Deutschland – Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen – Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik

362789-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen – Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit 2 Losen. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung sowie Übersichtskarte und Tabellenübersicht des Straßennetzes, in zwei Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Es besteht keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
Kennung des Verfahrens: 4ef7aa6a-99bf-4b62-89c2-7f52f6b2b57c
Interne Kennung: OV-L-475-171-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMYR Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrugsbekämpfung: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bearbeitungsbereich 1 Stadt Außenbereich
Beschreibung: Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung . Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende eines Vertragsjahres gekündigt hat. Die Laufzeit des Vertrages beträgt maximal 4 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre, danach neue Ausschreibung
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter Vertragslaufzeit 605.042 Euro netto (720.000 Euro brutto). Der Höchstwert pro Los wird auf 726.050 Euro netto (864.000 brutto) für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze). In Bezug auf die Wertung sind genaue Details der Wertungsmatrix 1. - 1.5 zu entnehmen. In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Das Unternehmen muss über die letzten drei Jahre jeweils in jedem Jahr 200.000 EUR Mindestumsatz nachweisen. Siehe Formblatt 4.9 Erklärung Umsatz.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Grund-/erweiterte Grundleistungen (Bedarfspositionen)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Stundenlohn für Besondere Leistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20 Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bieteraufgabe
Beschreibung: Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM, Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B. Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2 Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien (Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des einzusetzenden Personals
Beschreibung: Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert, mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. * Für den Projektbearbeiter sind mind. 6 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. *Für den stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als "nicht erfüllt" bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur Wertung herangezogen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Vergabemarktplatz Brandenburg
Zusätzliche Informationen: mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers nach § 55 Absatz 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG (Formular 5.3) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (6) Informationsblatt Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bearbeitungsbereich 2 Stadt Innenbereich
Beschreibung: Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung . Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende eines Vertragsjahres gekündigt hat. Die Laufzeit des Vertrages beträgt maximal 4 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre, danach neue Ausschreibung
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter Vertragslaufzeit 605.042 Euro netto (720.000 Euro brutto). Der Höchstwert pro Los wird auf 726.050 Euro netto (864.000 brutto) für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze). In Bezug auf die Wertung sind genaue Details der Wertungsmatrix 1. - 1.5 zu entnehmen. In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Das Unternehmen muss über die letzten drei Jahre jeweils in jedem Jahr 200.000 EUR Mindestumsatz nachweisen. Siehe Formblatt 4.9 Erklärung Umsatz.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Grund-/erweiterte Grundleistungen (Bedarfspositionen)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Stundenlohn für Besondere Leistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20 Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bieteraufgabe
Beschreibung: Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM, Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B. Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2 Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien (Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des einzusetzenden Personals
Beschreibung: Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert, mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. * Für den Projektbearbeiter sind mind. 6 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. *Für den stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als "nicht erfüllt" bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur Wertung herangezogen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Vergabemarktplatz Brandenburg
Zusätzliche Informationen: mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers nach § 55 Absatz 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG (Formular 5.3) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (6) Informationsblatt Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a28d54e4-ebf9-41b7-b341-2b9bb34bf154 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2025 14:11:05 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 362789-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025

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