ortslagen Brieskow-Finkenherd und Müllrose.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYR2YTCBZXK03 Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten. Die Frist für Aufklärungsfragen endet am 28.08.2025, um 10:00 Uhr. Anfragen nach Ablauf der Frist können unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Rechtzeitig eigegangene Anfragen werden bis zum 28.08.2025 beantwortet. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit, ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. Bitte alle Unterlagen sorgfältig durchlesen! Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Andernfalls muss das Angebot zwingend gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen, die über das Bieterpool hochgeladen wurden (Hochladen über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Angebote). Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls., doc., odt. bzw. pdf) verwendet werden. Wir bitten um rechtzeitiges Hochladen der Angebote. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex Support in Verbindung setzen. Es muss ein Nachweis des Vergabemarktplatzes Brandenburg vorliegen, dass ein Hochladen nicht möglich war! Angebote die über den Button Kommunikation hochgeladen werden oder per E-Mail übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden! Postalische Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) in Verbindung mit der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 07.06.2011 sind die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des beauftragten Unternehmens, welches bei der Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand mitwirkt, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. Das Muster einer Verpflichtungserklärung ist als Anlage dieser Ausschreibung beigefügt. Die Verpflichtung erfolgt mit allen beteiligten Personen im Rahmen einer Anlaufberatung in den Räumen des Auftraggebers. Ergänzende Hinweise: Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. Sollte es nach Zuschlagserteilung zu einer rechtlich begründeten Kündigung des Vertrages, einzelner Lose oder Gewerke kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den Bieter des nächstranghöheren Angebotes zu geben. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: keine Angabe
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Betrug: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Korruption: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen