2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klaistower Straße, Glindow
Stadt: Werder (Havel)
Postleitzahl: 14542
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.