1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
Beschreibung: Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb eines temporären Übergangsangebots als besonders niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP zu gewährleisten. Das Übergangsangebot ist eine für die Teilnehmenden mit einer psychischen Erkrankung kostenlose, besonders niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit, Teilhabe in sog. Wartephasen wahrzunehmen. Langfristig dient dieses Angebot auch der Prävention von chronifizierten psychischen Erkrankungen, um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe) reduzieren und die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen Ausbildung/Hochschulausbildung fördern zu können. Das sog. niederschwellige Übergangsangebot ist mit seinem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Leistungen des sog. niederschwelligen Übergangsangebotes werden durch die LHP an den Auftragnehmenden / die Auftragnehmende übertragen. Das Angebot wird im nachfolgenden verkürzt als "niederschwelliges Übergangsangebot" bezeichnet. Die Abgrenzung des niederschwelligen Übergangsangebotes zu anderen Angeboten ist folgendermaßen einzuordnen. - Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II: Leistungen nach dem SGB II sollen Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit fördern, als Beispiel kann die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-Maßnahme) (vgl. § 16d SGB II) genannt werden. Inanspruchnahme ist ebenfalls hochschwellig und oftmals sind die Klienten/Klientinnen für die entsprechende AGH-Maßnahme nicht ausreichend belastbar. - Leistungen aus dem SGB V: Leistungen nach dem SGB V, wie Psychiatrie, Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung oder Tagesklinik, haben vorrangig einen Behandlungsauftrag für die zu behandelnden Patienten/Patientinnen. - Leistungen aus dem SGB IX: Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) bedürfen einen schriftlichen Antrag der Klienten/Klientinnen und sind besonders hochschwellig. Nach § 102 SGB IX beinhaltet die EGH Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe. - Gemeindepsychiatrische Angebote im Rahmen des BbgGDG: Die Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS) ist zwar niederschwellig und unbürokratisch, beinhaltet aber keine arbeitsmarktnahen (Teilhabe-)Angebote. 1.2 Zielgruppe Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, seine Leistungen ausschließlich für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, die einen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam haben, zu erbringen, insbesondere für: - Menschen, die eine psychische Erkrankung mit ärztlicher Diagnose aufweisen, - Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen seelischen Behinderung bedroht sind, - Menschen mit sog. Doppeldiagnosen (z. B. Suchterkrankung kombiniert mit einer oder mehreren anderen psychischen Erkrankungen), - Menschen ohne Krankheitseinsicht. Grundsätzlich handelt es sich bei der o.g. Zielgruppe um Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die sich aktuell in einer sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphase befinden. Ausschlusskriterien der Zielgruppe sind Menschen mit einer akuten Psychose und Menschen mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten sowie die Inanspruchnahme von anderen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, wie EGH oder Leistungen anderer sozialpsychiatrischer Arbeits- oder Beschäftigungsmaßnahmen. Menschen, die außerhalb der LHP wohnhaft sind, sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Auch eine Fremdfinanzierung durch andere Landkreise oder kreisfreie Städte im Land Brandenburg oder anderen Bundesländern ermöglicht keine Teilnahme. Minderjährige Kinder von psychisch- und / oder suchtbelasteten Eltern (KipsE) sind keine Zielgruppe. Jedoch sind KipsE eine besonders vulnerable Zielgruppe, die im besonderen Maße zu beachten und zu berücksichtigen sind. Dabei ist von dem/der Auftragnehmenden abzuklären, inwieweit bezogen z. B. auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein etwaiger Handlungsbedarf besteht. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Eltern die notwendigen und weiterführenden Hilfen außerhalb des niederschwelligen Übergangsangebotes erhalten. Hierfür sind entsprechende verbindliche tragfähige Kooperationen mit den relevanten Angeboten der Gemeindepsychiatrie und der weiteren Angebotslandschaft im Bereich des SGB VIII zu schließen. Ein explizites Angebot für KipsE in dem niederschwelligen Übergangsangebot ist nicht vorzuhalten. 2.1 Leistungsgegenstand Ab dem 01.01.2026 vereinbart die LHP mit dem/der Auftragnehmenden die Schaffung und den Betrieb eines Übergangsangebotes mit besonders niederschwelliger Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP mit 20 Plätzen. Die Inhalte des niederschwelligen Übergangsangebotes werden im nachfolgenden exemplarisch und in Auszügen aufgelistet. Die Beschreibungen sind nicht abschließend. Die Grundlage des Leistungsangebotes des Übergangsangebotes ist ein zeitlich begrenztes besonders niederschwelliges, unbürokratisches und kostenloses Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen in sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphasen. Ziel ist es, über Teilhabe, sinnstiftende, tagesstrukturierende und arbeitsmarktnahe Tätigkeiten Chronifizierungen, dem Verlust vorangegangener (Therapie-)Erfolge oder erneuten Krisen vorzubeugen. Darüber hinaus soll eine alters- und bedarfsgerechte Stabilisierung stattfinden, um für die Teilnehmenden einen weiteren Schritt in eine Arbeits- oder Ausbildungssituation auf dem allgemeinen oder dem geschützten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: acce0680-fba1-47a1-bfa3-aa833b6f2841
Interne Kennung: OV-L-33-184-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98100000 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121271 Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH4C8 I. Hinweis: (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6). Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7). Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. II. In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
Beschreibung: weiter mit Leistungsgegenstand: Ein weiteres Ziel ist das Erreichen einer Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der jeweiligen Teilnehmenden. Grundsätzlich erfolgt die Ausrichtung des niederschwelligen Übergangsangebotes gemäß der Orientierung der Teilnehmenden und ihrer Teilhabe (sog. Klienten- und Teilhabeorientierung), auch im Sinne der UN-BRK und des SGB IX. Weitere Inhalte des niederschwelligen Übergangsangebotes sind unter anderem: - Förderung der Selbstwirksamkeit, - Stärkung des Genesungspotentials, der kognitiven und sozialen Fertigkeiten (Recovery), - Förderung von Empowerment sowie - Förderung von Coping. Für die Nutzung des niederschwelligen Übergangsangebotes ist kein Antragsverfahren und somit auch keine Bescheiderteilung oder Zustimmung durch einen Kostenträger erforderlich. Ziel ist, dass die Teilnehmenden das niederschwellige Übergangsangebot innerhalb kurzer Zeit in Anspruch nehmen können. Vorab ist ein Erstgespräch mit dem Interessenten / der Interessentin erforderlich. Dies ist innerhalb von maximal 14 Tagen nach erstmaliger Kontaktaufnahme zu führen. Das Erstgespräch ist auch dann zu führen, wenn aktuell keine freien Kapazitäten vorhanden sind, auch um den Interessenten / der Interessentin über Alternativen innerhalb der Potsdamer Gemeindepsychiatrischen Angebotslandschaft zu informieren. Die Vergütung des Erstgespräches ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Die Teilnehmenden können das niederschwellige Übergangsangebot einmalig bis zu maximal acht Monaten in Anspruch nehmen. Ausfallzeiten sind innerhalb dieser acht Monate inkludiert und werden grundsätzlich nicht als Verlängerung im Anschluss zugerechnet. Die Teilnehmenden können das Angebot mindestens 4h/Woche bis maximal zu 25h/Woche an maximal fünf Tagen/Woche nutzen. Während der Teilnahmedauer ist eine Erhöhung der Stundenzahl entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Teilnehmenden anzustreben. Eine Vergütung ist den Teilnehmenden nicht zu bezahlen. Beschäftigungsangebote können unter anderem in den folgenden Bereichen erfolgen und sollten ein möglichst breites Angebotsspektrum darstellen. Die folgende Auflistung ist exemplarisch und nicht abschließend: - Manuelle handwerkliche Tätigkeiten - Verwaltungstätigkeiten (z. B. im Büro) - Dienstleistungstätigkeiten Die/der Auftragnehmende hat eine bedarfsgerechte und individuelle Anleitung und Unterstützung der Teilnehmenden, auch in Bezug auf soziale Interaktionen, sicherzustellen. Die hierfür eingesetzten Trainer unterstützen die Optimierung und den Ausbau der Fähigkeiten und der Belastbarkeit der Teilnehmenden und stehen diesen beim Erkennen-Lernen ihrer Bedürfnisse, bei der Erarbeitung und Erreichung von Zielen im Rahmen der Teilnahme und bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven für die Zeit nach der Beendigung der zeitlich befristeten Teilnahme zur Seite. Die Beschäftigungsangebote können im Rahmen der Organisation des/der Auftragnehmenden oder bei externen Kooperationspartnern/Kooperationspartnerinnen erfolgen. Eine verlässliche und kontinuierliche Begleitung, Beratung und Betreuung muss durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin, unabhängig vom Ort des Angebotes, gewährleistet werden. Das niederschwellige Übergangsangebot umfasst bei Bedarf auch eine allgemeine Sozialberatung sowie eine Beratung zur psychiatrischen/gesundheitlichen Versorgung und zum übrigen gemeindepsychiatrischen Hilfesystem. Durch Vermittlung an hierfür in Frage kommende, niedrigschwellige externe Stellen kann die Beratung ausgelagert werden. Eine weitere Aufgabe des niederschwelligen Übergangsangebotes ist die Krisenarbeit. Bei etwaiger Eigen- oder Fremdgefährdung (nach BbbPsychKG, BGB) ist die zuständige Institution, wie der Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) oder der Rettungsdienst, mündlich und im Nachgang unverzüglich schriftlich zu informieren. Der/Die Auftragnehmende hat als Anlage auch ein nachvollziehbares Konzept für (akute psychische) Krisen (z. B. Fremd- und Eigengefährdung) zu verfassen. In diesem Konzept sind darüber hinaus Maßnahmen zur Krisenprävention zu berücksichtigen, um die vorzeitige Beendigung des niederschwelligen Überbrückungsangebotes zu reduzieren. Zielerreichung und Zufriedenheit: - Die von den Teilnehmenden formulierten Ziele sind monatlich mit dem aktuellen Stand abzugleichen. Daraus sind entsprechende Rückschlüsse für die weiteren Inhalte und Ausgestaltung der Arbeit vorzunehmen. - Grundsätzlich ist mindestens einmal pro Jahr eine Befragung der Teilnehmenden zur allgemeinen Zufriedenheit des Angebotes vorzunehmen, ggfs. sind Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Die Ergebnisse sind in den Sachbericht aufzunehmen und zu erläutern. - Zusätzlich ist allen Teilnehmenden nach Beendigung des niederschwelligen Überbrückungsangebotes ein Evaluationsgespräch zu ihrer Teilnahme anzubieten. 2.2 Antistigma-Aktivitäten Entsprechend der UN-BRK hat jeder Mensch ein Recht auf Inklusion. Voraussetzung ist es, die bestehenden Vorurteile gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen abzubauen, um Exklusion zu vermeiden und Teilhabe zu ermöglichen. Der/die Auftragnehmende unterstützt ehrenamtliches Engagement, denn dieses steigert das Selbstwertgefühl, Begegnungen mit anderen Menschen können nachweislich Stigmatisierungen in der Gesellschaft reduzieren und unterstützen die Selbstwirksamkeit.
Interne Kennung: OV-L-33-184-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98100000 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121271 Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt zum 01.01.2026. Bei späterer Zuschlagserteilung erst mit dem Zuschlag und gilt bis zum 31.12.2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Landeshauptstadt Potsdam sechs Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Vertrag läuft maximal bis zum 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortführung Beschreibung der Beschaffung, weiter zu 2.2 Antistigma-Aktivitäten: Folgende Arbeitsschwerpunkte sind den Antistigma-Aktivitäten zuzuordnen. Die Aufzählung ist nicht abschließend: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen: Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch den/die Auftragnehmende durchgeführt und soll dazu beitragen, das niederschwellige Übergangsangebot bekannt zu machen und die Akzeptanz für die Lebenssituation der Zielgruppen zu erhöhen. Insbesondere die durch die Auftragnehmende / den Auftragnehmenden organisierten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind entsprechend zu bewerben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Weiterhin sollen Maßnahmen und Informationen an das Fachpublikum und die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet werden, z. B. über die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen oder die regelmäßige Durchführung eines Tages der offenen Tür. Der/die Auftragnehmende legt in seinem Konzept dar, wie die Bekanntheit des Angebotes gestärkt wird. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind im Vorfeld der Umsetzung immer mit dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der LHP abzustimmen. Alle öffentlichkeitswirksamen Materialien müssen mit der eingetragenen Wort-Bild-Marke mit der Registernummer 011847647 der LHP versehen sein. Diese Wort-Bild-Marke wird von der LHP zur Verfügung gestellt. Der/die Auftragnehmende ist berechtigt, diese Wort-Bild-Marke für Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Beispiele für Öffentlichkeitsarbeit sind insbesondere Flyer, Banner, Aufsteller, Social-Media, Litfaßsäulenwerbung und Newsletter. Materialien für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer und Website) sind auch in einfacher Sprache zu formulieren. Der/die Auftragnehmende sorgt für eine Internetpräsenz des niederschwelligen Übergangsangebotes. Diese ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Der/die Auftragnehmende ist für die Erstellung, Gestaltung und kontinuierliche Unterhaltung verantwortlich, er ist insbesondere inhaltlich und datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Im Rahmen der bundesweiten Woche der Seelischen Gesundheit, die um den Welttag für psychische Gesundheit (jährlich am 10. Oktober) stattfindet, ist die/der Auftragnehmende verpflichtet, mindestens eine Veranstaltung, eine Aktion oder Ähnliches zu organisieren und auszurichten. Zielgruppen für diese Veranstaltung sind, neben der Gemeindepsychiatrie, auch und vor allem die Potsdamer EinwohIm ner und Einwohnerinnen. Entsprechende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um die Veranstaltung ausreichend zu bewerben, werden vorausgesetzt. Falls die PSAG entscheidet, eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Woche der Seelischen Gesundheit zu organisieren, ist der/die Auftragnehmende ein aktives Mitglied im Vorbereitungsgremium. Im Rahmen von Antistigma-Aktivitäten wird auch eine aktive Teilnahme an den in der LHP regelmäßig, meistens alle zwei Jahre, stattfindenden Inklusionstagen vorausgesetzt. Ziel der Inklusionstage ist es, aufzuzeigen, wie vielfältig Potsdam ist. Zugleich kann eine Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam darüber ins Gespräch zu kommen, wie Barrieren beseitigt werden können. Die Organisation der Inklusionstage erfolgt durch das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der LHP. Einbeziehung des Sozialraumes als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld: Die Grundlage für die erfolgreiche Arbeit sind Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Einrichtungen und Diensten der freien Wohlfahrtspflege, der lokalen Wirtschaft, der kommunalen Verwaltung, der Wohnungswirtschaft, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen. Die entsprechenden Einrichtungen, Institutionen und ggf. Einzelpersonen sollen den Teilnehmenden als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld dienen. Die Ziele sind die Kontaktaufnahme und -pflege, um das Verständnis für die Zielgruppen und ihre Lebenssituation zu verbessern sowie die Inklusion zu fördern. Zudem unterstützen Kontakte im Sozialraum die Teilnehmenden dabei, das Selbstvertrauen zu steigern und soziale Ängste abzubauen. 3. Strukturelle Rahmenbedingungen Unter den strukturellen Rahmenbedingungen und somit auch unter Strukturqualität werden die auf Dauer angelegten Rahmenbedingungen (personelle, räumliche und sächliche) verstanden, die vorgehalten werden müssen, so dass die Leistungen nach fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben erbracht werden können. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf, dem Versorgungsauftrag und den vorhandenen personellen Ressourcen. Das Angebot ist von Montag bis Freitag zu öffnen. Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, wöchentliche Öffnungszeiten von insgesamt mindestens 30 Stunden pro Woche (mindestens 6 Stunden/Tag) zu gewährleisten. Während der Öffnungszeiten ist das Angebot telefonisch und per E-Mail erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter zu schalten, der auf die Notfallkontakte in der LHP verweist und im E-Mail-Programm ist eine automatische Abwesenheitsnotiz mit Notfallkontakten einzurichten. 3.1 Personal Der/die Auftragnehmende versichert über die Leistungserbringung erforderliche personelle Ausstattung zu verfügen. Er sichert die Urlaubsvertretung sowie andere Ausfälle entsprechend der Kalkulation im Entgelt ab. Das Unterstützungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmenden / der Auftragnehmenden und den Teilnehmenden wird in einem rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag geregelt. Der Betrieb des niederschwelligen Übergangsangebotes ist durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu gewährleisten, wobei für bis zu 9 Teilnehmenden eine volle Personalstelle vorgehalten werden muss. Als Fachkraft (sog. Trainer) gelten insbesondere Psychologen/Psychologinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mit psychiatrischer Zusatzausbildung, Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen, pädagogisches Personal mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und Facharbeiter/Facharbeiterinnen mit sozialpsychiatrischer/pädagogische Zusatzqualifikation. Die beschäftigten Fachkräfte weisen neben der erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenz, einschlägige Berufserfahrung (Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen) sowie einen in Deutschland staatlich anerkannten berufsspezifischen bzw. Fachschul- bzw. Hochschulabschluss vor. Bei Einsatz von Personal mit einem vergleichbaren Abschluss, muss im Vorfeld die schriftliche Bestätigung durch die LHP erfolgen. Bei Übernahme der Leitungsfunktion ist neben der Qualifikation als Fachkraft entsprechend einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren erforderlich. Psychiatrieerfahrene mit abgeschlossener Qualifikation zum Genesungsbegleiter/Genesungsbegleiterin können die Fachkräfte in maximaler Höhe von 0,15 VK unterstützen und die trialogische Zusammenarbeit innerhalb des Angebotes fördern. Vereinzelt können auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die fachlichen Voraussetzungen für Honorarkräfte sind die gleichen wie bei den Fachkräften.Grundsätzlich erfolgt die Festlegung auf einen festen Bezugs-Trainer, bei den unterschiedlichen Arbeitsprojekten/-bereichen können dann verschiedene Trainer für die direkte Betreuung bei der Tätigkeit zuständig sein. Vor Leistungsbeginn sowie bei Neueinstellungen sind dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der LHP Informationen über die Qualifikation aller Mitarbeitenden eigenständig zu übermitteln. Diesbezügliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren ist der/die Auftragnehmende in der Pflicht, für die einzustellenden Mitarbeitenden und eingesetzten Honorarkräfte alle zwei Jahre erweiterte Führungszeugnisse einzuholen und diese eigenständig zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der LHP in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung zu übersenden. Diese ist der LHP vor dem Leistungsbeginn, bei Neueinstellungen sowie regelhaft alle zwei Jahre bis zum 31.12 des jeweiligen Jahres zur Verfügung zu stellen. Die LHP behält sich das Recht vor, eine Prüfung der Führungszeugnisse vorzunehmen. Der/die Auftragnehmende hat ein Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden und Honorarkräfte sowie ein Kurzkonzept zur Prüfung einer Kindeswohlgefährdung bei im Haushalt der Zielgruppe lebenden Kindern zu entwickeln. Beide sind dem Gesamtkonzept als Anlagen beizufügen. 3.2 Lage u. Ausstattung der Einrichtung Das niederschwellige Übergangsangebot ist für die Teilnehmenden in weitestgehend diskriminierungs- und barrierefreien Räumlichkeiten gemäß dem "Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz) vorzuhalten und liegt im Potsdamer Stadtgebiet. Ein rollstuhlgerechter Zugang sollte, wenn möglich, vorhanden sein. Zudem muss das Angebot in der Nähe zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die Entfernung zwischen dem Angebot und der Haltestelle sollte nicht mehr als 15 Gehminuten betragen. Ein Wegeleitsystem am und im Gebäude muss vorgehalten werden. Die vom Konzept ausgehend erforderliche Möblierung, technische Ausstattung sowie Ausstattung mit Arbeits- und Büromaterialien müssen gegeben sein. Ein Aufenthaltsraum sowie entsprechende behindertengerechte Toiletten sind erforderlich. Die Büros, Aufenthaltsräume des Personals sowie die Personaltoiletten sind zu den Räumlichkeiten der Teilnehmenden separat. Im Übrigen wird zu folgenden Punkten und den Erläuterungen auf die Leistungsbeschreibung verwiesen: - Netzwerk- und Gremienarbeit (Pkt. 2.3) - Leistungszeitraum u. Vergütung (Pkt. 4) - Berichtspflichten u. Berichtswesen (Pkt. 5)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über mindestens eine unternehmensbezogene geeignete Referenz (Formular 4.6) aus den letzten 5 Jahren (beginnend ab Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist: Als vergleichbare Leistung wird angesehen: Das Betreiben eines gemeindepsychiatrischen Angebotes. Hinweis: Als Referenz wird auch der Leistungszeitraum gewertet, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen ist, aber die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Beschreibung der Leistung - Auftraggeber Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, Unternehmensträger (z.B. Inhaber, Gesellschafter), Stammmkapital (soweit einschlägig), Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellulng von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 50 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Der Gesamtpreis entspricht dem Bruttopreis gem. Preisblatt (Formular 3.5) Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Gesamtpreis Bieter - Gesamtpreis niedrigstes Angebot) / Gesamtpreis niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien) gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsqualität
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich an die Leistungsbeschreibung, in die Kriterien und Unterkriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Für die Qualität des Konzeptes sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen maximal 4,0 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot dessen Wertungspunktzahl für die Qualität unter 2,0 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Das Kriterium "Wertung der Leistungsqualität" gliedert sich in die folgenden Unterkriterien auf. Das Konzept sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen: 2a Leitungsumfang (Gewichtung: 70 Prozent) 1. Zielgruppen (Beschreibung der unterschiedlichen Zielgruppen und der ggfs. zu berücksichtigen den Besonderheiten, Beschreibung, wie der niederschwellige Zugang für diese Zielgruppen zum Angebot gesichert werden kann, Abgrenzung von Zielgruppen zu anderen Angeboten wie der KBS) 2. Aufnahmesituation und Clearing (Beschreibung des Aufnahme- und Kennlernprozesses, Entwicklung der persönlichen Ziele (kurz- und mittelfristig) im Anschluss an das Überbrückungsangebot, Im Kennlernprozess ist ein individueller Krisen- und Notfallplan zu erstellen, Konzept zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung Beschreibungen unter Berücksichtigung der EU-DSGVO) 3. an dieTeilnehmenden anspruchsvolle, abwechslungsreiche und angepasste Tätigkeitsmöglichkeiten (Beschreibung der Inhalte und Ausgestaltung der unterschiedlichen Beschäftigungsbereiche (auch bei externen Anbietern), Beschreibungen unter Berücksichtigung der EU-DSGVO) 4. weitergehendes Hilfesystem und Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nichtpsyatrischen Hilfen (Beschreibung wie diese weitergehende Hilfe- und Unterstützungssystem genutzt werden kann, Beschreibung, wie die nicht-psychiatrischen sozialraumorientierten Angebote von den Besucher*innen genutzt werden können, in ihre Tagesstruktur eingebunden werden können) 5. Beratung ( Beschreibung, wie die individuelle Beratung regelhaft und an die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe angepasst wird. Beschreibung, wie die Gruppenangebote außerhalb der Beschäftigungsangebote gestaltet werden. Beschreibung, wie auf verschiedene Gruppendynamiken reagiert und interagiert werden. Beschreibung wie auf akute Krisen (auf individueller sowie Gruppenebene) reagiert wird. 6. Anti-Stigma-Aktivitäten (Beschreibung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen; auch unter Berücksichtigung von Social Media sowie unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen (Klienten, Angehörige und Fachkräfte), barrierefreie Homepage) 7. Netzwerk- und Gremienarbeit (Nennung von Netzwerkpartner*innen und verbindlichen Kooperationsstrukturen, die bereits bestehen bzw. angestrebt werden, Beschreibung wie diese Netzwerke intitiiert, entwickelt und umgesetzt werden sollen, Beschreibung von Schnittstellenproblematiken und den dazugehörigen Lösungen, Beschreibung der Vermittlung von Besuchenden der KBS an Netzwerkpartner bzw. andere Einrichtungen/Institutionen im (gemeindepsychiatrischen) Versorgungssystem, Beschreibung der Gremienarbeit und aktiven Beteiligung und Übernahme von Verantwortlichkeiten in Gremien bzw. Netzwerken) 2b Personalorganisation (Gewichtung: 15 Prozent) 1. Arbeitsabläufe (Ansätze zu ressourcenschonenden Arbeitsabläufen, Dokumentationsmanagement, standardisierte Prozessabläufe und QM-System vorhanden, Konzept für die Personalsicherheit) 2. Fortbildung und Supervision (Sicherstellung der Fortbildung, Fachtagungen, Kenntnise zu gesetzlichen Neuerungen und Veränderungen, Sicherstellung von Inter- und Supervision (Einzel- und in Gruppenform) 2c Qualitätsdimension (Gewichtung: 15 Prozent) 1. Räumlichkeiten und Ausstattung (Beschreibung der Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des Angebotes) 2. Prozessqualität (Beschreibung, in welchem Rahmen die Prozesse mit Blick auf ihre Zielstellung evaluiert werden (z. B. QM-System), hier ist vor allem der Fokus auf die Kernprozesse der Leistungserbringung (siehe Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung) zu legen) 3. Ergebnisqualität (Beschreibung, in welchen Rahmen die Bedarfe, Bedürfnisse und Zielsetzungen der Teilnehmenden erfasst werden und wie die Zielerreichung sowie die Zufriedenheit gemessen wird (z. B. Zufriedenheitsbefragung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg (VMP).
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 8 der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung) - Leistungs- und Vergütungsvereinbarung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5213f634-0b65-45dd-8318-a37a81558798 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2025 15:09:38 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 440733-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2025