5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Stadt: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß hiergegen durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Soweit das der Bewerber / der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, werden hierzu in einer selbstgefertigten Anlage nähere Angaben gemacht, um den Auftraggeber eine Entscheidung nach § 125 Abs. 5 GWB zu ermöglichen. Weitere Aufklärungen werden auf Verlangen der Auftraggeberin zugesichert. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 1 abgeschlossene Referenzprojekt der letzten 4 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mindestkriterien gemäß Teil B erfüllt
Beschreibung: Mindestkriterien gemäß Teil B erfüllt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferkonditionen
Beschreibung: Lieferkonditionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/06/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 97 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform, das Preisblatt sowie das Angebotsmuster werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV). Sowie E11.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/06/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Für elektronische Rechnungsstellung: Leitweg-ID: 12-121096894459918-43 https://xrechnung-bdr.de/ oder als pdf per Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei Gewährung von Skonto (14Tage 2% ) gemäß unserer AGB kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
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