5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: eine optionale Verlängerungen von 12 Monaten möglich
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen. Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 5 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch - Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, - Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder - Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abdeckung Präsenztermine
Beschreibung: 'Die notwendigen Präsenztermine können vollumfänglich abgedeckt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertretungsregelung
Beschreibung: Bei der Leistungserbringung werden Aufgaben zu erfüllen sein, die eine Aufschub nicht zulassen. Daher ist eine angemessene Vertretungsregelung und Erreichbarkeit des eigesetzten Personals abzusichern.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Deutschkenntnisse
Beschreibung: Personen, die im direkten Kontakt mit dem Auftraggeber und den Inklusionsbetrieben stehen, beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf der Niveaustufe "C2 - fortgeschrittenes Kompetenzniveau" des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" oder eines gleichwertigen Referenzrahmens.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einhaltung der datenschutz- und datenrechtlichen Bestimmungen
Beschreibung: Der AN hat sicherzustellen, dass alle Personen, die mit der Leistungserbringung für den AG betraut sind, sämtliche datenschutz- und datenrechtlich relevante Bestimmungen beachten. Eine schriftliche Verpflichtung dieser Personen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung, zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit gegenüber dem AG vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einhaltung der Vorschriften zu IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und Korruptionsprävention
Beschreibung: Einhaltung der Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU und evtl. ergänzender Vorschriften des Landes Brandenburg in Bezug auf IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und Korruptionsprävention
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektleiters und der Projektmitarbeiter
Beschreibung: Qualifikationen des Projektleiters und der Berater auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften sowie eine 3-jährige (PM) bzw. 5-jährige (PL) Berufserfahrung auf diesem Gebiet
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des Projektteams
Beschreibung: Referenzen des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepterstellung
Beschreibung: Konzepterstellung: - Konzeption zur Methode der Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten inkl. Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Erläuterung der einzusetzenden technischen und analytischen Mittel und betriebswirtschaftlichen Methoden zur Aufbereitung, Analyse, Auswertung und Bewertung der Daten - Erstellung von Musterberichten für die Aufgabenkategorien 5.2, 5.4 und 5.5 - Schulungsangebot für die Aufgabenkategorie 5.7
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepterstellung
Beschreibung: Konzepterstellung: - Konzeption zur Methode der Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten inkl. Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Erläuterung der einzusetzenden technischen und analytischen Mittel und betriebswirtschaftlichen Methoden zur Aufbereitung, Analyse, Auswertung und Bewertung der Daten - Erstellung von Musterberichten für die Aufgabenkategorien 5.2, 5.4 und 5.5 - Schulungsangebot für die Aufgabenkategorie 5.7
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bewerber / Bieter bestätigt, dass die Mitarbeiter, die mit der Ausführung des Auftrags / der Leistung beauftragt werden, über die nachfolgenden Qualifikationen verfügen: Hochschulabschluss (mind. Bachelor) in Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Beschaffungsdienstleister: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
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