Deutschland – Zubereitete Mahlzeiten – Vergabe der Mittagsverpflegung für 4 Kindertagesstätten der Stadt Rathenow ab dem 01.01.2026

386686-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Zubereitete Mahlzeiten – Vergabe der Mittagsverpflegung für 4 Kindertagesstätten der Stadt Rathenow ab dem 01.01.2026
OJ S 113/2025 16/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rathenow
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Mittagsverpflegung für 4 Kindertagesstätten der Stadt Rathenow ab dem 01.01.2026
Beschreibung: Die Stadt Rathenow beabsichtig zum 01.01.2026 die Mittagsverpflegung in vier Kindertagesstätten zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: 43b268c1-b68e-4a10-88df-5f24925500e6
Interne Kennung: 045/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894300 Zubereitete Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dorfstraße 36
Stadt: Rathenow OT Semlin
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Göttliner Dorfstraße 19
Stadt: Rathenow OT Göttlin
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Saarstr. 3
Stadt: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Semmelweisstr. 2
Stadt: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYY8YTCSX36DH Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg uneingeschränkt und kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz wird empfohlen (siehe Vergabegunterlagen_Bewerbungsbedingungen bei eVergabe). Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Bieter sind eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gem. § 124 (2) GWB bleiben §§ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. L S. 2959) unberührt und können einen Ausschluss des Unternehmen zur Folge haben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 (1) Nr. 1 GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) des Strafgesetzbuchs vorliegt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gem. § 123 (1) Nr. 1 GWB wird ein Unternhemen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) des Strafgesetzbuchs vorliegt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 (1) Nr. 2, 3 und 9 GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) vorliegt und gegen § 89c (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Gem. § 123 (1) Nr. 4 und 5 GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gem. § 263 (Betrug) und § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuchs vorleigt soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 (1) Nr. 6, 7, 8, 9 GWB wird ein Unternehmen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen folgende §§ des Strafgesetzbuches vorliegt: - § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) - § 299a und § 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 333 und § 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a (Ausländische und internationale Bedienstete), weiterhin der Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) und § 108 (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f (unzulässige Interessenwahrnehmung) vorliegt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 (1) Nr. 10 GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 (4) GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. § 123 (4) GWB wird ein Unternehemen ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 (1) Nr. 1 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn dieses bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 (1) Nr. 1 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 (1) Nr. 1 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 (1) Nr. 2 GWB kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen ausschließen, wenn es zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 (1) Nr. 2 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen wenn über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 (1) Nr. 2 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. § 124 (1) Nr. 2 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen wenn über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 (1) Nr. 3 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen wenn es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. § 124 (1) Nr.4 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn er über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 (1) Nr. 5 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnt und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 (1) Nr. 6 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resuktiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden können.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 (1) Nr. 7 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 (1) Nr. 8 und 9 GWB kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versicht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, duch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässige oder vorsätzliche irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Mittagsverpflegung für 4 Kindertagesstätten der Stadt Rathenow ab dem 01.01.2026
Beschreibung: Es soll die Lieferung, Herstellung und Ausgabe von Kitamittagessen für die Dauer von 3 Jahren vergeben werden.
Interne Kennung: 045/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894300 Zubereitete Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dorfstraße 36
Stadt: Rathenow OT Semlin
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Göttliner Dorfstraße 19
Stadt: Rathenow OT Göttlin
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Saarstr. 3
Stadt: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Semmelweisstr. 2
Stadt: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Anhaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Aktueller Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung, bzw. bei Nichteintragung die Gewerbeanmeldung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit Auftraggeber, Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen und eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, vorlegen. max. 12 Monate alt

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsbestätigung Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis der Versicherung vor der Zuschlagserteilung anzufordern. Sofern der Nachweis des Versicherungsschutzes nicht erfolgt, wird kein Zuschlag erteilt und das Angebot ausgeschlossen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erklärung zu beschäftigten Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen und die Qualifikationsnachweise nachweisen. Der Bieter stellt sicher, entsprechend qualifiziertes Personal zu beschäftigen, als Nachweis ist jährlich die Durchführung einer Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und ein Belehrung nach Infektionsschutzgesetzt erforderlich nachzuweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Standzeit des Essen
Beschreibung: Mit dem Angebot ist die Standzeit des Essens anzugeben, die nicht mehr als 3h betragen darf. Es ist die Anlage 5 auszufüllen. - Standzeit des Essen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 24,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz von Bio-Lebensmittel
Beschreibung: Gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats in prozentualer Höhe. Es ist die Anlage 6 auszufüllen. - Einsatz von Bio-Lebensmittel
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die gestzlichen Bestimmungen gem. § 56 VgV. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtung zum Russland-Embargo: Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst Personen oder Unternehmen, die unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energeie (MWAE)
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rathenow
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rathenow

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rathenow
Registrierungsnummer: 12-12992262157335-81
Postanschrift: Berliner Str. 15
Stadt: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3385596340
Fax: +49 33855966340
Internetadresse: https://www.rathenow.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energeie (MWAE)
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7d897192-e62f-495c-91c0-2c0a1b1d2757 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 10:10:45 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 386686-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

Wähle einen Ort aus Brandenburg

Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uckerland
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen