2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45450000 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neuer Schulweg 10
Stadt: Bernau bei Berlin
Postleitzahl: 16321
Land, Gliederung (NUTS): Barnim (DE405)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YTM38B5ME Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Anforderung der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 EU VOB/A). Alle Bieter erhalten nach der Angebotseröffnung bis zum Ablauf des folgenden Werktages die ungeprüften Ergebnisse der Angebotseröffnung unaufgefordert per E-Mail über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Eine Anforderung dieser Ergebnisse, insbesondere mit frankiertem Rückumschlag, ist dafür nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug)
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB).
Schweres berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Ziff. 8 GWB).